Allianz-Stellungnahmen

Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Evaluierung des Bildungs- und Wissenschafts-Urheberrechts (2021)

Herausgegeben von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen

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Stellungnahme der Allianz der Wissenschaftsorganisationen

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Publikationsdetails

  • Veröffentlichungsdatum 24.08.2021
  • DOI https://doi.org/10.26164/leopoldina_01_00425
  • Seitenanzahl 10

Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft von 2018 (UrhWissG) wurde von der Allianz der Deutschen Wissenschaftsorganisationen nachdrücklich begrüßt. Damals war die Erwartung, dass die Normen mehr Klarheit, Anwendungssicherheit und Praxistauglichkeit bringen würden, was für die „dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und die Qualität von Lehre und Studium ganz entscheidend“ sei. Nach inzwischen gut drei Jahren praktischer Erfahrung mit der Anwendung stellt die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fest, dass die damaligen Erwartungen ganz überwiegend erfüllt wurden. Die Reform von 2018 war ein wichtiger Meilenstein, ohne den der derzeitige Wandel hin zu vielfältigeren digitalen Lern- und Lehrformaten nicht möglich wäre. Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie haben erneut sehr klar gezeigt, dass gesetzliche Erlaubnistatbestände für die Aufrechterhaltung digitaler Lehre und Forschung unverzichtbar sind. Ein System dagegen, das auf aufwendigen Lizenzverhandlungen beruht, wie es manche Wissenschaftsverlage immer noch fordern, stände den Anforderungen, die sich für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft aus der Digitalisierung ergeben, entgegen. Die Erfahrungen mit §§ 60a bis 60h UrhG sind insgesamt deutlich positiv und die aktuelle Entfristung ist daher konsequent und wird von der Allianz begrüßt.

Aus Sicht der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sind die positiven Erfahrungen ein starker Beleg dafür, dass der eingeschlagene Weg richtig ist. In einer weiteren Reform sollten die verbleibenden Mängel beseitigt und die gesetzlichen Erlaubnisse für den besonderen Bedarf von Wissenschaft und akademischer Lehre konstruktiv weiterentwickelt werden. Die folgenden Abschnitte sind als Hinweise in diese Richtung zu verstehen.

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