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Nationale Empfehlungen

Mit einfacheren Regeln den Technologiehochlauf von Wasserstoff schneller ermöglichen (2022)

Herausgegeben von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina

(2022, 6 Seiten)

Die Europäische Union (EU) hat am 20. Mai 2022 zwei Entwürfe für Delegierte Rechtsakte zu flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiogenen Ursprungs und wiederverwertbaren kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen – und damit auch zu Wasserstoff – vorgelegt.  Beide Rechtsakte sind für den Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft von großer Bedeutung. Die Regelwerke gelten zwar zunächst nur für den Verkehrssektor, haben aber möglicherweise massive Implikationen für andere Bereiche, in denen Wasserstoff zum Einsatz kommen wird, z.B. die Stahlproduktion oder die chemische Industrie.

Die Entwürfe der EU-Kommission für die Delegierten Rechtsakte sind zu restriktiv, zu kleinteilig und zu missbrauchsanfällig. In der Startphase muss es darum gehen, den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und des Wasserstoffimports deutlich zu beschleunigen. Wir müssen jetzt damit beginnen, die Technologiekomponenten auf der Produktionsskala einzuführen. Wenn dann ausreichend erneuerbare Energie verfügbar ist, kann Wasserstoff mit einem niedrigen CO2-Fußabdruck in industriellem Maßstab hergestellt werden.

Daher sollten folgende vereinfachte und aufeinander aufbauende Regelungen getroffen werden:  

  • Die Prinzipien der Zusätzlichkeit sowie der räumlichen und zeitlichen Korrelation behindern den schnellen Hochlauf. Diese Anforderungen erhöhen die Investitionskosten und erschweren eine sektorenübergreifende Betriebsoptimierung.
  • Die Methode, nach der Wasserstoff eingestuft wird, sollte ausschließlich am “CO2-Fußabdruck" des Wasserstoffs ansetzen. Ein solches Vorgehen würde auch die Voraussetzung für eine transparente weltweite standardisierte Zertifizierung schaffen.
  • In der EU sollte der CO2-Fußabdruck von Wasserstoff mit dem jeweils geltenden CO2-Preis belegt werden. Ein im Zeitverlauf steigender CO2-Preis würde eine erhebliche Steuerungswirkung entfalten, da er erneuerbaren Wasserstoff zunehmend wettbewerbsfähig macht. Kündigt man dies frühzeitig und glaubhaft an, so wirkt sich dies bereits heute auf die Investitionsentscheidungen aus. Zudem ermöglicht das Vorgehen über einen CO2-Preis Technologieoffenheit und erlaubt, das Emissionsreduktionspotential aller verfügbaren Technologien zu nutzen.
  • Bei einem genügend schnell steigenden CO2-Preis würde dieser eine ausreichende Steuerungswirkung entwickeln, um einen raschen Transformationspfad zu Wasserstoff mit sehr geringem CO2-Fußabdruck zu ermöglichen. Sollte befürchtet werden, dass die CO2-Preise nicht genügend schnell ansteigen, könnte ein verbindlicher Pfad mit klaren Zwischenzielen beschlossen werden.

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Leopoldina

Elmar König

Leiter der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft, Leiter Berliner Büro

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