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FÖRDERUNG

FAQ – Leopoldina-Postdoc-Stipendium

Voraussetzungen für eine Bewerbung

Kann ich mich vor Abschluss meiner Promotion bewerben?

Sobald das Promotionsverfahren offiziell eröffnet wurde (Beleg Prüfungsamt), können Sie sich bewerben. Sie sollten uns aber Stellungnahmen der Gutachter zu der Dissertation oder Kopien der Gutachten vorlegen lassen, damit eine Einschätzung Ihrer Leistung möglich ist. Zusätzlich sind ein Manuskript Ihrer Dissertation (pdf-Datei) oder die Publikationen, die Ergebnisse Ihrer Dissertation enthalten, einzureichen. Das Forschungsstipendium kann im Falle einer Zuerkennung erst nach dem formalen Abschluss der Promotion angetreten werden (Erhalt der Urkunde).

Wie wird der Zeitpunkt der Promotion bestimmt?

Es gilt das Datum des Abschlusses der letzten für das Promotionsverfahren geforderten wissenschaftlichen Leistung (z.B. Verteidigung der Dissertation, mündliche Abschlussprüfung). In der Regel wird dieses Datum neben dem Ausstellungsdatum auf der Promotionsurkunde genannt. Als Stichtag für die Berechnung des Zeitraums nach der Promotion wird das Eingangsdatum der Bewerbung bei der Leopoldina gewertet.

Meine Promotion liegt etwas mehr als sieben Jahre zurück. Kann ich mich trotzdem um ein Stipendium als Postdoktorand bewerben?

Sollte das Datum Ihrer Promotion mehr als sieben Jahre zurückliegen, können Sie sich nicht mehr um ein Postdoktoranden-Stipendium bewerben. Sofern Sie die sieben Jahre nur geringfügig überschritten haben, kann in begründeten Fällen (z.B. bei Anerkennung von Ausfallzeiten wie Kindererziehungszeiten) eine Ausnahme möglich sein. Bitte senden Sie uns in diesem Fall nach vorheriger Rücksprache zunächst nur Ihren Lebenslauf und Ihre Publikationsliste, damit wir Sie beraten können.

Inwieweit werden Kindererziehungszeiten bei der Bewertung der wissenschaftlichen Leistung berücksichtigt?

Bitte geben Sie im Antrag – bevorzugt im Lebenslauf – alle Zeiten an, in denen Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit aus Gründen der Kindererziehung ganz oder teilweise unterbrochen haben, damit diese Zeiten bei der Beurteilung Ihrer wissenschaftlichen Leistungen relativ zum Karrierestand berücksichtigt werden können. Die vom Programm festgelegte Zeitperiode nach der Promotion kann sich pro Kind um maximal zwei Jahre verlängern, sofern Sie Ihre wissenschaftliche Tätigkeit nach Abschluss der Promotion für die entsprechenden von Ihnen angegebenen Zeiten unterbrochen haben und diese Zeiten auch geltend machen. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Koordinator des Förderprogramms.

Ich bin bereits oder war vor kurzem im vorgesehenen Gastland. Sprechen formale Gründe gegen eine Bewerbung?

Sie können sich bewerben, wenn 

  • sie sich bei Antragseingang bei der Leopoldina in Deutschland aufgehalten haben.
  • sie sich nach dem Antragseingang bei der Leopoldina weniger als zwei Monate im Gastland aufhalten und nicht am beantragten Projekt arbeiten.
  • sie nach einem längeren (mehr als zwölfmonatigen) Aufenthalt im Gastland bei Antragseingang in der Leopoldina schon wieder mehr als sechs Monate in Deutschland wissenschaftlich tätig waren oder

Ein Wechsel des wissenschaftlichen Umfelds (Arbeitsort, -gruppe) wird dabei immer vorausgesetzt. In allen anderen Fällen kann Ihre Bewerbung leider nicht berücksichtigt werden.

Ich habe keine deutsche Staatsangehörigkeit. Kann ich mich bewerben?

Eine Bewerbung ist möglich, sofern Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung mindestens fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und Deutschland nachweislich Ihr langfristig angelegter Arbeits- und Lebensmittelpunkt ist. Bewerberinnen und Bewerber aus der Schweiz und aus Österreich können sich aus Ihren Heimatländern nur um eine Förderung in Deutschland bewerben.

Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit, lebe aber schon seit mehreren Jahren im Ausland. Kann ich mich bewerben?

Sie sollten Ihren Lebensmittelpunkt klar in Deutschland haben. Sie können sich daher nicht bewerben, wenn Sie sich seit mehr als fünf Jahren ununterbrochen im Ausland aufhalten. Eine Rückkehr nach Deutschland für mindestens sechs Monate ist dann erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn Sie das Studium und die Promotion im Ausland abgeschlossen haben.

Ich bin Medizinerin / Mediziner (MD / Dr. med.). Gibt es spezielle Zulassungsvoraussetzungen?

Eine Bewerbung ist möglich, wenn eine Forschungspromotion oder eine vergleichbare akademische Qualifikation vorliegt. Eine rein klinische Tätigkeit ohne eigene Forschungserfahrung reicht nicht für eine Bewerbung, da das Zielprofil des Programms nicht erfüllt wird.

Gastgeber

Wer kann mein wissenschaftlicher Gastgeber sein?

Im Ausland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an für das jeweilige fachliche Vorhaben herausragenden Universitäten und Forschungsinstituten können als Gastgeber fungieren.

Kann ich mein Forschungsprojekt mit zwei wissenschaftlichen Gastgebern durchführen?

Grundsätzlich ja, wenn das für das Vorhaben notwendig ist. Sollten die Gastgeber an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen tätig sein, sind separate Gastgeberstellungnahmen und Forschungsplatzzusagen erforderlich.

Welcher Gastgeberbeitrag wird erwartet?

Die Finanzierung des Stipendiums wird von der Leopoldina übernommen, um Ihre weitgehende Unabhängigkeit zu wahren. Der Gastgeber muss aber die Grundlagen zur Durchführung des Projektes, den Arbeitsplatz und sonstige erforderliche Arbeitsmöglichkeiten zusichern. Im Falle von Verlängerungen des Förderzeitraums strebt die Leopoldina eine Beteiligung des Gastgebers an.

Vorbereitung/Planung

Gibt es Stichtage (Deadlines) für die Einreichung von Anträgen?

Nein, alle Anträge werden in einem kontinuierlichen Verfahren bearbeitet und in der nächstmöglichen Auswahlsitzung dem Ausschuss vorgelegt. Da die Bearbeitungszeit drei bis sechs Monate in Anspruch nimmt, sollte der vollständige Antrag rechtzeitig vor der angestrebten Sitzung eingereicht werden.

Wann und wie oft finden Auswahlsitzungen statt?

Es sind vier Auswahlsitzungen pro Jahr vorgesehen, die in etwa vierteljährlichem Turnus aufeinander folgen.

Kann ich ein Stipendium für weniger als sechs Monate beantragen?

Nein, das Programm ist für zusammenhängende Projekte mit einer Laufzeit von ein bis zwei Jahren, in Ausnahmefällen auch drei Jahren ausgelegt.

Kann ich als Postdoktorandin / Postdoktorand meinen Forschungsaufenthalt aufteilen?

Eine Aufteilung des Aufenthalts ist nicht möglich.

Wann kann ich das Stipendium frühestens antreten?

Nach der Entscheidung des Vergabeausschusses und nach Erhalt des Zuerkennungsschreibens können Sie Ihr Stipendium in der Regel zum ersten Tag des kommenden Monats antreten. Ausnahmen liegen vor, wenn die Promotion noch nicht abgeschlossen wurde oder noch Visaformalitäten erforderlich sind.

Wann muss ich das Stipendium spätestens antreten?

Das Stipendium soll spätestens sechs Monate nach der positiven Auswahlentscheidung angetreten werden. Über eventuelle Ausnahmen von dieser Regelung wird individuell auf Antrag und nach Bewertung der Gründe entschieden.

Wie hoch ist mein Stipendium? 

Angaben zur Stipendienhöhe erhalten Sie im Falle einer Zuerkennung. Gültig sind im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie die der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu Forschungsstipendien. Entsprechende Beispielrechnungen sind dem Internetauftritt der DFG zu entnehmen.

Wird das Stipendium rückwirkend gezahlt, wenn ich bei der Auswahlentscheidung bereits am Gastinstitut bin?

