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Nationale Empfehlungen

Tierversuche in der Forschung (2012)

Empfehlungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/63/EU in deutsches Recht. Aktualisierte Fassung Oktober 2012

Die Fortschritte der biologischen und medizinischen Forschung beruhen zu einem maßgeblichen Anteil auf tierexperimentellen Arbeiten.

 

(2012, 52 Seiten, ISBN: 978-3-8047-2987-2)

Obwohl die Entwicklung alternativer Methoden stetig voranschreitet, ist auch die aktuelle Forschung nicht ohne den Einsatz tierexperimenteller Methoden denkbar. Tierversuche werden in erster Linie bei der Untersuchung komplexer Phänomene durchgeführt, die in einfacheren und ethisch weniger problematischen Versuchen nicht erfasst werden können – beispielsweise bei der Frage, ob ein Arzneimittel den Blutdruck senkt. Ein erheblicher Anteil der Tierversuche resultiert direkt oder indirekt aus gesetzlichen Vorgaben bei der Erforschung, Entwicklung und Herstellung von Produkten und Geräten in der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie bei toxikologischen Untersuchungen und anderen Sicherheitsprüfungen.

Die gesellschaftliche und politische Debatte sowie die Abwägung von Rechtsgütern – wie der Forschungsfreiheit, der Schutzpflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern und dem Tierschutz – haben dazu geführt, dass sich in Deutschland eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt entwickelte. Im Kontext einer europaweiten Harmonisierung ergibt sich nun die Notwendigkeit, dieses Gesetz umfassend zu novellieren. Zentrale Aufgabe von Stellungnahmen der Akademien ist es, bei schwierigen Abwägungen wie in diesem Fall das Für und Wider aufzugreifen, die wissenschaftlichen Grundlagen darzulegen und wissenschaftsbasierte Empfehlungen zu ihrer Beantwortung aufzuzeigen.

Anlass und Grundlagen

Am 22. September 2010 haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union eine Richtlinie zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere erlassen. Sie zielt im Wesentlichen auf eine Harmonisierung der stark divergierenden Vorschriften der Mitgliedstaaten, in denen sie bis zum 10. November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland liegt dazu seit Kurzem ein Gesetz- und Verordnungsentwurf aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vor.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften betrachten es als ihre Aufgabe, diesen für die wissenschaftlichen Tierversuche und den Forschungsstandort Deutschland überaus wichtigen Rechtsetzungsprozess im Geiste konstruktiver Kritik zu begleiten. Sie haben daher eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet.

Damit greifen die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften ein gesellschaftlich außerordentlich relevantes, aber auch sehr kontrovers diskutiertes Thema auf. Die Stellungnahme beschreibt nicht nur die ethischen Grundlagen und den rechtlichen Rahmen tierexperimenteller Forschung, sondern beleuchtet auch das weite Feld der biologischen und medizinischen Forschung aus unterschiedlichen Perspektiven. Auf dem aktuellen Wissensstand wird die Praxis von Tierversuchen in der Forschung ebenso betrachtet wie eine sinnvolle konstruktive Umsetzung der Vorgaben der Europäischen Union in deutsches Recht erörtert.

Leopoldina

Elmar König

Leiter der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft, Leiter Berliner Büro

Tel. 030 203 8997 - 865
Fax
E-Mail elmar.koenig (at)leopoldina.org