Nachricht Akademien und DFG fordern verantwortlichen Umgang mit den neuen Methoden des genome editing

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Neue molekularbiologische Methoden, die gezielte Eingriffe in das Erbgut erlauben, eröffnen vielversprechende Möglichkeiten in Forschung und Anwendung. Gleichzeitig machen die unter den Begriffen genome editing (Veränderung des Genoms) zusammengefassten Methoden einen gesamtgesellschaftlichen Dialog über Chancen und Grenzen ihrer Anwendung notwendig. Darauf weisen die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, acatech ─ Deutsche Akademie der Technikwissenschaften, und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in ihrer Stellungnahme zu „Chancen und Grenzen des genome editing“ hin, die heute veröffentlicht wurde.

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Die Stellungnahme „Chancen und Grenzen des genome editing“ will einen sachlichen gesamtgesellschaftlichen Dialog über die wissenschaftlichen, ethischen und rechtlichen Möglichkeiten, Grenzen und Konsequenzen des genome editing anstoßen. Die DFG und die Akademien betonen, dass Aufklärung und Transparenz seitens der Forschung entscheidend sind, damit der Dialog zu evidenzbasierten Entscheidungen führen kann. In der Stellungnahme beschreiben die Akademien und die DFG die Funktionsweise und den Entwicklungsstand des genome editing, dessen Anwendungsfelder sowie Vorteile gegenüber herkömmlichen Methoden der Genveränderung. Die neuen Methoden des genome editing machen bereits jetzt in einigen Bereichen effizientere, weitaus gezieltere und besser kontrollierbare Erbgutveränderungen möglich. Die Akademien und die DFG machen darauf aufmerksam, dass die Anwendung von genome editing in vielen Bereichen ethisch und rechtlich unbedenklich ist, weisen aber auch auf Grenzen und Risiken hin. Sie sprechen sich im Hinblick auf sämtliche Formen der Keimbahnintervention beim Menschen, bei der Veränderungen des Genoms an Nachkommen weitergeben werden können, für ein internationales Moratorium aus. In Deutschland ist die entsprechende Forschung in hohem Maße gesetzlich reglementiert. Der vorgeschlagene, selbst auferlegte und einstweilige Forschungsverzicht soll dazu dienen, auch international einen verbindlichen Rahmen für ethisch und rechtlich verantwortungsvolle Forschung zu diskutieren und zu etablieren.Nächste Nachricht Zurück

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