Herausgegeben von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
(2022, 6 Seiten)
Die Europäische Union (EU) hat am 20. Mai 2022 zwei Entwürfe für Delegierte Rechtsakte zu flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiogenen Ursprungs und wiederverwertbaren kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen – und damit auch zu Wasserstoff – vorgelegt. Beide Rechtsakte sind für den Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft von großer Bedeutung. Die Regelwerke gelten zwar zunächst nur für den Verkehrssektor, haben aber möglicherweise massive Implikationen für andere Bereiche, in denen Wasserstoff zum Einsatz kommen wird, z.B. die Stahlproduktion oder die chemische Industrie.
Die Entwürfe der EU-Kommission für die Delegierten Rechtsakte sind zu restriktiv, zu kleinteilig und zu missbrauchsanfällig. In der Startphase muss es darum gehen, den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und des Wasserstoffimports deutlich zu beschleunigen. Wir müssen jetzt damit beginnen, die Technologiekomponenten auf der Produktionsskala einzuführen. Wenn dann ausreichend erneuerbare Energie verfügbar ist, kann Wasserstoff mit einem niedrigen CO2-Fußabdruck in industriellem Maßstab hergestellt werden.
Daher sollten folgende vereinfachte und aufeinander aufbauende Regelungen getroffen werden:
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