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SUMMARY:Meinen und Wissen
DESCRIPTION:Das Grundgesetz unterscheidet zwischen schlichten Meinungen, di
 e ein subjektives Werturteil beinhalten und in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gesc
 hützt sind, und einer wissenschaftlichen Aussage, die durch den ernsthaften
  planmäßigen Versuch zur Ermittlung der Wahrheit gekennzeichnet ist, der du
 rch Art. 5 Abs. 3 GG geschützt wird. Da aber auch wissenschaftliche Aussage
 n wertende Elemente beinhalten (können), ist die Unterscheidung nicht so tr
 ivial wie es auf den ersten Blick scheint. Trotzdem sprechen gute Gründe da
 für, an ihr festhalten. Wer sich bewusst als Wissenschaftler in einen besti
 mmten Diskurszusammenhang begibt, sollte zumindest ein spezifisches Set an 
 Argumentationsregeln akzeptieren. Andernfalls verliert die Wissenschaft mit
 telfristig ihren Selbststand, was mit nachteiligen Folgen für die Gesellsch
 aft verbunden wäre.\n\nProgramm:\n\n17:00 UhrUrkundenübergabe an die neuen 
 Mitglieder der Klasse IV – Geistes-, Sozial- und Verhaltenswissenschaften\n
 \n18:00 UhrAbendvortrag „Was unterscheidet eine wissenschaftliche Aussage v
 on einer Meinung und warum tut sich die Wissenschaft mit dieser Unterscheid
 ung so schwer“Prof. Dr. Andreas Voßkuhle ML (ehem. Präsident des Bundesverf
 assungsgerichts), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Staatsw
 issenschaft & Rechtsphilosophie\n\nML = Mitglied der Leopoldina
LOCATION:Hauptgebäude der Leopoldina
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