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Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft

Eizellspende, Embryonenspende, Leihmutterschaft

Bild: Fotolia

Diverse Aspekte moderner Fortpflanzungsmedizin sind in Deutschland verboten oder unzureichend geregelt. Dies führt unter anderem zu Ungleichbehandlungen von Männern und Frauen. Zudem reisen viele Paare ins Ausland, um in Deutschland verbotene Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen, was zu rechtlichen Unsicherheiten führt und Nachteile für die Kinder mit sich bringt.

Eizellspende erlauben?

Die Samenspende ist in Deutschland erlaubt, die Eizellspende dagegen verboten. So haben zum Beispiel Frauen, die nach einer Krebsbehandlung keine eigenen fruchtbaren Eizellen mehr haben, derzeit keine Möglichkeit, schwanger zu werden. Heterosexuelle Paare, in denen der Mann keine fruchtbaren Samenzellen hat, können hingegen die Samenspende in Anspruch nehmen. Diese Ungleichbehandlung lässt sich nur schwer rechtfertigen, sagen die Autorinnen und Autoren der Stellungnahme.

Aufgrund der Gesetzeslage sehen sich viele Paare veranlasst, eine Eizellspende im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dort wird oft die anonyme Spende praktiziert, wodurch dem Kind das verfassungsrechtlich verbriefte Recht auf Kenntnis seiner Abstammung versagt bleibt. Insofern beeinträchtigt das Verbot der Eizellspende in Deutschland indirekt das Kindeswohl.

Verboten wurde die Eizellspende insbesondere mit dem Argument der „gespaltenen Mutterschaft“: Zu befürchten seien Schäden für das Kind, da die gebärende, soziale Mutter nicht die genetische Mutter ist. Diese Sorge konnte inzwischen durch Forschung im Ausland widerlegt werden. Auch die Entnahme von Eizellen ist heutzutage deutlich schonender als vor 30 Jahren. Damit es jedoch nicht zu einer Kommerzialisierung von Eizellspenden kommt, wären entsprechende rechtliche Regelungen notwendig.

Dr. Petra Thorn über die Eizellspende

Paar- und Familientherapeutin

„Die Risiken sind deutlich kleiner als vor dreißig Jahren.“

Prof. Dr. Urban Wiesing über Gleichberechtigung

Medizinethiker

„Wenn die klassischen Bedingungen medizinethischer Art erfüllt sind, sollte man Samenspende und Eizellspende gleich behandeln.“

Embryonenspende: Ungeregelt

Die Embryonenspende ist in Deutschland ungeregelt. Sie würde eine Möglichkeit bieten, sogenannte überzählige Embryonen aus künstlichen Befruchtungen nicht zu verwerfen, sondern sie anderen Paaren zur Verfügung zu stellen. Das kann etwa dann hilfreich sein, wenn ein Paar weder eigene Eizellen noch eigene Samenzellen zur Verfügung hat. Eindeutig verboten ist nach dem Embryonenschutzgesetz die gezielte Herstellung von Embryonen zum Zweck einer Spende.

Im Zuge einer rechtlichen Regelung der Embryonenspende sollten die Rechte und Pflichten von Spender- und Empfängereltern geklärt werden. In Deutschland hat außerdem jedes Kind ein Recht darauf, seine biologische Herkunft zu kennen. Es muss daher gewährleistet sein, dass das Kind später Zugang zu den Daten der Spendereltern erhalten kann.

Besonders umstritten: Leihmutterschaft

Familienbildung mit Hilfe einer Leihmutter ist die komplexeste Konstellation – und die umstrittenste. Hier trägt eine Frau im Auftrag eines Paares oder eines alleinstehenden Menschen mit Kinderwunsch ein Kind aus. Derzeit findet Leihmutterschaft in verschiedenen Ländern statt. Es wird aber kritisiert, dass sie oft soziale Ungleichheiten zwischen Wunscheltern und Leihmüttern ausnutze.

Eine Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland würde eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen: Wie soll sichergestellt werden, dass die Frauen nicht von den Wunscheltern unter Druck gesetzt werden? Was geschieht, wenn Leihmütter nach der Geburt das Kind nicht abgeben wollen? Welche Rechte haben sie? Gäbe es überhaupt akzeptable Rahmenbedingungen? Hier besteht in jedem Fall Regelungsbedarf für die im Ausland von einer Leihmutter geborenen, jedoch in Deutschland aufwachsenden Kinder.

Im Sinne des Kindeswohls sollte für im Ausland nach dortigem Recht legalerweise von einer Leihmutter geborene, jedoch in Deutschland aufwachsende Kinder eine rechtlich sichere Zuordnung des Kindes zu den Wunscheltern ermöglicht werden, da von ihr zahlreiche Rechtsfolgen wie die elterliche Sorge, Unterhaltsansprüche und die Staatsangehörigkeit abhängen.

Eine in Deutschland angebotene und durchgeführte medizinische und psychosoziale Beratung zu den Problemen einer Leihmutterschaft sollte nicht strafbar sein.

Prof. Dr. Urban Wiesing über Leihmutterschaft

„Wenn überhaupt, dann unter sehr, sehr strengen Regeln.“

Prof. Dr. Jochen Taupitz über Leihmutterschaft

Medizinrechtler

„Hier gibt es nicht ,die gute Lösung‘. Aber vielleicht die Möglichkeit, die Tür einen Spalt weit zu öffnen.“