Nachricht Allianz der Wissenschaftsorganisationen nimmt Stellung zu EU-Richtlinie über Informationen des öffentlichen Sektors

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Wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen unterstützt daher wissenschaftsgeleitete Verfahren und Maßnahmen, die dies ermöglichen. Sie weist zugleich darauf hin, dass die in der Novellierung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) vorgeschlagenen Änderungen nicht dazu führen dürfen, dass der Wissenschaft neue Publizitätspflichten auferlegt werden.

Die Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen unterstützt wissenschaftsgeleitete Verfahren und Maßnahmen, um wissenschaftliche Publikationen und Forschungsdaten für die breitere Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Mit großem Engagement sind hierfür von der Wissenschaft getragene Initiativen und Prozesse etabliert worden, damit ein wissenschaftsadäquater Austausch von Forschungsergebnissen gelingt, der nicht zuletzt auch der Gesellschaft zugutekommt. Eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten im Rahmen nationaler Strategien für die Zugänglichmachung von öffentlich finanzierten und veröffentlichten Informationen zu sorgen, wie sie in Art. 10 des Vorschlags der EU-Kommission, zur Novellierung der PSI-Richtlinie vorgesehen ist, sollte daher nicht im Widerspruch zu den wissenschaftsgeleiteten Verfahren und Maßnahmen stehen.

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 25. April 2018 einen Entwurf zur Novellierung der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie). Diese wurde zuletzt im Jahr 2013 novelliert, wobei der Anwendungsbereich auf öffentliche Bibliotheken, Museen und Archive ausgeweitet wurde.

Die  PSI-Richtlinie  verfolgt  im  Wesentlichen das wirtschaftspolitisch motivierte Anliegen, privaten Unternehmen Informationen, die bei öffentlichen Stellen wie Ämtern, Behörden oder Bibliotheken vorliegen, kostengünstig oder kostenfrei elektronisch zur Verfügung zu stellen, um damit Wirtschaftswachstum anzuregen und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Mit der nun lancierten Novellierung soll der Geltungsbereich der PSI-Richtlinie so ausgeweitet werden, dass die Richtlinie auch bereits öffentlich zugängliche Forschungsdaten, die aus öffentlich geförderter Forschung stammen, erfasst.

Vor diesem Hintergrund weist die Allianz der Wissenschaftsorganisationen nachdrücklich daraufhin, dass die im Entwurf zur Novellierung der PSI-Richtlinie vorgeschlagenen Änderungen nicht zu neuen Publizitätspflichten für die Wissenschaft führen dürfen.

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