Pressemitteilung | Mittwoch, 26. Mai 2021
Leopoldina und Akademienunion sprechen sich für Neubewertung des Embryonenschutzes in Deutschland aus
Gemeinsame Pressemitteilung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
Wie entwickelt sich menschliches Leben, wodurch lässt sich die Fortpflanzungsmedizin verbessern und in welcher Weise können Stammzellen bei der Entwicklung neuer Therapien gegen Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herzinfarkt helfen? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bislang nur wenig beitragen, da dafür erforderliche Studien an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten sind. In ihrer heute veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ empfehlen Leopoldina und Akademienunion, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren.
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