Nein, das Stipendium kann nicht rückwirkend gezahlt werden. Die erste Zahlung erfolgt im Antrittsmonat.

Kann ich mich gleichzeitig um ein Stipendium bei einer anderen Institution bewerben?

Eine Parallelbewerbung bei einer anderen Institution ist grundsätzlich möglich. Diese und das Datum des Antrags müssen Sie im Bewerbungsschreiben angeben und uns während des Antragsverfahrens umgehend über eventuelle weitere Parallelbewerbungen und -entscheidungen informieren. Eine Bewerbung um ein Leopoldina-Stipendium ist nicht möglich bzw. kann nicht aufrechterhalten werden, wenn für denselben Zeitraum und dasselbe Projekt bereits ein Stipendium einer anderen Förderorganisation angenommen wurde.

Ich habe ein Stipendium einer anderen Institution erhalten, aber lediglich für einen Teilzeitraum. Kann ich mich für die Projektfortsetzung bei der Leopoldina bewerben?

Nein, eine Anschlussförderung ist uns nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch durch den frühzeitigen Aufenthalt am Gastinstitut eine Anschlussförderung formal eintreten und dadurch eine Förderung durch die Leopoldina verhindern kann. Ab einem Aufenthalt am Gastort von mehr als zwei Monaten vor Förderbeginn durch die Leopoldina kann dieser nicht mehr als Einarbeitungszeit gewertet werden.

Bewerbungsunterlagen

Wohin soll ich meine Bewerbung schicken?

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung direkt an den Präsidenten der Leopoldina in Halle:

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina
- Nationale Akademie der Wissenschaften -
Der Präsident
Postfach 110543
06019 Halle (Saale)

Kann ich meine Bewerbung ausschließlich per E-Mail einreichen?

Ja, dies ist möglich. Nutzen Sie dafür nur die Adresse stipendium@leopoldina.org. Bitte senden Sie Papierunterlagen dann per Post, wenn Sie keine Datei davon besitzen sollten.

In welcher Form soll ich die Unterlagen einreichen?

Alle Unterlagen können in Dateiform bevorzugt per E-Mail-Anhang, sicherem Download-Link oder auf Datenträger (USB-Stick) übermittelt werden. Nutzen Sie als Formate ausschließlich *.pdf oder *.docx-Dateien. Je nach Umfang können Sie Einzeldateien für den Versand zusammenfassen oder eine zip-Datei nutzen.
Falls Sie eine Papierfassung senden, senden Sie diese in einfacher Ausfertigung als lose – nicht fliegende! – Blätter (Klemmhefter, Büroklammern).

Sollen Referenzschreiben direkt an die Leopoldina oder mit der Bewerbung geschickt werden?

Beides ist möglich. Referenzschreiben können entweder mit der Bewerbung eingereicht oder von den Gutachtern direkt an den Präsidenten der Akademie unter dem Kennwort „Förderprogramm“ oder die Adresse stipendium@leopoldina.org geschickt werden. Referenzen müssen aktuell erstellt worden sein, damit sie anerkannt werden können.

Was geschieht, wenn Referenzschreiben vor der Bewerbung eingereicht werden?

Referenzschreiben, die nicht unmittelbar einer Bewerbung zugeordnet werden können, werden maximal ein halbes Jahr aufbewahrt und dann ohne Rückmeldung vernichtet.

Reicht das Anschreiben einer Institutsleitung oder eines Leopoldina-Mitglieds etc. aus?

Formal entspricht das den Anforderungen. Sinnvoll ist dies aber eher dann, wenn die Referenzgeberinnen und Referenzgeber Ihren wissenschaftlichen Werdegang und Ihre bisherigen wissenschaftlichen Leistungen kennt und bewerten kann. Wenn er mit Ihnen und Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit nicht vertraut ist, ist zumindest ein weiteres Referenzschreiben sehr sinnvoll.

Wer soll zu meinem Antrag ein Referenzschreiben abgeben, und wie viele sind erforderlich?

