Nachricht Diskussion über klinische Studien an vulnerablen Gruppen

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Klinische Studien werden in Deutschland in der Regel an Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 70 Jahren durchgeführt. Die vom Weltärztebund verabschiedete „Deklaration von Helsinki“ formuliert ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Darin erhalten vulnerable Gruppen wie Kinder, Jugendliche oder nicht-einwilligungsfähige Erwachsene einen besonderen Schutz. Deswegen werden sie in der Regel nicht in klinische Studien einbezogen. Doch in manchen Fällen könnten vulnerable Gruppen besonders von der Teilnahme profitieren. Diesem Widerspruch widmet sich eine internationale Konferenz.

Die Konferenz findet im Rahmen der alle zehn Jahre stattfindenden Revision der Deklaration von Helsinki" statt und wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Bundesärztekammer (BÄK) in Kooperation mit dem Weltärztebund (WMA) und dem amerikanischen Ärzteverband (AMA) mit Unterstützung der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) am Dienstag, 14. Mai, und Mittwoch, 15. Mai, in München veranstaltet. Nach Grußworten von Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer, Lujain Alqodmani, Präsidentin des Weltärztebunds, Leopoldina-Präsident Gerald Haug und Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, werden die „Deklaration von Helsinki“ und der derzeit laufende Revisionsprozess vorgestellt. Der Medizinethiker und -historiker Urban Wiesing berichtet über aktuelle Diskussionen der Leopoldina-Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für klinische Studien an vulnerablen Personen“, die einen besonderen Fokus auf Kinder und Jugendliche bei klinischen Studien legt. Impulsvorträge zur Vulnerabilität halten unter anderem die Bioethikerin Samia Hurst von der Universität Genf/Schweiz und die Medizinerin Hilary Marston von der US-amerikanischen Lebens- und Arzneimittelbehörde (FDA). In Kurzvorträgen werden einzelne vulnerable Gruppen in den Fokus genommen. So spricht Olaf Witt vom Universitätsklinikum Heidelberg über klinische Studien mit Kindern, Mohammed Ghaly von der Hamad Bin Khalifa University in Doha/Katar über Menschen mit Beeinträchtigungen. Eine abschließende Podiumsdiskussion setzt sich mit der Revision der Paragrafen zur Vulnerabilität der „Deklaration von Helsinki“ auseinander.

Der ärztliche Leiter der Konferenz ist Ramin Parsa-Parsi, Leiter des Dezernats für internationale Angelegenheiten der Bundesärztekammer. Die wissenschaftliche Koordination übernehmen die Leopoldina-Mitglieder Stefan Pfister und Urban Wiesing, die Sprecher der Leopoldina-Arbeitsgruppe „Rahmenbedingungen für klinische Studien an vulnerablen Personen“. 

Die Konferenz ist als Fortbildungsveranstaltung bei der Bayerischen Landesärztekammer angemeldet und richtet sich an eine fachlich interessierte Öffentlichkeit. Sie findet in englischer Sprache statt, ist kostenfrei und wird auch online übertragen.

Über die Bundesärztekammer

Als Arbeitsgemeinschaft der 17 deutschen Ärztekammern wirkt die Bundesärztekammer (BÄK) aktiv am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit und entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen. Die Bundesärztekammer ist aus der im Jahre 1947 gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Westdeutschen Ärztekammern hervorgegangen. Heute ist sie die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern und somit ein organisatorischer Zusammenschluss von Körperschaften öffentlichen Rechts. Der einmal jährlich stattfindende Deutsche Ärztetag ist die Hauptversammlung der Bundesärztekammer, das „Parlament der Ärzteschaft“.

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