Eintreten für Wissenschaftsfreiheit und Menschenrechte
Die Leopoldina tritt aktiv für Wissenschaftsfreiheit und die Menschenrechte von Forschenden ein. Freie Forschung ermöglicht Erkenntnisse und treibt Innovationen voran. Sie garantiert kritisches Denken und verantwortungsvolles Handeln.
Zuletzt bearbeitet: 26. November 2025
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948
Weitere Informationen
Wissenschaftsfreiheit umfasst die Freiheit der Lehre, des Lernens und der Forschung sowie die Freiheit, wissenschaftliche Ergebnisse zu veröffentlichen. Zusammen mit der institutionellen Autonomie, d. h. der Selbstverwaltung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, werden sie in Deutschland durch Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes und in der EU durch Art. 13 der EU-Grundrechtecharta besonders geschützt.
Der Druck auf die Wissenschaft wächst überall: Einschränkungen der akademischen Mobilität, Themenwahl oder Finanzierung, ebenso wie eine Überfokussierung auf wirtschaftlichen Nutzen. Wissenschaftsskepsis und -feindlichkeit verbreiten sich ebenso wie Spionage und Sabotage.
Vor solchen Entwicklungen muss sich die Wissenschaft schützen; es darf aber nicht zur Selbstzensur und Rückzug aus der Öffentlichkeit führen.
Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit ist für die Leopoldina ein wichtiges Anliegen. Sie zeigt den Nutzen der Wissenschaft für Gemeinwohl und Wohlstand und setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein.
Die Selbstverwaltung und -bestimmung der Wissenschaftscommunity unterstützt sie aktiv, etwa über den Gemeinsamen Ausschuss der DFG und Leopoldina zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung.
Über ihr Human Rights Committee (HRC) setzt sich die Leopoldina weltweit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit Bedrohungen, Missbrauch oder Verfolgung ausgesetzt werden, ein.