Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verschiedener Fachgebiete und Einrichtungen. Mindestens ein Mitglied deckt jeweils ethische bzw. juristische Fachgebiete ab. Der Ausschuss wird gemeinsam von den zuständigen Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten von DFG und Leopoldina oder von durch die Präsidien benannte Vertreter geleitet.
ML = Mitglied der Leopoldina