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Politikberatung

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Stellungnahme?

Eine Stellungnahme ist eine Veröffentlichung zu einem gesellschaftlich bedeutenden Thema, das den aktuellen Stand der Wissenschaft verständlich darstellt und auf dieser Grundlage mögliche Handlungsoptionen und Empfehlungen für Politik und Gesellschaft formuliert. Eine Stellungnahme wird von anerkannten Expertinnen und Experten in einer Arbeitsgruppe erarbeitet und ist das Ergebnis eines komplexen Diskussions-, Arbeitsgruppen- und Begutachtungs-Prozesses. Sie richtet sich an Politik, Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft.

Wie identifiziert die Leopoldina relevante Themen?

Die Leopoldina ist in der Wahl ihrer Themen frei. Gleichwohl ist die Leopoldina bereit und offen, auf Anfragen seitens der Politik oder einer externen Organisation bestimmte Themen aufzugreifen und dazu eine Stellungnahme zu erarbeiten. Die Themen werden aber auch dann unabhängig und wissenschaftsbasiert bearbeitet. Die Leopoldina pflegt einen regelmäßigen Austausch über aktuelle Themen, zu denen wissenschaftlicher Beratungsbedarf besteht. Dieser Prozess geschieht innerhalb der Leopoldina im Präsidium, in den Klassen/Sektionen und in den Wissenschaftlichen Kommissionen; außerhalb der Leopoldina werden Gespräche mit der Politik (Abgeordnete, Ministerien), mit Forschungsorganisationen, Fachgesellschaften oder Institutionen des öffentlichen Lebens (z. B. Verbände, Stiftungen, Kirchen) geführt. Themen können auch durch Partner, zum Beispiel im Ständigen Ausschuss der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, oder durch die Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft der Leopoldina angeregt werden. Konkretisiert sich ein Thema für eine Arbeitsgruppe, erarbeiten die Initiatoren in Absprache mit der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft ein schriftliches Exposé, für das es einen definierten Rahmen gibt.

Wer entscheidet über die Einrichtung von Arbeitsgruppen?

Ein Exposé wird auf der Grundlage von Diskussionen in den Gremien und unter den Mitgliedern der Leopoldina weiter ausgearbeitet und anschließend im Präsidium diskutiert. Wenn sich das Präsidium der Leopoldina entscheidet, eine Stellungnahme zu erarbeiten und eine Arbeitsgruppe einzurichten, kann das Exposé dem Ständigen Ausschuss der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina vorgelegt werden. Das Präsidium und der Ständige Ausschuss können vorsehen, dass die Initiatoren eines Arbeitsgruppenvorschlags das Exposé im Präsidium bzw. im Ständigen Ausschuss vorstellen. Bekunden die Mitglieder der Partnerakademien ihr Interesse an einer Mitarbeit, kann eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Diese wird dann immer als gemeinsame Arbeitsgruppe unter Nennung der Partnerakademien und der Federführung bezeichnet.

Was ist der Ständige Ausschuss der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina?

Die Leopoldina hat den Ständigen Ausschuss der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina eingerichtet. Im Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom Februar 2008, mit dem der Leopoldina die Aufgabe der Nationalen Akademie der Wissenschaften übertragen wurde, steht dazu:

„Die Leopoldina richtet ein Koordinierungsgremium ein, in dem sie mit der acatech und Vertretern der Länderakademien einschließlich BBAW zusammenarbeitet. Die Federführung liegt bei der Leopoldina. Das Koordinierungsgremium wird sich über die zu bearbeitenden Themen verständigen, Arbeitsgruppen einsetzen und die Empfehlungen nach externer Evaluierung verabschieden.“ (Beschluss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz vom 18. Februar 2008)

Partner im Ständigen Ausschuss sind die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften acatech und die in der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften zusammengeschlossenen Akademien. Die Federführung des Ständigen Ausschusses obliegt der Leopoldina. Dazu gehört auch die Führung der laufenden Geschäfte.

Nach welchen Kriterien werden Arbeitsgruppen zusammengesetzt?

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina ist frei und unabhängig in der Berufung der Mitglieder von Arbeitsgruppen. Expertise und angemessene Auswahl von Arbeitsgruppenmitgliedern sind zentral für die Qualität und den Erfolg einer Stellungnahme. Deshalb sollen die besten verfügbaren Fachleute ausgewählt werden.

In die Arbeitsgruppen können sowohl Mitglieder der Leopoldina als auch Nicht-Mitglieder der Akademie aus dem In- und Ausland berufen werden. Die Mitglieder repräsentieren ein breites Fächerspektrum, um die Bearbeitung eines Themas in seiner Komplexität sicherzustellen. Die Mitgliedschaft in einer Arbeitsgruppe beinhaltet eine aktive und regelmäßige Mitarbeit. Diese Kriterien bestimmen maßgeblich die Suche nach geeigneten Arbeitsgruppenmitgliedern. Mögliche Personen werden bereits im Exposé benannt. Vorschläge kommen auch aus der Geschäftsstelle, die unter den 1600 Mitgliedern der Leopoldina und in der Wissenschaftslandschaft systematisch nach Personen sucht, die für eine Mitarbeit infrage kommen.

