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Förderung

Leopoldina-Postdoc-Stipendium

Die Leopoldina vergibt ein „Leopoldina-Postdoc-Stipendium“ an herausragende promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Zielgruppe des Programms sind jüngere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus allen in der Leopoldina vertretenen Fachgebieten, die bereits ein eigenständiges Forschungsprofil erkennen lassen. Bei bewilligter Förderung führen sie eigenständige Projekte an den renommiertesten Forschungsstätten ihrer Disziplinen im Ausland durch. Deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler müssen Forschungsstätten im Ausland wählen. Österreichische und schweizerische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können sich nur für Gastinstitute in Deutschland bewerben.

Ziel des Programms ist, dass die Geförderten nach Ablauf des Förderzeitraums in ihr Heimatland zurückkehren und ihre erworbene Qualifikation in den Wissenschaftsstandort einbringen.

  • Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aus all den wissenschaftlichen Bereichen der Leopoldina, die durch Disziplinen in den Klassen und Sektionen der Akademie abgedeckt werden. Eine Bewerbung kann bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion erfolgen. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine besondere Forschungsbefähigung und ein eigenständiges Forschungsprofil aufweisen und durch exzellente Leistungen ausgezeichnet sein.
  • Anträge können jederzeit eingereicht werden. Entscheidungen werden viermal jährlich gefällt. Vergabesitzungen werden durchschnittlich alle drei bis vier Monate durchgeführt.
  • Eine Warteliste kann für Anträge sehr geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten erstellt werden, die aus Haushaltsgründen nicht sofort gefördert werden können. Bis zur jeweils folgenden Vergabesitzung bleibt diese bestehen und wird dann nochmals mit einbezogen.
  • Die Förderung beinhaltet ein personengebundenes, individuelles Vollstipendium. Dieses enthält ein Grundstipendium (entsprechend den Sätzen der Deutschen Forschungs-gemeinschaft –DFG– für Postdoktoranden-/Forschungsstipendien), ggf. Zuschläge (nach Familienstand und Gastort), sowie einen monatlichen Etat von 250.- Euro für Sach- und Verbrauchsmittel (Reisekosten, Laborbedarf etc.). Darüber hinausgehende Kosten müssen zusammen mit der Antragstellung separat aufgelistet und beantragt werden.
  • Bei besonders herausragenden Leistungen während der Förderung kann das Grundstipendium um bis zu 10 Prozent erhöht werden.
  • Ein Aufenthalt am Gastinstitut wird für Projekte unterstützt, die in ein bis zwei Jahren bearbeitet und abgeschlossen werden können.
  • Es soll eine weitgehende finanzielle Unabhängigkeit von der gastgebenden Institution erzielt werden.
  • Für die Dauer der Förderung existiert in der Akademie mit dem Förderprogramm-Koordinator ein gleichbleibender Ansprechpartner. Eine persönliche Betreuung aller Stipendiaten während der gesamten Zeit ist sichergestellt.

Bewerbungsvoraussetzungen

  • Promotion
  • Bewerbung bis zu sieben Jahren nach Abschluss der Promotion
  • Nachgewiesene besondere Forschungsbefähigung
  • Erkennbarkeit eines eigenständigen Forschungsprofils
  • Beleg für exzellente Leistungen im bisherigen Studien- und Wissenschaftsverlauf

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Leopoldina-Förderprogramm Antrag“ (rechts) sowie den FAQs.

Für alle Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an den Förderprogramm-Koordinator, Herrn Dr. Andreas Clausing (stipendium@leopoldina.org).

KONTAKT

Leopoldina

PD Dr. Andreas Clausing

Koordinator des Förderprogrammes

Tel. 0345 47 239 - 150
Fax 0345 47 239 - 139
E-Mail andreas.clausing (at)leopoldina.org