Vor gut zehn Jahren hat der Ausschuss für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau den Beschluss „Konzeption zur Evaluierung neuer Regelungsvorhaben“ gefasst. Der dem Bundesjustizministerium untergeordnete Ausschuss steuert und bündelt die Maßnahmen für Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau. Außerdem entwickelt er die Verfahren zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen weiter. Anlässlich des zehnjährigen Jubiläums des Beschlusses beleuchtet das Symposium der Leopoldina mit Unterstützung des Nationalen Normenkontrollrats den Umgang mit Gesetzesevaluationen im Rechtssetzungskreislauf. Zu Wort kommen dabei Stimmen aus der Wissenschaft, dem Normenkontrollrat, der OECD, den Bundesministerien, dem Deutschen Bundestag und dem Europäischen Rechnungshof.
Bei Ex-Post-Evaluationen wird anhand vorher festgelegter Kriterien bewertet, ob Vorhaben ihre Ziele erreicht haben oder nicht, was gut und was weniger gut funktioniert hat und warum. Die Ergebnisse ermöglichen der Politik das Lernen aus Erfahrung. Neben dem Nutzen werden auch Erfolge, Herausforderungen und Chancen des Instruments sowie die Einbindung der Ergebnisse in die praktische Politik diskutiert. Die stellvertretende Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrats, Sabine Kuhlmann, wird den fachlichen Teil des Symposiums mit ihrem Vortrag „Evaluate first? Zehn Jahre Gesetzesevaluation – eine Zwischenbilanz” eröffnen. Neben weiteren Fachvorträgen werden zwei Paneldiskussionen stattfinden: „Der Umgang mit Evaluationen im Rechtsetzungskreislauf” sowie „Die weitere Institutionalisierung – Zukunftsblick Evaluierung”. In einem Praxisfenster werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer außerdem Impulse von finanzpolitischen Akteuren erhalten, darunter Luise Hölscher, Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen.
Die Veranstaltung wird mit Unterstützung der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung durchgeführt.
Die Veranstaltung richtet sich an alle fachlich Interessierten und ist kostenlos. Sie können sich bis Samstag, 30. November für die Veranstaltung anmelden.