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Nachricht | Donnerstag, 28. Januar 2021

Leopoldina befürwortet freien Zugang zu Gendatenbanken für die Forschung

Leopoldina befürwortet freien Zugang zu Gendatenbanken für die Forschung

Bild: Adobe Stock / ymgerman

Erbinformationen können mit Hilfe von Hochdurchsatzverfahren rasch entschlüsselt und in offen zugänglichen Datenbanken für Digitale Sequenzinformationen (DSI) zur Verfügung gestellt werden. Diese Geninformationen dienen vergleichenden Analysen und sind für die lebenswissenschaftliche Forschung unverzichtbar. Beispiele sind die Biodiversitätsforschung und die Antibiotikaforschung.

Derzeit wird im Zuge der Umsetzung des Nagoya-Protokolls darüber diskutiert, wie wirtschaftliche Vorteile aus der Datennutzung international gerecht ausgeglichen werden können. Im Gespräch sind Zugangsbeschränkungen oder Gebührenzahlungen. In ihrer Ad-hoc-Stellungnahme „Den offenen Zugang zu Digitalen Sequenzinformationen erhalten – Multilateraler Vorteilsausgleich und offene Wissenschaft“ weist die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina darauf hin, dass Beschränkungen die Forschung und den Biodiversitätsschutz erheblich beeinträchtigen würden.

Damit weltweit frei geforscht werden kann, müssen DSI-Datenbanken weiterhin offen zugänglich sein, so die Leopoldina in ihrer Ad-hoc-Stellungnahme. Nicht zuletzt die Coronavirus-Pandemie hat gezeigt, dass der Austausch von Sequenzinformationen, in diesem Fall von neuartigen Erregern, maßgeblich zum wissenschaftlichen Fortschritt beiträgt. Zudem sind DSI-Datenbanken ein zentrales Werkzeug des Biodiversitätsschutzes, da beispielsweise Veränderungen in Ökosystemen mit ihrer Hilfe nachvollzogen werden können. „Der Wert der Informationen entsteht vor allem durch die Möglichkeit, die verschiedenen Daten miteinander vergleichen zu können. Eine Zugangsbeschränkung steht im Widerspruch zu den Zielen des Artenschutzes und zum Prinzip der offenen Wissenschaft“, sagt Leopoldina-Mitglied und Mitautor der Ad-hoc-Stellungnahme Prof. Dr. Rudolf Amann vom Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie in Bremen. Auch für die Natur- und Wirkstoffforschung, beispielsweise die Antibiotikaentwicklung, hätten Zugangsbeschränkungen zu Sequenzdatenbanken weitreichende negative Folgen.

Die Expertinnen und Experten befürworten einen gerechten Ausgleich von Vorteilen, die aus der Nutzung biologischer Vielfalt resultieren. Sie betonen, dass der Zugang zu Sequenzinformationen für die Forschung nicht durch Gebühren eingeschränkt oder Forschungsgelder für den Vorteilsausgleich verwendet werden dürften. Erschwert wird die Situation dadurch, dass bislang für fast die Hälfte der bestehenden Sequenzinformationen Angaben zum Ursprung der Daten fehlen. Die wissenschaftliche Gemeinschaft sollte deshalb Lösungen entwickeln, um diese Informationen in den Datenbanken zukünftig nachvollziehbar zu machen. Die konkrete Gestaltung eines internationalen Vorteilsausgleichs im Rahmen des Nagoya-Protokolls müsse in einer Weise erfolgen, die weder den Biodiversitätsschutz noch die offene Wissenschaft gefährdet, so die Autorinnen und Autoren der Ad-hoc-Stellungnahme.