Humane Embryonen in der medizinischen Forschung: Tabu? – Vertretbar? – Chance?
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Wie entwickelt sich menschliches Leben? Und wodurch kann die Fortpflanzungsmedizin verbessert werden? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bislang nur wenig beitragen, da die dafür notwendigen Studien an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten sind. Die Stellungnahme zur „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ (2021) von Leopoldina und Akademienunion hat sich diesem Spannungsfeld gewidmet. Die Autorinnen und Autoren empfehlen, die Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren.
Das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veranstaltet auf Basis dieses Vorstoßes in enger Abstimmung mit der Leopoldina eine Konferenz zum Umgang mit humanen Embryonen in der medizinischen Forschung. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Wissenschaft, Gesellschaft und Politik sollen das Thema in diesem Rahmen aus wissenschaftlicher, ethischer und rechtlicher Perspektive grundlegend und differenziert reflektieren. Ziel ist es, aktuelle wissenschaftliche Möglichkeiten und Perspektiven der Forschung für verschiedene Bereiche der Medizin aufzuzeigen und in einen Bezug zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland zu setzen. Der zweite Veranstaltungstag wird von zwei Workshops abgerundet.
Kontakt
Dr. Henning Steinicke
Abteilung Wissenschaft - Politik - Gesellschaft
Tel.: + 49(0)345 - 47 239 - 864
E-Mail: henning.steinicke(at)leopoldina.org