Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung von DFG und Leopoldina
Reinhardtstraße 14
10117 Berlin
Sicherheitsrelevante Forschung unterliegt in Deutschland einer Reihe gesetzlicher Bestimmungen. Hierzu gehören im lebenswissenschaftlichen Bereich beispielsweise die Biostoffverordnung, das Gentechnikgesetz und das Infektionsschutzgesetz, die eine optimale biologische Sicherheit gewährleisten sollen.
Dem Missbrauch sicherheitsrelevanter Forschung wird v.a. durch das reguläre Strafrecht und die Ausfuhrbestimmungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgebeugt. Das BAFA setzt dabei die von der EU für alle Mitgliedstaaten vorgeschriebenen Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen bei der Ausfuhr von Gütern (z. B. Chemikalien, Maschinen, Technologien, Werkstoffe oder Software) um, die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke einsetzbar sind. Das Regelwerk der Exportkontrolle ist Teil der umfassenden nationalen und internationalen Strategie zur Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sowie einer unkontrollierten Anhäufung von konventionellen Rüstungsgütern. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass sensible Güter zu interner Repression, anderen schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen verwendet, oder zur Förderung des Terrorismus in das Ausland geliefert bzw. anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Derzeit werden in der EU-Kommission Guidelines für den Umgang der Forschungsinstitutionen mit der Exportkontrolle erarbeitet.
Die Biowaffen- und Chemiewaffenübereinkommen (BWÜ und CWÜ) der Vereinten Nationen, die neben Deutschland auch ein Großteil aller Länder weltweit ratifiziert haben, verbieten die Anwendung, Produktion, Lagerung und Verbreitung chemischer und biologischer Waffen. Aufbauend auf dem CWÜ von 1993 legte eine Expertengruppe aus 24 Staaten im die “Hague Ethical Guidelines“ vor. Diese ethischen Leitlinien rufen Mitarbeitende aus chemischen Unternehmen und aus dem akademischen Bereich auf, verantwortlich mit entsprechenden Risiken umzugehen und Missbrauch zu verhindern.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) weist auf ihren Internetseiten unter den Grundlagen und Rahmenbedingungen der Förderung und in ihrem Leitfaden für die Antragstellung auf die Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung hin. Sie bittet Antragstellende bei der Beantragung von Fördermitteln, ihr Projekt diesbezüglich zu prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme zum Risiko-Nutzen-Verhältnis und möglichen Maßnahmen der Risikominimierung einzureichen. Den verantwortungsvollen Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung nahm die DFG außerdem in ihre Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis auf.
Im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ ist bei der Antragstellung eine ethische Selbstevaluation hinsichtlich möglicher Missbrauchsrisiken des Forschungsvorhabens für eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt verpflichtend und es wird die Etablierung von Beratungsgremien für entsprechende ethische Fragestellungen empfohlen.
Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF)
Informationen des BAFA zu Exportkontrolle und Wissenschaft
EU-Verordnung über Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (PDF)
Chemiewaffen-Übereinkommen (CWÜ)
„Guidance – How to complete your ethics self-assessment” der Europäischen Kommission (PDF)
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