Nachricht Zur Reform des Gentechnikrechts für genomeditierte Pflanzen in der EU

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Die EU-Kommission plant, Pflanzensorten, die durch sogenannte Genomeditierung (z.B. CRISPR-Cas) erzeugt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen weniger streng zu regulieren als bisher. Ein entsprechender Vorschlag soll am 5. Juli 2023 vorgestellt werden. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften und die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatten eine differenzierte Regulierung genomeditierter Pflanzen bereits 2019 in einer Stellungnahme vorgeschlagen.

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Ein wesentlicher Anlass dafür war das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juli 2018, nach dem alle Organismen, die durch Verfahren der Genomeditierung verändert wurden, unter die rechtlichen Regelungen für „genetisch veränderte Organismen“ fallen. In der Stellungnahme verwiesen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darauf, dass Produkte der neuen Züchtungstechniken – soweit sie ohne das dauerhafte Einbringen fremden Genmaterials auskommen und sich auf das Hervorrufen von Mutationen beschränken – nicht unterscheidbar von Produkten der herkömmlichen Züchtung sind. Die Genomeditierung von Pflanzen bedeute somit kein höheres Risiko als seit Jahrzehnten etablierte und nicht regulierte Techniken.

Die Wissenschaftsakademien und die Deutsche Forschungsgemeinschaft wiesen darauf hin, dass genomeditierte Pflanzensorten einen Beitrag leisten können, Ressourcenprobleme zu lösen und nachhaltige Landwirtschaft zu betreiben. Die Erzeugung neuer Sorten mittels Genomeditierung sei außerdem aufgrund geringer Kosten und hoher Effizienz auch für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nutzbar.

In Europa galten bislang strenge Vorschriften für die Erforschung, Entwicklung und Zulassung von genetisch veränderten Pflanzen. Als die rechtlichen Regeln geschaffen wurden, spielten die Verfahren der Genomeditierung noch keine Rolle.

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