Prof. Dr. Wolfgang Spann (✝︎)
- Fachbereich Pathologie und Rechtsmedizin
- Ort München, Deutschland
- Wahljahr 1970
Forschung
Der Pathologe Wolfgang Spann half, die Rechtsmedizin zu einem eigenen akademischen Fachgebiet innerhalb der Medizin aufzubauen und das Fach für die Qualitätssicherung der kurativen Medizin zu etablieren. Er wirkte an der Definition des Hirntods als irreversibler Ausfall des gesamten Gehirns inklusive des Hirnstamms mit.