Wissenschaftsfreiheit und Menschenrechte
Wenn Wissenschaft unter Druck gerät, sind oft einzelne Forschende betroffen. Das Human Rights Committee (HRC) der Leopoldina unterstützt gefährdete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und sensibilisiert für den Schutz ihrer Menschenrechte – damit sie frei, sicher und ohne politischen Druck, Zensur oder Angst arbeiten können.
Zuletzt bearbeitet: 17. Juni 2026
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948
Wissenschaftsfreiheit umfasst die Freiheit der Lehre, des Lernens und der Forschung sowie die Freiheit, wissenschaftliche Ergebnisse zu veröffentlichen. Zusammen mit der institutionellen Autonomie, d. h. der Selbstverwaltung von Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen, werden sie in Deutschland durch Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes und in der EU durch Art. 13 der EU-Grundrechtecharta besonders geschützt.
Der Druck auf die Wissenschaft wächst überall: Einschränkungen der akademischen Mobilität, Themenwahl oder Finanzierung, ebenso wie eine Überfokussierung auf wirtschaftlichen Nutzen. Wissenschaftsskepsis und -feindlichkeit verbreiten sich ebenso wie Spionage und Sabotage.
Vor solchen Entwicklungen muss sich die Wissenschaft schützen; es darf aber nicht zur Selbstzensur und Rückzug aus der Öffentlichkeit führen.
Der Schutz der Wissenschaftsfreiheit ist für die Leopoldina ein wichtiges Anliegen. Sie zeigt den Nutzen der Wissenschaft für Gemeinwohl und Wohlstand und setzt sich für bessere Rahmenbedingungen ein.
Über ihr Human Rights Committee (HRC) setzt sich die Leopoldina weltweit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit Bedrohungen, Missbrauch oder Verfolgung ausgesetzt werden, ein.
Kontakt Dr. Thomas Plötze