Gastbeitrag Biomedizinische Forschung stärken: Leopoldina plädiert für Gesamtstrategie

Gastbeitrag von Thomas Krieg, Leopoldina-Vizepräsident und Leiter der Arbeitsgruppe

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In einer Anfang Juni erschienenen Ad-hoc-Stellungnahme zum Medizinforschungsgesetz hat sich die Leopoldina zu einem zentralen gesundheitspolitischen Vorhaben der Bundesregierung geäußert: dem Medizinforschungsgesetz. Das Gesetz wird dabei als erster Schritt begrüßt, um die Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation zu verbessern. Allerdings braucht es eine Gesamtstrategie, die die biomedizinische Forschung in Deutschland langfristig stärkt.

Eine solche Strategie sollte alle politischen Ebenen umfassen und alle relevanten Ressorts einbinden. Ziel muss es sein, die Bedingungen für die Grundlagen- und die transnationale Forschung in Deutschland deutlich zu verbessern. Natürlich besteht weiter Bedarf, die bürokratischen Hürden bei Genehmigungsverfahren für klinische Studien und Zulassungsverfahren von Arzneimitteln oder Medizinprodukten abzubauen. Allerdings sollten dazu auch die Regeln für therapeutische Studien, diagnostische Studien sowie für Studien mit Einsatz von künstlicher Intelligenz oder von Robotik in Diagnostik oder Therapie gehören.

Empfehlung zu Tierversuchsgesetz

Wichtig in der Stellungnahme der Leopoldina ist der Vorschlag, in Deutschland ein eigenes Tierversuchsgesetz zu schaffen. Die derzeitigen Regelungen des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die unterschiedliche Auslegung der EU-Verordnungen sorgen in Deutschland für Verunsicherung und bürokratische Hürden und sind den Bedürfnissen der Forschung nicht angemessen.

Deshalb sieht die Stellungnahme vor – nach dem Vorbild Österreichs –, den Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren in einem eigenen Tierversuchsgesetz zu verankern. Dieses Gesetz soll dann nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), sondern beim Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) liegen. So könnten Gesetze zum Tierschutz in der Landwirtschaft unabhängig vom Tierschutz in der Forschung umgesetzt werden.

Empfehlung zu klinischen Studien

Weiterhin spricht sich die Leopoldina in ihrer Stellungnahme dafür aus, alle klinischen Studien zu registrieren und deren Ergebnisse auch zu veröffentlichen. Dabei ist es wichtig, sicherzustellen, dass dadurch keine weiteren bürokratischen Belastungen für die Forscherinnen und Forscher entstehen. Auch beim Datenschutz besteht Handlungsbedarf: Die Sekundärnutzung von Patientendaten zu Forschungszwecken sollte weiter ausgebaut werden.

Die geplante Schaffung einer Spezialisierten Ethik-Kommission auf Bundesebene für besondere Verfahren bei klinischen Arzneimittelprüfungen wurde in der Stellungnahme ausgewogen in ihren Vor- und Nachteilen dargestellt. Den politischen Entscheiderinnen und Entscheidern wird auf dieser Grundlage empfohlen, die Einrichtung einer Ethik-Kommission auf Bundesebene erneut zu prüfen. Es ist die Aufgabe der Leopoldina als Nationale Akademie der Wissenschaften, ausgewogene, wissenschaftsbasierte Analysen für die Öffentlichkeit und für politische Entscheidungsträger zu erstellen und somit besser informierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Die Ad-hoc-Stellungnahme wurde von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten erarbeitet.
 

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