Nationale Empfehlungen

Mit einfacheren Regeln den Technologiehochlauf von Wasserstoff schneller ermöglichen (2022)

Herausgegeben von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Seite teilen

Kommentar

  • Wasserstoff
  • Industriepolitik
  • Erneuerbare Energie
  • Klimaschutz
Zur Publikation (PDF)

Publikationsdetails

  • Veröffentlichungsdatum 20.06.2022
  • Seitenanzahl 6

Die Europäische Union (EU) hat am 20. Mai 2022 zwei Entwürfe für Delegierte Rechtsakte zu flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nichtbiogenen Ursprungs und wiederverwertbaren kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen – und damit auch zu Wasserstoff – vorgelegt.  Beide Rechtsakte sind für den Aufbau einer europäischen Wasserstoffwirtschaft von großer Bedeutung. Die Regelwerke gelten zwar zunächst nur für den Verkehrssektor, haben aber möglicherweise massive Implikationen für andere Bereiche, in denen Wasserstoff zum Einsatz kommen wird, z.B. die Stahlproduktion oder die chemische Industrie.

Die Entwürfe der EU-Kommission für die Delegierten Rechtsakte sind zu restriktiv, zu kleinteilig und zu missbrauchsanfällig. In der Startphase muss es darum gehen, den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und des Wasserstoffimports deutlich zu beschleunigen. Wir müssen jetzt damit beginnen, die Technologiekomponenten auf der Produktionsskala einzuführen. Wenn dann ausreichend erneuerbare Energie verfügbar ist, kann Wasserstoff mit einem niedrigen CO2-Fußabdruck in industriellem Maßstab hergestellt werden.

Daher sollten folgende vereinfachte und aufeinander aufbauende Regelungen getroffen werden:  

  • Die Prinzipien der Zusätzlichkeit sowie der räumlichen und zeitlichen Korrelation behindern den schnellen Hochlauf. Diese Anforderungen erhöhen die Investitionskosten und erschweren eine sektorenübergreifende Betriebsoptimierung.
  • Die Methode, nach der Wasserstoff eingestuft wird, sollte ausschließlich am “CO2-Fußabdruck" des Wasserstoffs ansetzen. Ein solches Vorgehen würde auch die Voraussetzung für eine transparente weltweite standardisierte Zertifizierung schaffen.
  • In der EU sollte der CO2-Fußabdruck von Wasserstoff mit dem jeweils geltenden CO2-Preis belegt werden. Ein im Zeitverlauf steigender CO2-Preis würde eine erhebliche Steuerungswirkung entfalten, da er erneuerbaren Wasserstoff zunehmend wettbewerbsfähig macht. Kündigt man dies frühzeitig und glaubhaft an, so wirkt sich dies bereits heute auf die Investitionsentscheidungen aus. Zudem ermöglicht das Vorgehen über einen CO2-Preis Technologieoffenheit und erlaubt, das Emissionsreduktionspotential aller verfügbaren Technologien zu nutzen.
  • Bei einem genügend schnell steigenden CO2-Preis würde dieser eine ausreichende Steuerungswirkung entwickeln, um einen raschen Transformationspfad zu Wasserstoff mit sehr geringem CO2-Fußabdruck zu ermöglichen. Sollte befürchtet werden, dass die CO2-Preise nicht genügend schnell ansteigen, könnte ein verbindlicher Pfad mit klaren Zwischenzielen beschlossen werden.

Die Leopoldina verwendet Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (funktionale Cookies), während andere nicht notwendig sind, uns aber helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. 

Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick individuelle Einstellungen vornehmen und diesen per “Auswahl übernehmen” zustimmen. 

Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen.

Funktional

Diese Cookies sind technisch erforderlich, um folgende Kernfunktionalitäten der Website bereitstellen zu können:

  • Darstellung der Website
  • Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb von Logfiles
  • Status-Cookie-Zustimmung
Komfort

Neben notwendigen Cookies setzen wir zudem Cookies ein, um Ihnen die Nutzung der Website angenehmer zu gestalten. Akzeptieren Sie diese Cookies, werden externe Medien ohne weitere Zustimmung von Ihnen geladen.

Tracking

Mithilfe von Statistik-Cookies können wir die Inhalte und Services unserer Website besser an Ihre Interessen und Bedürfnisse anpassen. Für Statistiken und Auswertungen setzen wir das Produkt etracker ein.

Warnung vor externen Links

Die Nutzung dieses Teildienstes erfordert ihre Einwilligung in die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten durch einen selbständigen Verantwortlichen: Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gelten folgende Datenschutzhinweise: https://matterport.com/de/node/44. Mit der Einwilligung durch Klick auf „Ok“ kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich bin damit einverstanden, dass bei Nutzung dieses Teildienstes zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen), Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO, Art. 49 DSGVO. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gilt die Datenschutzerklärung von Matterport Inc.: https://matterport.com/de/node/44.

Seite besuchen ▸