Nachricht Wichtiges Signal für Stärkung von Wissenschaft und Forschung

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Als wichtiges Signal für die Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung begrüßen die Wissenschaftsorganisationen den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf für ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz. Der Entwurf stärkt Wissenschaft und Forschung und die sie fördernden Einrichtungen und sichert ihnen auf zentralen Arbeitsfeldern wie Haushalt, Personal, Beteiligungen und Bauvorhaben größere Gestaltungsspielräume zu. Dies sind aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen entscheidende Voraussetzungen, um national wie international weiter erfolgreich zu sein.

Gemeinsame Erklärung deutscher Wissenschaftsorganisationen vom 2. Mai 2012

Das künftige Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll für die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft, die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, die Leibniz-Gemeinschaft und die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften gelten. Der auf Initiative der Bundesministerin für Bildung und Forschung erarbeitete Gesetzentwurf trägt aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen dem Umstand Rechnung, dass in Wissenschaft und Forschung auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend zum Wettbewerbsfaktor werden. Wissenschaft und die sie fördernden Einrichtungen müssen immer schneller und flexibler auf aktuelle Herausforderungen reagieren. Eigenverantwortliches Handeln wird immer wichtiger, juristische und bürokratische Hemmnisse erweisen sich als immer nachteiliger. Die Frage, wie forschungsfreundlich das rechtliche Umfeld ist, entscheidet mehr und mehr über die Arbeits- und Erfolgsmöglichkeiten der Wissenschaft allgemein, aber auch über ihre Attraktivität für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler oder für Spitzenaforscherinnen und -forscher aus dem Ausland. Und schließlich werden auch die Anforderungen an ein professionelles Wissenschaftsmanagement immer höher.

Vor diesem Hintergrund hatten die Wissenschaftsorganisationen bereits die ersten befristeten Flexibilisierungen begrüßt, die von der Bundesregierung seit 2008 auf den Weg gebracht worden waren. Wissenschaft und Wissenschaftsorganisationen haben diese Spielräume ebenso effizient wie verantwortungsvoll genutzt und sehen sich auch weiter in der Pflicht, mit den ihnen gewährten Freiheiten verantwortungsvoll und transparent umzugehen und dieses – nicht zuletzt im eigenen Interesse eines optimalen Mitteleinsatzes – mit einem angemessenen, wissenschaftsadäquaten Controlling zu begleiten. Die Wissenschaftsorganisationen verbinden hiermit die Erwartung, dass im Zuge des neuen Wissenschaftsfreiheitsgesetzes die bisher erreichten Flexibilisierungen auf Dauer verstetigt und sukzessive ausgebaut werden.

Von dem künftigen Wissenschaftsfreiheitsgesetz sind nach Überzeugung der Wissenschaftsorganisationen in allen Bereichen positive und nachhaltige Auswirkungen zu erwarten: So ist im Bereich Haushalt die vorgesehene Einführung von Globalhaushalten ein entscheidender Schritt, damit die Einrichtungen ihre Mittel noch effizienter und forschungsadäquater einsetzen können. Die Möglichkeit, die Mittel vollständig deckungsfähig und überjährig zu übertragen, bringt ebenso große Erleichterungen mit sich wie der Wegfall verbindlicher Stellenpläne.

Auch im Bereich Personal führt das geplante Gesetz zu flexibilisierten Strukturen. Die Wissenschaftsorganisationen begrüßen hier vor allem die weitgehende Beschränkung des Besserstellungsverbotes auf deutsche öffentliche Mittel und die damit nun eröffnete Möglichkeit, bei der Gestaltung von Gehältern für wissenschaftsrelevantes Personal Drittmittel aus nicht-öffentlichen Quellen einzusetzen. Positiv bewerten die Wissenschaftsorganisationen schließlich auch die geplanten Beschleunigungen und Vereinfachungen bei den Beteiligungen von Wissenschaftseinrichtungen an Unternehmen und bei Bauvorhaben. Auch dies dient, wie der gesamte Gesetzesentwurf, der Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Forschung.

Aus Sicht der Wissenschaftsorganisationen ist nun die zügige und konsequente Umsetzung des Gesetzesentwurfs notwendig. Dabei ist nicht nur das Gesetzgebungsverfahren entscheidend. Die eigentliche Wirkung entfaltet das Wissenschaftsfreiheitsgesetz erst durch die Umsetzung entsprechender Haushaltsvermerke in den jährlichen Etatplänen. Die Wissenschaft ist deshalb auf eine kontinuierliche parlamentarische Unterstützung angewiesen. In diesem Kontext ist das bisherige große Engagement des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie des Haushaltsauschusses des Deutschen Bundestages hervorzuheben.

Notwendig ist ebenso die Einbindung der Länder, da die unter das Wissenschaftsfreiheitsgesetz fallenden Einrichtungen größtenteils gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziert werden. Die Wissenschaftsorganisationen verbinden mit dem Entwurf darüber hinaus die Hoffnung, dass das Wissenschaftsfreiheitsgesetz für die Länder, die dazu bisher unterschiedliche Ansätze verfolgen, Signalwirkung entfaltet und sich das Wissenschaftssystem in Deutschland insgesamt auch an dieser Stelle positiv weiterentwickelt.

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