Christian Andreas von Cothenius (✝︎)
- Wahljahr 1743
Forschung
Zur Person
Christian Andreas Cothenius kam 14. Februar 1708 als jüngstes Kind des Mediziners Eberhard Wolfgang Coth (Cothenius) und dessen Ehefrau Elisabeth, geborene Kehvell, in Anklam zur Welt, das damals zu Schwedisch-Pommern gehörte. Sein Vater stand zunächst im schwedischen Regimentsdienst, später war er Stadtchirurg.
In der Kindheit von Christian Andreas Cothenius herrschten Krieg und Pest, was die Bildung des des Sohnes erschwerte. Er besuchte zunächst eine Schule in Anklam, wechselte dann nach Stettin und Stralsund.
Cothenius heiratete 1735 die Witwe seines Amtsvorgängers als Stadtphysicus in Havelberg, Anna Dorothea Puchtert. Nach ihrem Tod ging er 1768 eine zweite Ehe mit Christina Caroline Sellentin ein, die eine verwitwete Schwiegertochter seines früheren halleschen Lehrers Friedrich Hoffmann war. Sie starb 1783. Beide Ehen blieben kinderlos.
Christian Andreas von Cothenius starb am 5. Januar 1789 nach kurzer Krankheit in Berlin. Er wurde auf dem Dreifaltigkeitsfriedhof am Halleschen Tor in beerdigt.
Teile seines umfangreichen Nachlasses stiftete er der Berliner Akademie der Wissenschaften und seiner Alma Mater, der Universität Halle. In seinem Nachlass regelte von Cothenius auch die Stiftung der nach ihm benannten Cothenius-Medaille. Hierfür vermachte er der Akademie 1.000 Taler. Einer der ersten Geehrten war im Jahr 1864 der Mediziner und Zoologe Ernst Haeckel. Ihm folgten unter anderem der Mathematiker David Hilbert (1906), der Pharmazeut und Chemiker Kurt Mothes (1960) sowie der Ingenieur und Erfinder Konrad Zuse (1985). War die Medaille zu Beginn einer wissenschaftlichen Einzelleistung vorbehalten, so wird sie seit 1954 für ein herausragendes wissenschaftliches Lebenswerk vergeben.
In Berlin und Havelberg sind Straßen nach Christian Andreas von Cothenius benannt.
Werdegang
Christian Andreas von Cothenius begann 1728 ein Studium der Medizin an der Universität Halle. Zu seinen Lehrern zählte der hallesche Mediziner Friedrich Hoffmann. Dieser nahm den jungen Cothenius in sein Haus auf und ließ ihn an seiner wissenschaftlichen Arbeit teilhaben. 1732 wurde Cothenius in Halle zum Dr. med. promoviert und legte anschließend in Berlin seine Staatsprüfung ab.
Nach einem längeren Bildungsaufenthalt in Karlsbad, kehrte Cothenius nach Halle zurück. Von dort wurde er schließlich nach Havelberg berufen, wo er 14 Jahre als Arzt und Kommunalpolitiker wirkte: 1734 erhielt er eine feste Anstellung als Stadtphysicus und Medicus Ordinarius am Havelberger Dom. Dort machte er sich durch seine Umsicht in der Behandlung erkrankter Menschen einen Namen und auch dadurch, keine Unterschiede zwischen Arm und Reich zu machen.
1736 nahm Cothenius zusätzlich zu seiner medizinischen Tätigkeit die Stelle des adjungierten Bürgermeisters im Rat der Stadt Havelberg an.
1740 wurde er Stadtphysicus in der Prignitz. 1744 erhielt er das Angebot, als Hofarzt an den Regierungssitz der Herzogin von Strelitz zu wechseln. Hierfür bedurfte es jedoch der Einwilligung durch den Landesherrn, Friedrich II., die der König von Preußen nicht erteilte. Die Begründung lautete, dass Cothenius „in den preußischen Garnisonen und seinem Kreise so nützlich“ sei.
1748 wurde er durch König Friedrich II. zum Hofarzt und zum Stadtphysicus in Potsdam ernannt. Darüber hinaus wurden ihm die Kreise Zauche und Teltow sowie das Große Waisenhaus übertragen.
1750 wurde Cothenius Mitglied des Collegium sanitatis. In der Zeit des Siebenjährigen Kriegs (1756 bis 1763) wurde er außerdem zum Generalstabsfeldmedicus und damit zum obersten Militärarzt berufen. Zu seinen Aufgaben gehörte es, die bis dato völlig unzulängliche medizinische Versorgung von Soldaten und Kriegsverletzten sicherzustellen. So richtete Cothenius unter anderem Feldlazarette ein, die er täglich besuchte. Er hielt Konferenzen ab, um sich über Krankheitsbilder zu informieren. Überdies stellte er eine Feldapotheke zusammen, sorgte für Verbandstoffe und ließ den Regimentern Laboranten zuteilen, damit diese vor Ort fehlende Medikamente in Eigenregie herstellen konnten. Er selbst entwickelte hierfür 104 Rezepte.
Zu jener Zeit waren eine hohe Zahl an Soldaten an Fleckfieber erkrankt. Durch die Neuerungen von Cothenius konnten viele Soldaten gerettet werden. Nach dem Krieg meldete er dem König, dass er mehr als 220.000 Kranke und Verwundete aus den Lazaretten entlassen habe.
Nach Friedensschluss wurde Cothenius durch den König nach Berlin beordert. Dort gehörte es zu seinen Aufgaben, die städtischen Krankenhäuser und die Charité zu überwachen. Außerdem lieferte er wichtige Beiträge zur praktischen Medizin und zum medizinischen Verwaltungswesen. Er organisierte die Hofapotheke neu und setzte sich für die Meldepflicht der Pockenkrankheit ein. Zudem gab er eine Anleitung heraus, wie sich Menschen ohne Zugang zu medizinischer Behandlung, etwa die Landbevölkerung, bei einem Pockenausbruch verhalten sollten. Dieser Einsatz war bahnbrechend bei der Bekämpfung von Epidemien. Außerdem befasste er sich mit der Bekämpfung von Tierseuchen, wie der Tollwut, und der Ausbildung von Landärzten.
1768 wurde Cothenius Dekan des Preußischen Ober-collegium-medicum in Berlin, dies war zu jener Zeit die oberste Medizinalbehörde, Direktor der Ausbildungsstätte des Collegium medico-chirurgicum sowie Mitglied der Berliner Behörde zur Seuchenabwehr Collegium sanitatis.
Er blieb über das 80. Lebensjahr hinaus als Arzt tätig, wobei ihm jüngere Ärzte allerdings assistierten, da seine Sehkraft merklich nachgelassen hatte und er am Ende seines Lebens völlig erblindet war.
Auszeichungen und Mitgliedschaften
Für seine Arbeit wurde Christian Andreas von Cothenius zahlreich geehrt: 1736 wurde er zum Königlichen Hofrat ernannt. 1743 wurde er Mitglied der Leopoldina. Die Akademie ernannte ihn später zum XIII. Director Ephemeridum. In dieser Eigenschaft wurde er zum Schriftleiter der von der Akademie herausgegebenen Fachzeitschrift.
1750 wurde er darüber hinaus in die Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin berufen. Weitere Ehrungen erfuhr er durch die Verleihung des Titels „Kaiserlicher Rat und Leibmedikus“ von König Friedrich II. (1751) sowie durch die Beförderung zum Generalstabsfeldmedicus (1756).