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Year of election: | 2017 |
Section: | Kulturwissenschaften |
City: | Freiburg (Br.) |
Country: | Deutschland |
Forschungsschwerpunkte: Kriminalisierungstheorien, Straftheorien, transnationale Strafrechtstheorie, Sexualstrafrecht, Bedeutung von Schuld, Philosophie der Menschenwürde
Tatjana Hörnle ist Rechtswissenschaftlerin und Rechtsphilosophin. Sie erforscht vor allem ethische und gesellschaftliche Fragen im Bereich des Strafrechts. Dazu gehören Kriminalisierungstheorien, Straftheorien und strafrechtliche Wertungen, im Kontext des deutschen Rechts und in transnationaler Perspektive. Tatjana Hörnle ist Expertin für Sexualstrafrecht und forscht zur Philosophie der Menschenwürde. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist Strafrechtstheorie für multikulturelle Gesellschaften.
Tatjana Hörnle fragt in ihrer Forschung nach dem Sinn von Strafe und danach, welches Verhalten ein Staat überhaupt kriminalisieren darf (Kriminalisierungstheorien). Außerdem beschäftigt sie sich mit der Frage, warum Kriminalstrafe notwendig und legitim ist und wie sie gerechtfertigt werden kann (Straftheorien). Sie hat sich mit dem strafrechtlichen Konzept von „Schuld“ für ein modernes Strafrecht kritisch auseinandergesetzt.
Dabei geht es auch um die Frage, wo die Strafrechtswissenschaften in der Diskussion um die Willensfreiheit stehen. Können Menschen willensfrei handeln? Und wie verhält es sich dann mit einem Schuldvorwurf? Tatjana Hörnle hat sich mit Willensfreiheit, mentalen Zuständen und der Frage nach der Verantwortung und Schuld befasst. Sie spricht sich dafür aus, auf einen Schuldvorwurf zu verzichten. Stattdessen müsse sich der Vorwurf gegenüber einem Täter konsequent an dem Unrecht der Tat orientieren.
In früheren Arbeiten hat sie sich mit „grob anstößigem Verhalten“ beschäftigt und damit ein vernachlässigtes Gebiet aufgearbeitet. Solche Verhaltensweisen schaden niemandem unmittelbar, sie werden jedoch gesellschaftlich missbilligt und sorgen deshalb immer wieder für Diskussionen. Dazu gehören Volksverhetzung, Religionsdelikte, Pornografie oder Gewaltdarstellungen. Tatjana Hörnle hat Fragen zum grob anstößigen Verhalten verknüpft mit Themen wie Menschenwürde und Notstand.
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Sexualstrafrecht. Sie war Mitglied der Reformkommission zum Verwaltigungsparagrafen 177 des Strafgesetzbuches. Zudem untersucht sie die Frage, ob sich Konsequenzen für das Strafrecht ergeben, wenn Gesellschaften kulturell und religiös diverser werden.