Tierversuche sind in der Wissenschaft ein nicht wegzudenkendes Instrument der Erforschung grundlegender Fragestellungen und der Validierung angewandter Ansätze. Um europaweit hohe rechtlich verbindliche und ethisch akzeptable Standards einzuführen, verabschiedeten das Europäische Parlament und der Europäische Rat die Richtlinie 2010/63/EU, welche bis 10. November 2012 in deutsches Recht implementiert werden musste.
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften begrüßen die Novellierung der EU-Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere und die EU-weite Harmonisierung der gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Tieren in der Wissenschaft. Die Akademien legen mit einem Positionspapier die wissenschaftlichen Grundlagen für einen verantwortungsvollen Einsatz von Versuchstieren und artikulieren dessen Bedeutung für die Forschung. Vor allem aber geben sie mit ihren Empfehlungen dem Gesetzgeber Hinweise an die Hand, wie die Ziele der EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen sind.
ML = Mitglied der Leopoldina
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