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Künstliche Befruchtung: Risiko durch Rechtslage

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Der „elective Single-Embryonen-Transfer“ (eSET) wird in vielen Ländern angewandt. Hier wird bei einer künstlichen Befruchtung eine größere Zahl von Embryonen hergestellt. Aus diesen Embryonen wird derjenige ausgewählt und der Frau übertragen, der die größten Entwicklungschancen aufweist.

In Deutschland ist es hingegen verboten, eine größere Zahl von Embryonen geplant herzustellen, als der Frau später innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen. Hiermit soll die Entstehung sogenannter überzähliger Embryonen vermieden werden. Daher kann auch nicht aus einer größeren Zahl von Embryonen eine Auswahl hinsichtlich der Entwicklungschancen getroffen werden.

Zudem müssen in Deutschland Paare und Frauen einen erheblichen Anteil der Kosten einer In-Vitro-Fertilisationsbehandlung selbst tragen. In der Folge lassen sich Frauen in Deutschland häufig zwei oder drei Embryonen übertragen, um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu steigern. Dies führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften, die für die Frau, aber vor allem auch für die Kinder sehr riskant sind.

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Prof. Dr. Urban Wiesing zur schwierigen Frage der Selektion

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