Nachricht EU-Renaturierungsgesetz: Wissenschaftsakademien appellieren an Mitgliedstaaten

Seite teilen

Der European Academies‘ Science Advisory Council (EASAC), dem auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina angehört, appelliert an die EU-Mitgliedstaaten, die Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes nicht auszusetzen und zum Schutz der Natur, des Klimas und der nachhaltigen Landwirtschaft beizutragen. Die Wissenschaftsakademien fordern die EU-Mitgliedstaaten, die planen gegen das Gesetz zu stimmen oder sich zu enthalten, auf, ihre Position auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlicher Erkenntnisse zu überdenken und das Gesetz zu unterstützen.
  • Das Gesetz ist von entscheidender Bedeutung für Ernährungssicherheit, biologische Vielfalt und das Klima.
  • Es bietet die einzigartige Gelegenheit, Landwirte für die Erbringung von Ökosystemleistungen zu entlohnen.
  • Nachhaltige Ökosysteme sind gut sowohl für die Ernährungssicherheit in Europa als auch das Wirtschaftsinteresse der Landwirtinnen und Landwirte.

Europas führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bezweifeln die von den Gegnern des Gesetzes vorgebrachten Argumente. In zwei aktuellen Berichten über (1) regenerative Landwirtschaft und (2) integrierten Pflanzenschutz konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der EASAC-Mitgliedsakademien zeigen, dass stabile landwirtschaftliche Erträge auch mit weniger Umweltbelastung und mehr Artenvielfalt möglich sind. In seinen Berichten unterstützt EASAC außerdem das Konzept, landwirtschaftliche Subventionen auf die Unterstützung von Landwirtinnen und Landwirten bei der Umstellung auf nachhaltige Praktiken auszurichten, die dazu beitragen die Klima- und Biodiversitätskrise zu bewältigen.

Über 80 % der europäischen Biotope sind in einem schlechtem Zustand. Ende Februar stimmte das EU-Parlament dem EU-Renaturierungsgesetz zu, das eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung internationaler Klima- und Biodiversitätsvereinbarungen ist, z. B. des Kunming-Montreal-Rahmens für biologische Vielfalt. Es legt erstmals klare Ziele für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten fest, trägt damit zur Erreichung der Klima- und Biodiversitätsziele der EU bei und verbessert gleichzeitig die Ernährungssicherheit.

Obwohl im November 2023 eine Einigung erzielt worden war und das Gesetz vom Europäische Parlament beschlossen wurde, wurde die Abstimmung von der Tagesordnung des Rates genommen, da abzusehen war, dass die notwendige Stimmenmehrheit nicht erreicht werden würde.

Über den European Academies‘ Science Advisory Council (EASAC)

EASAC ist der Zusammenschluss der Nationalen Akademien der Wissenschaften der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs. Das Ziel von EASAC ist es, als gemeinsame Stimme der EU-Nationalakademien die Institutionen der EU mit wissenschaftsbasierten Stellungnahmen zu politisch relevanten Themen zu beraten. Die Nationalen Wissenschaftsakademien der EU-Mitgliedsstaaten arbeiten seit 2001 im European Academies‘ Science Advisory Council zusammen. Mitglied dieses Netzwerks ist auch die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina.

Die Leopoldina verwendet Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (funktionale Cookies), während andere nicht notwendig sind, uns aber helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. 

Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick individuelle Einstellungen vornehmen und diesen per “Auswahl übernehmen” zustimmen. 

Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen.

Funktional

Diese Cookies sind technisch erforderlich, um folgende Kernfunktionalitäten der Website bereitstellen zu können:

  • Darstellung der Website
  • Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb von Logfiles
  • Status-Cookie-Zustimmung
Komfort

Neben notwendigen Cookies setzen wir zudem Cookies ein, um Ihnen die Nutzung der Website angenehmer zu gestalten. Akzeptieren Sie diese Cookies, werden externe Medien ohne weitere Zustimmung von Ihnen geladen.

Tracking

Mithilfe von Statistik-Cookies können wir die Inhalte und Services unserer Website besser an Ihre Interessen und Bedürfnisse anpassen. Für Statistiken und Auswertungen setzen wir das Produkt etracker ein.

Warnung vor externen Links

Die Nutzung dieses Teildienstes erfordert ihre Einwilligung in die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten durch einen selbständigen Verantwortlichen: Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gelten folgende Datenschutzhinweise: https://matterport.com/de/node/44. Mit der Einwilligung durch Klick auf „Ok“ kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich bin damit einverstanden, dass bei Nutzung dieses Teildienstes zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen), Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO, Art. 49 DSGVO. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gilt die Datenschutzerklärung von Matterport Inc.: https://matterport.com/de/node/44.

Seite besuchen ▸