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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Reform der Förderung erneuerbarer Energien in Deutschland (2014)

Herausgegeben von Rüdiger Wolfrum

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Analyse Schriftenreihe Energiesysteme der Zukunft „Energiesysteme der Zukunft“ ist ein Projekt von:
Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina
acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften
Union der deutschen Akademien der Wissenschaften

Zur Publikation (PDF)

Publikationsdetails

  • Veröffentlichungsdatum 25.09.2014
  • DOI https://doi.org/10.26164/leopoldina_03_00939
  • Seitenanzahl 42

Seit der Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung regenerativer Energien geändert. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ergeben sich daraus folgende Fragen: Inwieweit ist das deutsche Modell zur Förderung erneuerbarer Energien mit dem EU-Recht vereinbar? Sind die auf 20 Jahre festgelegten Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien mit dem Grundgesetz vereinbar? Und welche internationalen Rechtsbeziehungen sind zu berücksichtigen? Im Rahmen des Akademienprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ beleuchten die Autoren diese Fragen im Hinblick auf das Wettbewerbs- und Beihilferecht der EU, den Vertrauensschutz sowie das internationale Subventions- und Investitionsschutzrecht. Ausgangsbasis der Analyse war das bis zum Juli 2014 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz. Das EEG behindere nach Ansicht der Autoren den Wettbewerb im Strombinnenmarkt der EU. Das widerspreche dem Prinzip der Warenverkehrsfreiheit, die auch für den Stromsektor gilt. Deshalb plädieren sie dafür, wettbewerbsrechtliche Belange stärker zu berücksichtigen. Ein Fördermodell auf Basis marktorientierter Instrumente sei am ehesten mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Die lange Gewährleistung der Einspeisevergütungen über 20 Jahre enge die legislativen Gestaltungsmöglichkeiten unverhältnismäßig ein. Mehr als die Amortisation der Investition in eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien sei verfassungsrechtlich nicht geschützt. Darüber hinaus sei der Gesetzgeber frei, die Vergütungsregelungen auch für Altanlagen zu reduzieren. Auch die Subventionsregelungen der WTO sowie Investitionsschutzabkommen der Bundesrepublik müssen beachtet werden, sofern ausländische Investoren durch solche Abkommen eigentumsrechtlich besser geschützt sind als Investoren aus dem Inland.

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