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Wahljahr: | 2018 |
Sektion: | Kulturwissenschaften |
Stadt: | Freiburg (Br.) |
Land: | Deutschland |
Forschungsschwerpunkte: Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Staatstheorie, Rechtstheorie
Andreas Voßkuhle ist Rechtswissenschaftler. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Verfassungsrecht, im Allgemeinen Verwaltungs- und Umweltrecht sowie in der Staats- und Rechtstheorie.
Bekannt geworden ist er unter anderem durch ein Standardlehrbuch zum Umweltrecht (5. Aufl. 2003), seine umfangreichen Kommentierungen zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts (Art. 93, 94 GG) im Großkommentar „v. Mangoldt/Klein/Starck“, den er seit 2018 mit herausgibt (7. Aufl.), und als Mitherausgeber des dreibändigen Werkes „Grundlagen des Verwaltungsrechts“ (2. Aufl. 2012), das unter der Bezeichnung „Neue Verwaltungsrechtswissenschaft“ eine methodische Neuausrichtung der traditionellen Verwaltungsrechtswissenschaft anstrebt.
Andreas Voßkuhle hat von Anfang an seiner wissenschaftlichen Karriere immer wieder den Kontakt zu anderen Wissenschaftsdisziplinen gesucht und sich zuletzt unter anderem aus unterschiedlichen Perspektiven mit dem Thema „Wissen und Recht“ und der Rolle der Verfassungsgerichtsbarkeit im demokratischen Verfassungsstaat und im europäischen Gerichtsverbund beschäftigt.
Von Mai 2008 bis Juni 2020 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts, zu dessen jüngsten Präsidenten in der Geschichte des Gerichts er im März 2010 vom Bundestag gewählt wurde. Das deutsche Bundesverfassungsgericht gehört zu den einflussreichsten Gerichten der Welt. Seine zwei Senate mit jeweils acht Richterinnen und Richtern kontrollieren die Einhaltung der Vorgaben des deutschen Grundgesetzes und können auch Parlamentsgesetze für verfassungswidrig und nichtig erklären.
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