Nachricht Westbalkan: Gemeinsame Wissenschaftskonferenz empfiehlt neu ausgerichtete EU-Förderpolitik

Seite teilen

  • Globalisierung
  • Forschungsinfrastruktur
  • Innovationspolitik
  • Forschungspolitik
Die sechs Westbalkan-Länder integrieren sich bereits vor ihrem möglichen EU-Beitritt durch ihre Bildungs-, Forschungs- und Innovationssektoren schrittweise in die Europäische Union. Um diesen Prozess zu beschleunigen, fordert die achte Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Berlin Prozesses in einer Stellungnahme eine Neuausrichtung der EU-Ansätze in Bildung und Forschung für den Westbalkan. Dabei sollten zwei Grundprinzipien der EU vereint werden: Exzellenz und Solidarität. Zur Umsetzung dieses neuen Ansatzes empfiehlt die Konferenz die Einrichtung einer „Western Balkans Facility for Skills, Research and Innovation“. Diese soll Mittel und Instrumente aus verschiedenen EU-Programmen bündeln.

Die Stellungnahme wurde in Vorbereitung des heute eröffneten 10. Westbalkan-Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs formuliert. Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz des Berlin Prozesses gibt es seit 2015 und wird von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina koordiniert.

Die Gemeinsame Stellungnahme der 60 Teilnehmenden an der Konferenz, die am 30. September und 1. Oktober in Berlin unter dem Motto „Mut zur Zukunft“ in der Staatsbibliothek zu Berlin stattfand, floss in die Vorbereitungen des diesjährigen Westbalkan-Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs ein. Für die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorgeschlagene Einrichtung einer „Western Balkans Facility for Skills, Research and Innovation“ müssten die Westbalkan-Länder ihren BIP-Investitionsanteil in diesem Sektor erhöhen und ihre Agenden mit den EU-Prioritäten des Europäischen Forschungsraums und des angekündigten Europäischen Wettbewerbsfonds harmonisieren.

Drei Kernbotschaften und weitere wissenschafts- und gesellschaftspolitische Empfehlungen sind in der gemeinsamen Stellungnahme enthalten. Sie alle zielen auf die weitere schrittweise EU-Integration der Westbalkan-Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien, die durch die Förderung der Sektoren Bildung, Forschung und Innovation bereits vor einer EU-Vollmitgliedschaft möglich ist. Die Assoziierung der sechs Länder zum EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation sollte die Prinzipien der Exzellenzförderung und der Solidarität miteinander vereinen und stärker an den besonderen Bedürfnissen des Westbalkans ausgerichtet werden. Zudem betont die Stellungnahme den wachsenden Druck auf die Westbalkan-Demokratien durch Nationalismus, Populismus, Desinformation und Korruption. Sichere öffentliche Räume für einen freien und offenen gesellschaftlichen Diskurs unter Intellektuellen und Kulturschaffenden – wie in Akademien, Universitäten und Kultureinrichtungen – mit der Öffentlichkeit seien entscheidend, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Der Berlin Prozess für den westlichen Balkan ist eine gemeinsame Initiative 16 europäischer Länder und der Europäischen Kommission. Die zwischenstaatliche Initiative, die 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, unterstützt die Integration der Länder des westlichen Balkans in die EU und fördert die regionale Zusammenarbeit in Südosteuropa. Dieses Jahr feiert der Berlin Prozess sein zehnjähriges Jubiläum und Deutschland hat den rotierenden Vorsitz inne. Seit 2015 umfasst der Berlin Prozess auch eine eigene Säule für Wissenschaft, Bildung, Forschung, Innovation und Wissenstransfer, die von der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina koordiniert wird. Das jährliche Treffen der an diesem Segment beteiligten Stakeholder und Sachverständigen findet in Form der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz des Berlin Prozesses statt.

Die Leopoldina verwendet Cookies

Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind notwendig (funktionale Cookies), während andere nicht notwendig sind, uns aber helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. 

Sie können in den Einsatz der nicht notwendigen Cookies mit dem Klick auf die Schaltfläche "Alle Akzeptieren" einwilligen oder per Klick individuelle Einstellungen vornehmen und diesen per “Auswahl übernehmen” zustimmen. 

Sie können diese Einstellungen jederzeit aufrufen und Cookies auch nachträglich abwählen.

Funktional

Diese Cookies sind technisch erforderlich, um folgende Kernfunktionalitäten der Website bereitstellen zu können:

  • Darstellung der Website
  • Anonymisierung von IP-Adressen innerhalb von Logfiles
  • Status-Cookie-Zustimmung
Komfort

Neben notwendigen Cookies setzen wir zudem Cookies ein, um Ihnen die Nutzung der Website angenehmer zu gestalten. Akzeptieren Sie diese Cookies, werden externe Medien ohne weitere Zustimmung von Ihnen geladen.

Tracking

Mithilfe von Statistik-Cookies können wir die Inhalte und Services unserer Website besser an Ihre Interessen und Bedürfnisse anpassen. Für Statistiken und Auswertungen setzen wir das Produkt etracker ein.

Warnung vor externen Links

Die Nutzung dieses Teildienstes erfordert ihre Einwilligung in die Verarbeitung zusätzlicher personenbezogener Daten durch einen selbständigen Verantwortlichen: Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gelten folgende Datenschutzhinweise: https://matterport.com/de/node/44. Mit der Einwilligung durch Klick auf „Ok“ kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Die Einwilligung ist freiwillig. Eine Ablehnung führt zu keinen Nachteilen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Ich bin damit einverstanden, dass bei Nutzung dieses Teildienstes zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen), Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken und Daten über die Nutzung der Website sowie die Protokollierung von Klicks auf einzelne Elemente. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO, Art. 49 DSGVO. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Matterport Inc., 352 E. Java Drive, Sunnyvale, CA 94089, USA. Es gilt die Datenschutzerklärung von Matterport Inc.: https://matterport.com/de/node/44.

Seite besuchen ▸