Mit dem Aufkommen frei verfügbarer Texterstellungswerkzeuge wie ChatGPT von OpenAI hat die Leopoldina Leitlinien zum Umgang mit diesen Modellen erstellt. Diese Leitlinien gelten für alle Publikationen, die von der Leopoldina veröffentlicht werden.
Wesentliche Teile des deutschen Gendiagnostikgesetzes entsprechen nicht dem aktuellen Stand der Technologie, sind in der medizinischen Praxis kaum umsetzbar oder haben gar negative Auswirkungen auf den Erfolg anerkannter Vorsorgeuntersuchungen, wie etwa auf das Neugeborenenscreening. Das Gesetz, das seit Februar 2010 in Kraft ist, ist dringend novellierungsbedürftig. Zu diesem Schluss kommt die Akademiengruppe „Prädiktive genetische Diagnostik als Instrument der Krankheitsprävention“ von Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (für die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften). Das Papier diskutiert sämtliche Aspekte genetischer Untersuchungen an gesunden Menschen zur Vorbeugung von Krankheiten und damit die medizinischen, ethischen, ökonomischen und rechtlichen Dimensionen der Thematik.
„Wir treten in das Zeitalter der genetischen Medizin ein“, so der Leiter der Akademiengruppe Prof. Peter Propping. Die sachliche Auseinandersetzung mit der Thematik sei für Öffentlichkeit und Politik wichtig. Prädiktive genetische Diagnostik ist das frühzeitige Erkennen von Krankheitsneigungen auf der Basis einer Analyse der menschlichen Gene. Diese Art von Vorsorge wird bedeutsamer, da die Wissenschaft immer mehr genetische Varianten kennt, die mit Krankheitsdispositionen verbunden sind. Das betrifft unter anderem einige Formen erblicher Krebserkrankungen.
Grundsätzlich stellen die Wissenschaftler der Akademiengruppe fest, dass eine prädiktive genetische Diagnostik nur auf Antrag und im Interesse des einzelnen Menschen geschehen darf. „Der Respekt vor der Selbstbestimmung des Patienten ist zentral“, so Propping. Auch eugenische Vorstellungen, die zum Ziel haben, bestimmte Gene aus der Summe aller individuellen Genome einer Bevölkerung zu eliminieren oder gar den menschliche Genpool systematisch „verbessern“ zu wollen, lehnen die Wissenschaftler kategorisch ab.
Die Stellungnahme diskutiert auch Schwächen und Lücken des deutschen Gendiagnostikgesetzes. „Das Gesetz soll den Menschen schützen. Dafür muss es aber angemessene Antworten auf die Fragen der Praxis finden“, fasst Propping den Befund der Akademiengruppe zusammen. Änderungen seien notwendig, um etwa Folgendes auszuschließen:
Die Gruppe aus 17 renommierten Wissenschaftlern aus verschiedenen Disziplinen – darunter Humangenetiker, Medizinethiker, Juristen und Gesundheitsökonomen – arbeitete 18 Monate lang unter der Leitung des Leopoldina-Präsidiumsmitglieds Prof. Peter Propping (Humangenetiker, Bonn) intensiv an der Stellungnahme, die nun vorliegt. Zur Redaktionsgruppe zählten neben Propping: Prof. Claus Bartram (Humangenetiker, Heidelberg), Prof. Jörg Schmidtke (Humangenetiker, Hannover), Prof. Jochen Taupitz (Medizinrechtler, Mannheim) und Prof. Urban Wiesing, (Medizinethiker, Tübingen).
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