In verschiedenen europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Regelungen erlassen, die den assistierten Suizid zulassen. Im Februar vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit einhergehende Freiheit, sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen, schließt auch die Freiheit ein, hierfür bei Dritten Hilfe in Anspruch zu nehmen (BVerfGE 153, S. 182-310).
Ist damit der verfassungsrechtliche Rahmen des Themas im Grundsatz geklärt, so werden die theologischen, philosophischen, ethischen und nicht zuletzt medizinischen und politischen Debatten andauern – als Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft und vor dem Hintergrund einer nun anstehenden rechtlichen Ausgestaltung des assistierten Suizids.
Mit Blick auf die anstehende Regelung des assistierten Suizids stellen sich daher zentrale Fragen: Wann ist ein Suizidwunsch ernsthaft, stabil, informiert und freiverantwortlich? Wie lässt sich dies mit hinreichender Gewissheit feststellen? Wie kann sichergestellt werden, dass den Betroffenen alternative Optionen und Behandlungsmöglichkeiten bestmöglich vermittelt werden?
Hiermit befasst sich ein Kreis von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen und Perspektiven. Dieser interdisziplinäre Austausch ist ergebnisoffen und soll in ein Diskussionspapier münden.
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