Nachricht Leopoldina kommentiert Klimaschutzpaket der Bundesregierung

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Dryed land with cracked ground. Desert
Die Bundesregierung hat auf die Diskussionen über die Jahrhundertherausforderung Klimawandel reagiert und am 9. Oktober ein Klimaschutzpaket verabschiedet. Es soll bewirken, dass Deutschland seinen Beitrag zu den Zielen des Pariser Klimagipfels von 2015 leisten kann. Anlässlich des nun anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung des Klimaschutzpaketes veröffentlicht die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina heute einen Kommentar zu den von der Bundesregierung skizzierten Maßnahmen.

Darin bezieht sie sich auf ihre bereits im Juli 2019 veröffentlichte Stellungnahme „Klimaziele 2030: Wege zu einer nachhaltigen Reduktion der CO₂-Emissionen“. Im heutigen Kommentar empfiehlt sie, ein ambitionierteres System der CO₂-Bepreisung einzuführen als derzeit von der Bundesregierung geplant. Zudem solle ein unabhängiges wissenschaftliches Gremium eingerichtet werden, ausgestattet mit einem starken Mandat, um die Fortschritte im Klimaschutz kontinuierlich zu begutachten.

CO₂-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude

Die im Klimaschutzpaket enthaltene CO₂-Bepreisung in den Sektoren Verkehr und Gebäude sei grundsätzlich geeignet, wirksame Anreize für die Vermeidung von Emissionen zu setzen, schreiben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in dem Kommentar. Entscheidend dafür, dass die CO2-Bepreisung ein echtes Leitinstrument werden kann, sei jedoch, dass durch den festgelegten Preispfad die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Vorhabens deutlich erkennbar ist.

Nur so könne Planungssicherheit für entsprechende Investitionen und somit eine Lenkungswirkung erzielt werden. Dies sei bei den aktuellen Plänen der Bundesregierung noch nicht der Fall. Der gewählte Einstieg sei zu vorsichtig, um glaubwürdig zu signalisieren, dass in der Klimapolitik ein Neuaufbruch vorgesehen ist.

Festlegung einer Preisobergrenze

Eine CO₂-Bepreisung, die diesem Anspruch gerecht wird, könnte folgendermaßen gestaltet werden, so der Kommentar: Ab dem Jahr 2020 wird in den Sektoren Verkehr und Gebäude ein CO₂-Preis von 30 €/t (in Anlehnung an den aktuellen Preis im Europäischen Emissionshandel ETS) angesetzt. In den folgenden Jahren wird der Preis jährlich um 10 €/t erhöht.

Ab dem Jahr 2023 wird der CO₂-Preis an den Preis im ETS gekoppelt, beträgt durch die Festsetzung eines Mindestpreises aber mindestens 60 €/t; parallel dazu wird die Akzeptanz des nationalen Emissionshandels durch die Festlegung einer Preisobergrenze von 130 €/t gesichert. Ein solcher Preispfad würde durch die höheren Einnahmen nicht zuletzt deutlich mehr Möglichkeiten für den sozialen Ausgleich ermöglichen, zum Beispiel in Form einer Klimadividende.

Umgestaltung der Energieversorgung und -nutzung

Der Kommentar der Leopoldina bekräftigt, dass die Klimaziele 2030 nach wie vor erreicht werden können, wenn für die Umgestaltung der Energieversorgung und -nutzung die richtigen Weichen gestellt werden. Dies müsse zu möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten, unter Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und sozialverträglich geschehen.

Die Expertinnen und Experten weisen darauf hin, dass ein systemischer Ansatz gewählt werden muss, um die gesamte Energieversorgung und -nutzung perspektivisch auf nicht-fossile Energieträger umzustellen. Eine Fülle von Einzelmaßnahmen dagegen sei wenig erfolgversprechend, insbesondere dann, wenn diese von unterschiedlichen Ressorts ohne enge wechselseitige Abstimmung konzipiert werden, heißt es mit Blick auf das Klimaschutzpaket der Bundesregierung.

Expertenrat soll Fortschritte der Emissionsminderung evaluieren

In dem heute veröffentlichten Kommentar wird darauf hingewiesen, dass erfolgreiche Klimapolitik sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen sollte. Der im Klimaschutzpaket geplante unabhängige Expertenrat müsse mit einem deutlich stärkeren Mandat ausgestattet werden als derzeit vorgesehen.

Die Leopoldina empfiehlt ein Gremium einzurichten, das die Fortschritte bei der Emissionsminderung kontinuierlich und mit Blick auf das gesamte System der Energieversorgung evaluiert und auf Grundlage dessen der Bundesregierung regelmäßig konkrete Maßnahmen vorschlägt, um die Klimaziele zu erreichen.

Dieser Expertenrat sollte in der Wahl seiner Themen, Arbeitsweisen und Methoden frei sein und seine Ergebnisse transparent und allen zugänglich veröffentlichen. Dazu müsste er mit den notwendigen Ressourcen und Rechten ausgestattet werden. Vorbild könne zum Beispiel der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sein.

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