Letztlich entscheidet das Präsidium der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina über die Zusammensetzung einer Arbeitsgruppe. Im Fall einer gemeinsamen Arbeitsgruppe entscheiden die beteiligten Partner gemeinschaftlich darüber. Personen aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und gesellschaftlichen Gruppierungen können im Rahmen von Anhörungen und Fachgesprächen in die Diskussionen einer Arbeitsgruppe einbezogen werden. In begründeten Einzelfällen, wenn es für die Bearbeitung des Themas erforderlich ist, können wissenschaftsnahe Personen aus diesen Gruppen zur Mitwirkung in einer Arbeitsgruppe eingeladen werden.

Im Laufe des Diskussionsprozesses einer Arbeitsgruppe kann sich zeigen, dass eine bestimmte Expertise fehlt. Daher sind Nachberufungen möglich. Auch diese müssen vom Präsidium der Leopoldina bzw. den beteiligten Partnern bestätigt werden. Die Namen aller Arbeitsgruppenmitglieder werden auf der Internetseite der Leopoldina veröffentlicht.

Wie wird die Unabhängigkeit einer Arbeitsgruppe sichergestellt?

Für alle von der Leopoldina vorgeschlagenen Mitglieder sowie für die Sprecherinnen und Sprecher von Arbeitsgruppen gilt, dass sie ad personam aufgrund ihrer wissenschaftlichen Expertise berufen werden. Sie dürfen in der Arbeitsgruppe nicht als Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden oder Interessengruppen fungieren. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie sprechen mögliche Interessenkonflikte an.

Wie arbeiten die Arbeitsgruppen?

Eine Stellungnahme ist immer das Ergebnis eines intensiven und ergebnisoffenen Diskussions- und Gruppenprozesses. Das macht es erforderlich, dass Mitglieder einer Arbeitsgruppe einerseits ihr Wissen und ihre Erfahrung einbringen und andererseits offen sind für neue Ideen und Lösungen.

Arbeitsgruppensitzungen sind intern, um einen offenen Diskussionsprozess zu ermöglichen und Empfehlungen ohne äußere Einflussnahme zu diskutieren. Ergebnisse, Analysen und Textentwürfe sind bis zur Veröffentlichung vertraulich.

Arbeitsgruppen treffen ihre Aussagen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse und belegen diese durch Quellen. Als zusätzliche Informationsgrundlage können dienen: 1) interne Fachgespräche und Anhörungen mit geladenen Experten, 2) Symposien und Workshops oder 3) empirische Erhebungen.

Wie erfolgt die Texterstellung?

Die Texterstellung ist ein anspruchsvoller kreativer Prozess, der die Diskussionsprozesse und Standpunkte der Mitglieder einer Arbeitsgruppe integriert. Eine Stellungnahme setzt voraus, dass alle Mitglieder ihr Wissen aktiv in den Arbeitsgruppen-Prozess einbringen. Der von den Arbeitsgruppenmitgliedern erstellte Text muss zugleich wissenschaftlich fundiert und für die Adressatinnen und Adressaten verständlich formuliert sein. Die Sprecherinnen und Sprecher von Arbeitsgruppen haben daher die wichtige Aufgabe, die Kompetenzen der Mitglieder entsprechend einzubeziehen und den Prozess hin zu einer gemeinsamen Position der Arbeitsgruppe zu moderieren.

Arbeitsgruppen streben an, zu einem Konsens über die erzielten Ergebnisse zu kommen. Dennoch vorhandene unterschiedliche Positionen werden nachvollziehbar dargelegt und begründet. Als Herausgeber ist das Präsidium der Leopoldina für den Inhalt aller Stellungnahmen verantwortlich, die sie alleine oder gemeinsam mit Partnern erarbeitet. Daher befasst es sich bereits vor der externen Begutachtung mit dem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Textentwurf. In der Regel erstattet ein Mitglied des Präsidiums bzw. der Sprecher oder die Sprecherin der Arbeitsgruppe dem Präsidium Bericht.

Die Texterstellung wird fortlaufend dokumentiert. Von allen Sitzungen werden Protokolle angefertigt, um den Projektfortschritt darzustellen. Protokolle werden allen beteiligten Partnern zur Verfügung gestellt.

Die Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft begleitet und unterstützt den Arbeitsprozess einer Arbeitsgruppe. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leopoldina nehmen als Gäste an allen Sitzungen der Arbeitsgruppe teil.

