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Nachricht | Dienstag, 5. Februar 2019

Brauchen wir ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz?

Gemeinsame Leopoldina-Lecture mit der VolkswagenStiftung

Brauchen wir ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz?

© Dmytro Sukharevskyi - stock.adobe.com

Warum ist die Samenspende erlaubt, die Eizellspende aber nicht? Was ist mit der Leihmutterschaft? Welche Behandlungen sollten die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren? Und für wen? Diese und weitere Fragen werden am Dienstag, 5. Februar, in Herrenhausen im Rahmen der 14. Leopoldina-Lecture diskutiert, die die Leopoldina gemeinsam mit der VolkswagenStiftung veranstaltet.

Die Möglichkeiten der Fortpflanzungsmedizin sind in den letzten Jahren ebenso gewachsen wie die Zahl der Menschen, die mit ihrer Hilfe eine Familie gründen: Mittlerweile werden pro Jahr über 80.000 künstliche Befruchtungen in Deutschland durchgeführt.

Weitgehend unverändert geblieben sind hingegen seit fast 30 Jahren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland. Diese werden vor allem durch das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 abgesteckt – neuere Erkenntnisse und Entwicklungen der Forschung und Patientenversorgung werden nicht erfasst.

Viele Aspekte der Fortpflanzungsmedizin berühren fundamentale ethische Fragen, die gesellschaftlich breit diskutiert werden müssen. Bei der Leopoldina-Lecture sollen Expertinnen und Experten zu dem Thema zu Wort kommen. Teilnehmen werden der Reproduktionsmediziner Prof. Dr. Heribert Kentenich (Berlin), der Jurist Prof. Dr. Jochen Taupitz ML (Mannheim) und die Medizinethikerin Prof. Dr. Claudia Wiesemann (Göttingen). Moderiert wird die Veranstaltung von dem Wissenschaftsjournalisten Michael Lange.