Referenzgeber („Referenzgutachter“) sind fachlich ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Begutachtung Ihres wissenschaftlichen Werdegangs und Potenzials sowie Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Leistungen vornehmen sollen. Daher ist es wichtig, dass Referenzgutachter mit Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit gut vertraut sind. Insgesamt sollten nicht weniger als zwei Referenzschreiben vorliegen. Bitte beachten Sie: Die Erklärung des Gastgebers zählt nicht als Referenzschreiben!

Welche Publikationen soll ich meiner Bewerbung beilegen?

Sie sollten Dateien von etwa drei Publikationen beifügen, davon mindestens eine aus den letzten zwei Jahren. Bitte wählen Sie hierfür die wichtigsten und aktuellsten Publikationen aus, an denen Sie einen möglichst hohen Eigenanteil haben. Ist die Zahl der Publikationen geringer, fügen Sie bitte gegebenenfalls Ihre Dissertation bei (nur in elektronischer Form!).

Meine Publikationen sind noch nicht fertiggestellt, kann ich mich trotzdem bewerben?

Nein, normalerweise leider nicht! Sie sollen unter anderem mit den Publikationen belegen, dass Sie bereits wichtige wissenschaftliche Beiträge in Ihrem Fach geleistet haben. Ohne publizierte Veröffentlichungen ist das kaum möglich. Ein eingereichter Antrag würde gegebenenfalls zurückgestellt werden, bis mindestens eine Publikation in Erstautorschaft erschienen ist. Die Qualität der Zeitschriften stellt ein zusätzlich mögliches Kriterium dar.

Was soll in der Publikationsliste aufgeführt werden?

Alle Veröffentlichungen, die Sie selbst oder als Mitautor publiziert haben, sind aufzuführen. Daneben auch Ihre Aktivitäten mit Vorträgen und Posterpräsentationen und ggf. deren Publikation als Abstracts.

Sollen auch bereits eingereichte oder geplante Publikationen in der Publikationsliste aufgeführt werden?

Es sollten nur Publikationen aufgeführt werden, die bereits zur Veröffentlichung eingereicht wurden (Name der Zeitschrift angeben!). Sobald die Annahme der Publikationen erfolgt, schicken Sie uns bitte eine Kopie der Annahmeerklärung, da nicht angenommene Publikationen bei der Beurteilung der Publikationsleistung nicht berücksichtigt werden können.

Ich habe meine Promotion noch nicht abgeschlossen. Muss ich die Doktorurkunde nachreichen?

Ja. Sobald Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, brauchen wir zumindest eine offizielle (vorläufige) Bestätigung der Hochschule. Ohne Kopie der Urkunde selbst kann das Stipendium nicht angetreten werden.

Ablauf des Auswahlverfahrens

Bestätigen Sie den Eingang meines Antrags und den Eingang von weiteren Unterlagen und Referenzen?

Sobald Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Benachrichtigung (normalerweise per E-Mail). Der Eingang weiterer Unterlagen und Referenzschreiben kann aufgrund der Antragszahlen nicht immer separat bestätigt werden. Wir melden uns jedoch bei Ihnen, sofern aus unserer Sicht Ergänzungen zu Ihrer Bewerbung erforderlich sind.

Wie lange kann ich weitere Unterlagen einreichen bzw. die eingereichten Unterlagen aktualisieren?

Die Bewerbung sollte vollständig eingereicht werden. Referenzgutachten sollten entweder mit oder möglichst zeitnah zur Bewerbung eingehen, um die Bearbeitung nicht unnötig zu verzögern. Sofern Publikationen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nur eingereicht waren, zur Veröffentlichung angenommen werden, sollten Sie uns umgehend eine Kopie der Annahmeerklärung zuschicken. Ergänzungen der Publikationsliste können bis zum Termin der Auswahlsitzung berücksichtigt werden. Bitte senden Sie uns Ergänzungen per E-Mail als separaten Anhang zu Ihrer Publikationsliste.

Werde ich über den Entscheidungstermin meiner Bewerbung unterrichtet?

