Seit vier Jahrzehnten steht ungewollt kinderlosen Paaren die Hilfe der Fortpflanzungsmedizin zur Verfügung. Rechtlich geregelt ist der Umgang damit in Deutschland in dem vor fast drei Jahrzehnten verabschiedeten Embryonenschutzgesetz. In der Stellungnahme „Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“ sprechen sich Leopoldina und Akademienunion für ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz aus. Anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme in Berlin diskutieren die Autorinnen und Autoren ihre Empfehlungen mit Gesundheitspolitikerinnen der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dazu laden wir Sie herzlich ein und freuen uns über eine redaktionelle Erwähnung in Ihrem Medium.
Veröffentlichung der Stellungnahme der Akademien
„Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung“
Dienstag, 4. Juni 2019, 18 bis 20 Uhr
Kalkscheune, Johannisstraße 2, 10117 Berlin
Das Embryonenschutzgesetz von 1990 bildet viele der in den vergangenen Jahrzehnten gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und die Weiterentwicklung medizinischer Verfahren nicht ab. Zudem haben sich in den vergangenen 30 Jahren die gesellschaftlichen Vorstellungen von Familie und Elternschaft geändert. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften hat vor diesem Hintergrund medizinische, rechtliche und ethische Fragen der Fortpflanzungsmedizin beleuchtet. In der resultierenden Stellungnahme werden die Analysen sowie darauf aufbauende Empfehlungen publiziert. Im Rahmen der Veröffentlichung werden die Empfehlungen mit Politikerinnen und mit dem Publikum diskutiert.
Auf dem Podium sprechen:
Ansprechpartnerin
Dr. Stefanie Westermann, Referentin Abteilung Politik – Wissenschaft ‒ Gesellschaft
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
Tel.: +345 (0)345 472 39 87
E-Mail: stefanie.westermann@leopoldina.org