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Erklärung zur Barrierefreiheit von www.leopoldina.org

Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V. ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt BGG LSA Paragraf 16b festgeschrieben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.leopoldina.org, jedoch nicht für innerhalb der Webseite über iFrame eingebundene Fremdanwendungen.

 

Erstellung dieser Erklärung

Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die BITV/WCAG Selbstbewertung genutzt.

Stand dieser Erklärung: 08, Dezember 2025

 

Stand der Barrierefreiheit

Die im Geltungsbereich genannte Webseite ist nach den geltenden Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten für öffentliche Stellen in Sachsen-Anhalt §16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sowie §11 Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA) überwiegend barrierefrei.

 

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  •  Einige Bilder und Videos haben keine Alternativtexte. 

  •  Es gibt aktuell noch keine Angebote in leichter und Gebärdensprache.

  •  Einige PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e. V.
– Nationale Akademie der Wissenschaften –
Jägerberg 1 | 06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 47 239 - 600 | Fax: 0345 47 239 - 919 

E-Mail: presse(at)leopoldina.org

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage über die Kontaktmöglichkeit innerhalb von einem Monat (BGG LSA Paragraf 16b Absatz 4) ganz oder teilweise unbeantwortet oder Sie sind mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden, können Sie sich nach § 17a des Behindertengleichstellungsgesetzes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) an die Ombudsstelle der Landesfachstelle für Barrierefreiheit wenden. Diese wird Ihren Fall prüfen und versuchen, im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens eine Lösung herbeizuführen.

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