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Nachricht | Dienstag, 9. November 2021

Embryonenschutz und Fortpflanzungsmedizin neu reflektieren

Embryonenschutz und Fortpflanzungsmedizin neu reflektieren

Bild: Fotolia/Dmytro Sukharevskyi

Das Verständnis von Familie und Partnerschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt und auch die Reproduktionsmedizin entwickelte sich kontinuierlich weiter. Rechtsgrundlage ist das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz. Viele sind sich einig: Es kann die sozialen und medizinischen Entwicklungen nicht mehr ausreichend erfassen. In einer Online-Dialogplattform soll ein möglicher Reformbedarf daher wissenschaftsbasiert besprochen und formuliert werden.

1982 wurde zum ersten Mal in Deutschland ein Mensch nach In-vitro-Fertilisation (IVF) geboren. Als Folge der hieraus entstandenen gesellschaftlichen Debatte wurde 1990 das Embryonenschutzgesetz verabschiedet. Als reines Strafgesetz gilt es bis heute nahezu unverändert. Dabei hat sich seitdem viel getan: Neben gesellschaftlichen Veränderungen, etwa dem gewandelten Verständnis von Familie und Partnerschaft entwickelte sich auch die medizinische und biomedizinische Forschung weiter. Heute werden mehr als 20.000 Kinder pro Jahr mit Hilfe von IVF-Behandlungen geboren. Dank guter medizinischer und sozialwissenschaftlicher Studien lassen sich verlässliche Aussagen zu Wirksamkeit und Verträglichkeit solcher Techniken der modernen Reproduktionsmedizin machen. Das führt dazu, dass das Embryonenschutzgesetz Rechtsunsicherheit erzeugt, Wertungswidersprüche enthält und in seiner jetzigen Form als ungerecht oder gar kontraproduktiv für die Gesundheit von betroffenen Frauen und Kindern angesehen wird.

Um die plurale Debatte über Rechte und Interessen aller Betroffenen anzustoßen, eine Plattform zum Meinungsaustausch zu bieten und allen Interessierten den aktuellen Stand der Fortpflanzungsmedizin zu vermitteln, haben die Leopoldina und die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Diskussionsveranstaltung durchgeführt, die von einem dreimonatigen Online-Dialog begleitet wird. In themenspezifischen Diskussionsräumen soll über das Embryonenschutzgesetz, seine Ziele, die bisherigen Erfahrungen und den Reformbedarf auf der Grundlage wissenschaftlicher Informationen debattiert werden. Bis Ende Januar 2022 haben alle interessierten und fachlich spezialisierten Personen die Möglichkeit, sich auf der Website der Dialogveranstaltung einzubringen. Anschließend sollen die Ergebnisse von einem fünfköpfigen Gremium aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingeordnet und in einem Diskussionspapier veröffentlicht werden.