Wie lange dauert ein Arbeitsgruppen-Prozess?

Die Arbeitsphase dauert etwa 1 bis 2 Jahre. Bei dringlichem Handlungsbedarf ist die Erarbeitung von Ad-hoc-Stellungnahmen möglich, für die jeweils ein beschleunigtes Verfahren gilt.

Wie erfolgt die Begutachtung und nach welchen Kriterien?

Zur transparenten Arbeitsweise gehört auch ein transparentes Begutachtungsverfahren. Vor der Veröffentlichung wird der Text von in der Regel fünf bis zehn Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland begutachtet. Gutachterinnen und Gutachter agieren unabhängig und haben zu keinem Zeitpunkt aktiv am Diskussionsprozess der Arbeitsgruppe mitgewirkt, auch nicht als Referenten bei Fachgesprächen oder bei Anhörungen. Sie arbeiten ehrenamtlich.

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina koordiniert die Begutachtung für ihre eigenen und alle gemeinsamen Stellungnahmen mit Partnern im Ständigen Ausschuss. Das Präsidium der Leopoldina benennt die Gutachter. Bei gemeinsamen Stellungnahmen reichen die Präsidien der beteiligten Partner Vorschläge ein, über die gemeinschaftlich abgestimmt wird. Auf dieser Grundlage bestellt der Präsident der Leopoldina die Gutachterinnen und Gutachter, nimmt die Gutachten entgegen und leitet sie an die Arbeitsgruppe weiter. Gutachterinnen und Gutachter sind gebeten, den Text der Stellungnahme anhand von Leitfragen zu begutachten. Die Gutachten werden der Arbeitsgruppe zur Verfügung gestellt, damit sie den Text entsprechend überarbeiten und zu den Gutachten Stellung beziehen kann. Abweichende Auffassungen sollten begründet werden. Die Namen der Gutachter werden in der Regel mit deren Zustimmung in der Stellungnahme veröffentlicht.

Wo findet man Informationen zu einer Arbeitsgruppe?

Mit Beginn der Arbeit einer Arbeitsgruppe werden Informationen zur Gruppe (Aufgabenstellung und Zielsetzung, beteiligte Partner, Sprecherinnen und Sprecher, Mitglieder der Arbeitsgruppe) auf der Internetseite der Leopoldina veröffentlicht. Ansprechpartner in der Geschäftsstelle und Ankündigungen für öffentliche Veranstaltungen werden dort ebenfalls bekannt gegeben. Stellungnahmen werden in deutscher und englischer Sprache in gedruckter Form kostenlos verteilt und auf den Internetseiten der Leopoldina als frei zugängliche elektronische Version veröffentlicht.

Gibt es Themen, die nicht weiter verfolgt werden?

Ja. Themenvorschläge werden laufend in den Sektionen und Klassen, den Wissenschaftlichen Kommissionen und im Präsidium der Leopoldina diskutiert und weiterentwickelt. Es gibt jedoch zu jedem Zeitpunkt mehr Themenvorschläge, als im Rahmen von Arbeitsgruppen mit den vorhandenen Ressourcen bearbeitet werden können. Es muss daher immer entschieden werden, ob und wie man bestimmte Themen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgreift oder möglicherweise nicht weiterverfolgt.

Wie werden die Arbeitsgruppen finanziert?

Arbeitsgruppen werden aus Mitteln der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zur Politikberatung finanziert. Für die Erarbeitung einer Stellungnahme und ihre Veröffentlichung kann die Leopoldina im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten einen Betrag zur Verfügung stellen. Aus diesen Mitteln werden die Aktivitäten der Arbeitsgruppe, wie Sitzungen, Fachgespräche, Workshops, Anhörungen, bei Bedarf wissenschaftliches Personal und die Veröffentlichung finanziert. Die Einwerbung von Drittmitteln ist vom Grundsatz her möglich, bedarf jedoch im Einzelfall einer Befürwortung des Präsidiums. Die wissenschaftliche Unabhängigkeit darf durch die Annahme von Drittmitteln nicht beeinträchtigt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann im Lauf des Arbeitsprozesses eine begrenzte Mittelaufstockung beantragt werden.

Welche Aufgaben hat die Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft der Leopoldina im Rahmen von Arbeitsgruppen?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wissenschaft – Politik – Gesellschaft der Leopoldina unterstützen die Arbeitsgruppen von der Idee bis zur Nachbereitung des Themas. Als Schnittstelle zwischen den Arbeitsgruppen, den Gremien der Akademie und möglichen Adressaten betreuen sie alle inhaltlichen, organisatorischen und strategischen Fragen rund um die Arbeitsgruppen. Sie stehen in einem regelmäßigen Austausch mit den Sprecherinnen und Sprechern der Arbeitsgruppen und nehmen an allen Sitzungen teil.