Wenn die formale Prüfung Ihrer Bewerbung positiv abgeschlossen ist, wird die fachliche Begutachtung begonnen. Sie erhalten eine Mitteilung, wenn der Vorauswahlausschuss Klärungsbedarf sieht oder den Antrag ablehnt. Über den Stand des Verfahrens bzw. den vorgesehenen Entscheidungstermin können Sie sich zwischenzeitlich per E-Mail oder telefonisch informieren lassen. Sollte die fachliche Begutachtung Ihrer Bewerbung länger als erwartet dauern, werden Sie auch über eine gegebenenfalls notwendige Verschiebung des Entscheidungstermins unterrichtet. Wir werden Sie zeitnah zur Vergabesitzung per E-Mail über die Entscheidung des Auswahlausschusses informieren. Die offizielle Benachrichtigung mit Bescheid erhalten Sie in aller Regel einige Tage später per Post.

Wer begutachtet meinen Antrag?

Die Begutachtung Ihres Antrags erfolgt durch unabhängige Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftler.

Wer entscheidet über meinen Antrag?

Die abschließende Entscheidung über alle Bewerbungen wird im Vergabeausschuss getroffen. Der Vergabeausschuss setzt sich aus Leopoldina-Mitgliedern zusammen, die alle Fachrichtungen vertreten, zu denen Anträge vorliegen.

Werde ich im Falle einer Ablehnung über die Gründe der Ablehnung informiert? 

In jeder Auswahlrunde werden etwa die besten 20 bis 25 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber für die direkte Vergabe eines Forschungsstipendiums ausgewählt. Die Bewilligung oder Ablehnung eines Antrags ist immer von der Qualifikation der Konkurrenz abhängig. Eine detaillierte Information über die Gründe für die Ablehnung ist daher häufig nicht möglich. Sofern der Auswahlausschuss die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im oberen Viertel ansiedelt, einzelne Aspekte aber dennoch gegen eine Bewilligung des Antrags sprechen, kann in Einzelfällen eine „Ablehnung mit Hinweis“ ausgesprochen werden. In diesen Fällen werden die Bewerberinnen und Bewerber auf die Aspekte des Antrags hingewiesen, die aus Sicht des Ausschusses noch zu verbessern sind, wie etwa die Publikationsleistung oder der Forschungsplan. Danach ist unter Umständen eine Neubewerbung möglich.

Erhalte ich meine Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens zurück? 

Nein. Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden, soweit erforderlich, archiviert, der Rest vernichtet. Reichen Sie daher bitte keine Originale, sondern nur Kopien (auch keine beglaubigten Kopien) ein. Bücher, Monographien oder die Dissertation reichen Sie bitte nur auf Aufforderung ein, diese würden wir Ihnen nach Abschluss des Verfahrens zurückschicken. Falls Sie einen frankierten Rückumschlag mitsenden, senden wir die Unterlagen im Ablehnungsfalle zurück.

Auswahl

Wie hoch ist die Erfolgsquote?

Im langjährigen Mittel ist etwa ein Viertel der Bewerbungen erfolgreich.

Was sind die wichtigsten Auswahlkriterien?

Die individuelle wissenschaftliche Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber sowie die erkennbare Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils für eine akademische Laufbahn stehen im Mittelpunkt der Bewertung. Hinweise zu den Auswahlkriterien und Anforderungen insgesamt finden Sie in den Programminformationen.

Kann ich mich nach einer Ablehnung noch einmal bewerben?

Eine nochmalige Bewerbung ist möglich. Die Bewerbung muss sich allerdings in wesentlichen Teilen von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheiden. Eine neue Bewerbung ist meist erst nach einer wissenschaftlichen Weiterentwicklung sinnvoll, wenn z.B. neue wissenschaftliche Veröffentlichungen in nach internationalem Standard begutachteten Zeitschriften und Verlagen erschienen sind. Erfahrungsgemäß sollte eine erneute Bewerbung deshalb frühestens nach einem, eher nach zwei Jahren erfolgen. Sofern sich eine erneute Bewerbung nicht grundlegend von der abgelehnten Erstbewerbung unterscheidet, kann dies ein Grund für die formale Ablehnung Ihrer Neubewerbung sein. Eine Ausnahme stellt der Fall dar, dass der Vergabeausschuss das Einreichen eines identischen Projektvorschlags nach Einbringen von Ergänzungen nahelegt.

KONTAKT

Leopoldina

PD Dr. Andreas Clausing

Koordinator des Förderprogrammes

Tel. 0345 47 239 - 150
Fax 0345 47 239 - 139
E-Mail andreas.clausing (at)leopoldina.org