Verlässliche Rahmenbedingungen für die Wissenschaft
Damit die Wissenschaftsfreiheit im Alltag von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wirksam werden kann, braucht sie verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine auskömmliche Grundfinanzierung ebenso wie der freie Austausch von Forschungsergebnissen und internationale Zusammenarbeit, leistungsfähige Forschungs- und Dateninfrastrukturen, wissenschaftsadäquate Verwaltungsstrukturen sowie gute Perspektiven für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen.
Freier Austausch von Forschungsergebnissen
Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht nur, frei forschen zu dürfen, sondern auch, auf vorhandenes Wissen zugreifen, es prüfen, kritisieren und weiterentwickeln zu können. Wenn wissenschaftliche Artikel, Daten und Ergebnisse hinter Bezahlschranken liegen, können nur Forschende an gut ausgestatteten Universitäten oder Institutionen vollständig am wissenschaftlichen Austausch teilnehmen. Das schränkt die Freiheit anderer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein, insbesondere in Ländern, Hochschulen oder Einrichtungen mit weniger finanziellen Mitteln. Um Forschungsergebnisse schneller und transparenter zu verbreiten, hilft Open Access.
Frage und Antwort
Nachgefragt
Was heißt Open Access?
Antwort
Open Access bezeichnet den freien, kostenlosen und dauerhaften Online-Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen und teils auch Forschungsdaten. Nutzerinnen und Nutzer können Forschungsergebnisse lesen, herunterladen, teilen und je nach Lizenz weiterverwenden, ohne durch Bezahlschranken eingeschränkt zu sein. Ziel ist es, Wissen schneller zu verbreiten, Forschung transparenter zu machen und allen Menschen unabhängig von Institution, Herkunft oder finanziellen Mitteln Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ermöglichen. Wenn ganze Datensätze öffentlich zugänglich sind, weiterverwendet, analysiert und geteilt werden dürfen, spricht man von Open Data. Software, deren Quellcode öffentlich einsehbar und veränderbar ist, heißt Open Source.
Open Access verhindert zudem, dass wenige große Verlage oder Plattformen zu stark kontrollieren, wer Wissen lesen und nutzen darf. Gerade öffentlich finanzierte Forschung sollte auch der Öffentlichkeit, anderen Forschenden, Lehrenden, Studierenden und der Gesellschaft insgesamt zugänglich sein. So wird Wissenschaft demokratischer und unabhängiger von wirtschaftlichen Interessen.
Exkurs: Der Urahn von Nature und Science
Die älteste naturwissenschaftlich-medizinische Zeitschrift der Welt, die „Miscellanea Curiosa“ wird seit 1670 von der Leopoldina herausgegeben – sozusagen der Urahn von modernen Zeitschriften wie Nature und Science. Im Leopoldina-Podcast “1652” erörtern Dr. Danny Weber, Leiter der Abteilung Forschungsbibliothek und Wissenschaftsreflexion der Leopoldina, und Daniela Schmidt, freie Journalistin und Moderatorin, warum die Zeitschrift ein Meilenstein im Austausch von Wissen war.
Open Access fördert auch internationale Zusammenarbeit. Forschende weltweit können auf denselben Wissensstand zugreifen und gemeinsam an Lösungen für globale Probleme arbeiten, etwa in Medizin, Klima- oder Bildungsforschung.
Internationale Kooperation
Weitere Informationen
Große wissenschaftliche Fragestellungen enden nicht an Ländergrenzen. Für manche von ihnen ist die Kooperation von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Organisationen weltweit sogar elementar – etwa bei Fragen der globalen Erwärmung oder bei ökonomischen Fragestellungen zur Bekämpfung von Hunger. Im globalen Wissenschaftssystem existieren daher feste internationale Netzwerke, in deren Gremien und Arbeitsgruppen Lösungsansätze für solche globalen Herausforderungen und gesellschaftlich relevante Fragestellungen entwickelt werden. In diese Gremien und Arbeitsgruppen gelangen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler oftmals über ihre Mitgliedschaft in Wissenschaftsakademien. Die Leopoldina etwa engagiert sich auf europäischer Ebene bei ALLEA, dem Zusammenschluss der europäischen Akademien, sowie im European Academies Science Advisory Council (EASAC) und in der Federation of European Academies of Medicine (FEAM). Außerhalb Europas ist die Leopoldina in der InterAcademy Partnership (IAP) aktiv, einem globalen Netzwerk der Akademien mit über 150 Mitgliedsorganisationen. Auf EU-Ebene bringt sie die Perspektiven ihrer Mitglieder in wissenschaftspolitische Prozesse ein und setzt sich für wissenschaftsbasierte Beratung sowie für universelle Werte und Prinzipien in der Wissenschaft ein. Internationale Kooperationen schaffen damit nicht nur fachlichen Austausch, sondern stärken auch die Rahmenbedingungen freier Wissenschaft.
