Klinische Prüfung mit Arzneimitteln am Menschen

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Im Juli 2012 legte die EU-Kommission den Vorschlag einer „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/20/EG“ vor. Die Verordnung zielt darauf ab, klinische Studien mit Arzneimitteln am Menschen in Europa zu vereinheitlichen und ihre Durchführung zu vereinfachen.

Der Entwurf unterschreitet jedoch, so eine vielfach anzutreffende Kritik, bislang in Deutschland geltende Schutzbestimmungen für Patienten ebenso wie bestehende Verfahrensstandards. Die ad-hoc-Stellungnahme, getragen von der Leopoldina, der Akademienunion und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech, setzt sich mit einigen als zentral angesehenen ethisch problematischen Aspekten des Verordnungsentwurfs auseinander.

Beteiligte Institutionen

  • Union der deutschen Akademien der Wissenschaften
  • Deutsche Akademie der Technikwissenschaften acatech
  • Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina

Sprecher der Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

  • Prof. Dr. Hubert Blum ML, Medizinische Universitätsklinik Freiburg
  • Prof. Dr. Georg Ertl ML, Zentrum Innere Medizin, Universitätsklinikum Würzburg
  • Prof. Dr. Philipp U. Heitz ML, Departement Pathologie, Universität Zürich
  • Prof. Dr. Otfried Höffe ML, Philosophisches Institut, Universität Tübingen
  • Prof. Dr. Peter Schaber, Ethik-Zentrum – Arbeits- und Forschungsstelle für Ethik, Universität Zürich
  • Prof. Dr. Günter Stock, Union, Präsident Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften, Berlin
  • Prof. Dr. Günther Wess, acatech, Helmholtz Zentrum, München
  • Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum ML, Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht, Heidelberg

ML= Mitglied der Leopoldina

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