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Genomchirurgie

Brauchen wir eine neue Gentechnik-Definition?

Naturwissenschaftliche, ethische und rechtliche Perspektiven der Regulierung genom-editierter Pflanzen

Brauchen wir eine neue Gentechnik-Definition?

Foto: © www.istockphoto.com – Petmal

Neue molekularbiologische Techniken, die unter dem Begriff genome editing oder Genomchirurgie zusammengefasst werden, haben die gesamte molekularbiologische Grundlagenforschung, die Biotechnologie und die Biomedizin stark verändert. Die Techniken erlauben sehr präzise und kontrollierte Austausche und Löschungen einzelner DNA-Bausteine bis hin zu kompletten Gensequenzen und werden im Rahmen der Pflanzenzüchtung bereits breit eingesetzt.

Im Ergebnis ist meist nicht mehr nachvollziehbar, ob die genomische Veränderung die Folge einer natürlichen Mutation, einer konventionellen Züchtungsmethode oder eines gezielten molekularbiologischen Eingriffs ist. Für das deutsche Gentechnikgesetz ist aber gerade die Unterscheidbarkeit von „natürlichen“ Veränderungen und solchen, die auf „nicht natürlichem“ Wege erreicht werden können, ein zentrales Element.

Die Weiterentwicklung molekulargenetischer Methoden hat also zum Verschwimmen der Differenzierbarkeit geführt und damit eine überaus kontroverse Debatte ausgelöst, was eigentlich als „gen-technisch veränderter Organismus“ bezeichnet und entsprechend reguliert werden muss und was nicht. Dies wirft die Frage auf, ob die Gentechnik-Definition im Gentechnikgesetz grundlegend überarbeitet werden muss. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, der Deutsche Ethikrat und die Deutsche Forschungsgemeinschaft haben am 14. Februar 2017 in Berlin über die Entwicklungen in der Pflanzenzucht informiert und die daraus resultierenden ethischen und rechtlichen Fragen diskutiert.

Lesen Sie hier eine Zusammenfassung und hören Sie den Audio-Mitschnitt der Veranstaltung.

Veröffentlicht: März 2017