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Foto: Privat
Wahljahr: | 2010 |
Sektion: | Wissenschaftsphilosophie |
Stadt: | Mannheim |
Land: | Deutschland |
Forschungsschwerpunkte: Medizinrecht, Medizinethik, Fortpflanzungsmedizin, Forschung mit Stammzellen, Sterbehilfe, Persönlichkeitsrecht, Patientenverfügungen
Jochen Taupitz ist Jurist und gilt als einer der renommiertesten Experten für Gesundheitsrecht und Medizinethik. Er ist bekannt für seine Interdisziplinarität, sowohl innerhalb der Themenbereiche der Rechtswissenschaft als auch durch das Einbeziehen ethischer, naturwissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse. Seine Expertise bringt er in die öffentlichen Diskussionen um Sterbehilfe, Präimplantationsdiagnostik (PID), Stammzellforschung und individualisierte Medizin ein.
In der Debatte um Sterbehilfe hat Jochen Taupitz klar Position bezogen und sich für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Zusammen mit Kollegen hat er einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt und gefordert, dass Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein sollte. Für Ärzte und nahe Verwandte soll die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Werbung für eine Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe sollen strikt verboten sein. Jochen Taupitz will vor allem auch Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige.
Taupitz ist in vielen Gremien aktiv und sieht seine Aufgabe darin, „die Vorgaben der Rechtsordnung – und zwar sowohl in ihrer grenzziehenden als auch in ihrer freiheitsgewährenden und -gewährleistenden Dimension – in die Debatte einzubringen.“ Vor diesem Hintergrund beschäftigt er sich mit rechtlichen Folgen und gesellschaftlichen Fragen zu Forschung, Medizin und Therapien.
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