Zudem engagiert sich die Leopoldina im International Human Rights Network (IHRN) für Wissenschaftsfreiheit und gegen Wissenschaftsfeindlichkeit sowie im International Science Council (ISC). Der ISC ist die globale Dachorganisation von über 200 Wissenschaftsorganisationen, die den interdisziplinären Austausch fördert und sich für eine stärkere wissenschaftliche Beratung unter anderem bei den Vereinten Nationen einsetzt.
Über diese Netzwerke hinaus bestehen diverse direkte Verbindungen zwischen Wissenschaftsakademien verschiedener Länder, aus denen gemeinsame Fachveranstaltungen oder Publikationen hervorgehen.
Datenökosystem für die Forschung
Forschung braucht verlässliche Daten. Sie werden gezielt durch Studien erhoben. Meist entstehen sie aber überall, wo Menschen leben, arbeiten, kommunizieren oder mit digitalen und technischen Systemen interagieren – von der Klinik über die Verwaltung bis hin zum Smartphone im Alltag. Sie sind meist jedoch unstrukturiert, isoliert und für die Forschung unzugänglich. Für viele Forschungsfragen wäre eine Nutzbarmachung und Verknüpfung solcher Daten von hohem Wert.
Wie verknüpfte Daten der Forschung helfen:
Krebsforschung
In der Krebsforschung liegen Daten aus Tumorregistern, Pathologie, Bildgebung, Genomdaten und Therapieverläufen oft getrennt. Durch eine Verknüpfung der Daten könnte leichter erforscht werden, welche Therapien bei welchen Tumorprofilen wirken oder welche Biomarker relevant sind. So könnten auch personalisierte Krebstherapien entwickelt werden.
Pandemiebekämpfung
Um Pandemien schnell zu bekämpfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen, könnten Daten aus Laboren, Krankenhäusern, Gesundheitsämtern sowie Mobilitäts- und Umweltinformationen verknüpft werden. So ließen sich Ausbrüche früh erkennen und Pandemie-Maßnahmen datenbasiert bewerten.
Seltene Erkrankungen
Bei seltenen Erkrankungen sind Patientinnen und Patienten über viele Länder und Kliniken verteilt. Die einzelnen Behandlungszentren haben nur sehr wenige Fälle. Das erschwert die Erforschung der Krankheiten. Bessere Diagnosen und neue Erkenntnisse trotz kleiner Fallzahlen können erzielt werden, wenn internationale Patientendaten zusammengeführt werden können.
Demenzprävention
Durch die Verknüpfung individueller Gesundheitsdaten und medizinischer Studien ließen sich Biomarker für Demenz entschlüsseln und gezielte Präventionsmaßnahmen ergreifen.
Alternsmedizin
Die Verknüpfung und Auswertung großer Datenmengen kann dabei helfen, den Alterungsprozess des Menschen besser zu verstehen und gegebenenfalls sogar zu verlangsamen. Ziel wäre es, gesundes Altern zu ermöglichen, indem altersbedingten Krankheiten frühzeitig vorbeugend entgegengewirkt werden können.
Frage und Antwort
Nachgefragt
Was ist ein Datenökosystem?
Antwort
Ein Datenökosystem ist das vernetzte Zusammenspiel von Technologien, Organisationen, Menschen und Regeln, das den gesamten Lebenszyklus von Daten betrifft – von der Erhebung über Speicherung, Verknüpfung und Analyse bis zur Nutzung und Weitergabe. Es umfasst Datenquellen (z. B. Sensoren, Studien, Register), technische Infrastruktur (z. B. Cloud-Systeme, Datenbanken), Plattformen zur Verarbeitung, sowie Standards und Schnittstellen für Interoperabilität. Ebenso wichtig sind Governance-Strukturen wie Datenschutz, Ethik, Zugriffsrechte und Datenqualitätssicherung. Anders als eine einzelne Datenplattformen betrachtet ein Datenökosystem nicht nur die Technik, sondern auch die Zusammenarbeit vieler Akteure. Ziel ist es, Daten über Organisations- und Systemgrenzen hinweg sicher, effizient und sinnvoll nutzbar zu machen – etwa in Forschung, Medizin, Verwaltung oder Wirtschaft. Der Mehrwert entsteht durch die Verbindung und Wiederverwendbarkeit von Daten im gesamten Netzwerk.
