Nachricht Klimaschutzziele erreichen: Leopoldina schlägt geeignete Maßnahmen vor

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Die Bundesregierung hat bei ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch über Anpassungen des Klimaschutzgesetzes von 2019 beraten. Anlass ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29. April, in dem das Gericht das Klimaschutzgesetz für teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, weil hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Die Bundesregierung will nun unter anderem die zulässigen Jahresemissionsmengen weiter senken und das Ziel Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 statt bis zum Jahr 2050 erreichen.

Warum schnelles und stringentes Handeln zum Schutz des Klimas so wichtig ist und auf welche wissenschaftlichen Grundlagen sich die Berechnungen zum Klimawandel stützen, erklärt die Leopoldina im aktuellen „Factsheet Klimawandel: Ursachen, Folgen und Handlungsmöglichkeiten“.
 
In den vergangenen Monaten hat die Leopoldina zudem mehrere Papiere zum Thema Klimaschutzziele und Energiewende veröffentlicht, in denen unter anderem geeignete Maßnahmen empfohlen und entsprechende gesetzliche Regelungen zur Diskussion gestellt wurden. Ausgangspunkt der Stellungnahmen ist das Pariser Klimaabkommen von 2015, mit dem sich Deutschland und die Weltgemeinschaft verpflichtet haben, die menschengemachte globale Erwärmung der Erde auf deutlich weniger als 2°C zu beschränken. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina empfiehlt Sofortmaßnahmen zum Schutz des Klimas, die schnell, sozialverträglich und innovationsfördernd Wirkung entfalten können. Die Akademie weist auf die „Tragödie der Langzeitziele“ hin, in der die Kluft zwischen der sich abzeichnenden existenziellen Bedrohung durch den Klimawandel und immer wieder aufgeschobenem politischen Handeln täglich größer wird. Nachfolgende Generationen geraten dadurch stärker in Zugzwang.
   
Die Politik ist gefordert, die CO₂-Bepreisung regelmäßig zu überprüfen, bei Bedarf nachzujustieren und als unverrückbare klimapolitische Strategie erkennbar zu machen. Die Leopoldina weist jedoch darauf hin, dass ein CO₂-Preis alleine nicht dazu führen wird, die Klimaziele 2030 zu erreichen. Dafür sollten unter anderem die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung transparent reinvestiert werden in eine kohlenstoffarme Infrastruktur und Allgemeingüter, in die relative Absenkung des Strompreises und in den sozialen Ausgleich in Form einer „Klimadividende“. Ziel ist es, Anreize für ein klimaschützendes Wirtschaften und Verhalten zu setzen. Klimaschützendes Verhalten könne dann sogar zu einem finanziellen Gewinn für Konsumentinnen und Konsumenten führen, vor allem bei niedrigeren Einkommensgruppen.

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