Mitglied im Fokus Andreas Voßkuhle erhält Großkreuz des Verdienstordens

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Andreas Voßkuhle ML ist Mitte Juni offiziell aus dem Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts verabschiedet worden. Aus diesem Anlass überreichte ihm Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Voßkuhle ist seit 2018 Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Voßkuhle scheidet nach zwölfjähriger Amtszeit als Verfassungsrichter aus dem Bundesverfassungsgericht aus. Innerhalb dieser Zeit stand er zehn Jahre als Präsident an der Spitze des Bundesverfassungsgerichtes, das Verfassungsorgan und höchstes Gericht ist. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier würdigte Voßkuhle unter anderem dafür, dass er das Gericht „exzellent nach außen vertreten” habe. Nach Beendigung seiner Amtszeit kehrt der 56-jährige Rechtswissenschaftler auf seinen Lehrstuhl an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zurück. 

Die Arbeitsschwerpunkte des Juristen Voßkuhle liegen im Verfassungsrecht, im Allgemeinen Verwaltungs- und Umweltrecht sowie in der Staats- und Rechtstheorie. Nach dem Studium in Bayreuth und München in den 1980er Jahren wurde er 1992 an der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert. Die Habilitation folgte 1998 an der Universität Augsburg. Seine akademische Karriere setzte Voßkuhle an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg fort, wo er 1999 zum Professor ernannt wurde und zwischen 1999 und 2008 Direktor des Instituts für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie war. Von 2004 bis 2006 war er zudem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Kurz vor der Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht wurde er 2007 zum Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg gewählt – ein Amt, das er somit nur wenige Wochen bekleiden konnte.

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird nach internationaler Norm in drei Klassen und mehreren Stufen verliehen. Das Großkreuz entspricht der höchsten Klasse. Sieht man von der Sonderstufe des Großkreuzes für Staatsoberhäupter und ihre Ehepartner ab, wurde das Großkreuz seit der Einführung des Verdienstordens 1951 weniger als 100 Mal verliehen.

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