Publikationen zum Thema
- Leopoldina-Fokus „Interoperabilität verbindlich machen: Wie digitale Innovation im Gesundheitswesen gelingt“ (2026)
- Stellungnahme „Datengetriebene Demenzprävention“ (2026)
- Diskussionspapier „Konzepte für eine neue Medizin in einer alternden Gesellschaft – Perspektiven für Forschung und medizinische Versorgung“ (2025)
- Ad-hoc-Stellungnahme „Vom Medizinforschungsgesetz zur Gesamtstrategie: Biomedizinische Forschung in Deutschland langfristig stärken“ (2024)
In Europa unterliegen personengebundene Daten der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) und können nicht ohne weiteres für die Forschung genutzt werden. Um den Datenschutz zu wahren, wäre die Einführung eines sogenannten „Unique Identifiers“ (UID) im Gesundheitswesen zentral. Dabei handelt es sich um eine eindeutige persönliche Identifikationsnummer, die eine sichere und einfache Verknüpfung von Datensätzen verschiedener Herkunft ermöglicht. Die Daten wären dann pseudonymisiert und nicht mehr personengebunden. Ein Widerspruch zur Nutzung der Daten sollte ebenfalls gewährleistet sein.
Audioplayer
Fünf Fragen an Prof. Dr. Sylvia Thun zur Digitalisierung des Gesundheitswesens
Forschungsdaten zugänglich und rechtssicher nutzbar machen
Wissenschaftsbasierte Politik- und Gesellschaftsberatung ist auf verlässliche, aussagekräftige und verknüpfbare Daten angewiesen. Nur wenn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf geeignete Daten zugreifen und diese rechtssicher auswerten können, lassen sich evidenzbasierte und empirisch belastbare Aussagen zu gesellschaftlich kontroversen Fragen treffen. Freie Wissenschaft schafft damit eine Grundlage dafür, dass Politik und Gesellschaft auf unabhängige Erkenntnisse zurückgreifen können. In Deutschland bestehen jedoch weiterhin erhebliche Hürden bei Dateninfrastruktur, Datenzugang und Datennutzbarkeit. Besonders deutlich wurde dies während der Corona-Pandemie, als politische Entscheidungen vielfach nicht auf ausreichend belastbare empirische Daten aus Deutschland gestützt werden konnten. Fehlender oder erschwerter Datenzugang beeinträchtigt damit auch die Bedingungen, unter denen Wissenschaft ihr Erkenntnispotenzial frei entfalten kann.
Politisch wird ein Forschungsdatengesetz seit mehreren Jahren vorbereitet. In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung das Ziel formuliert, den Zugang zu Forschungsdaten zu verbessern, rechtliche und technische Hürden abzubauen und die Nutzung von Daten der öffentlichen Hand für öffentliche wie private Forschung zu erleichtern. Ein 2024 vorgelegtes Eckpunktepapier sah das Forschungsdatengesetz als Mantelgesetz vor, das die zersplitterte Rechtslage harmonisieren, datenschutzkonforme Verfahren stärken, Dateninfrastrukturen ausbauen und Kooperationen zwischen Wissenschaft, öffentlicher Hand und Wirtschaft erleichtern sollte. Zu einem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren kam es jedoch nicht. Ende 2025 legte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Nutzung von Daten für die Forschung vor. Kern des Entwurfs ist die Einrichtung eines Deutschen Zentrums für Mikrodaten (DZM), über das Daten zu Forschungszwecken zugänglich gemacht und aus verschiedenen Quellen zusammengeführt werden sollen. Forschende sollen nach Akkreditierung und Prüfung ihres Vorhabens Zugang zu entsprechenden Daten erhalten.
Die Leopoldina hat den Reformbedarf frühzeitig in ihrem Fokuspapier „Das Forschungsdatengesetz: Für exzellente Forschung, effektivere Governance und evidenzbasierte Politik“ hervorgehoben. Ein Forschungsdatengesetz sollte den Zugang zu Daten und deren Verknüpfung für gemeinwohlorientierte Forschung erleichtern und zugleich Datenschutz sowie informationelle Selbstbestimmung wahren. Auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen begrüßte den neuen Referentenentwurf grundsätzlich, sieht aber Nachbesserungsbedarf: Zugangsverfahren müssten schlank und rechtssicher ausgestaltet, wissenschaftliche Expertise beim Deutschen Zentrum für Mikrodaten eingebunden und Regeln zu sensiblen Daten, Löschfristen, Gebühren und Veröffentlichungspflichten wissenschaftsfreundlich gefasst werden. So kann das Gesetz Forschungsdaten besser nutzbar machen, ohne neue Hürden für freie wissenschaftliche Arbeit zu schaffen.
Wissenschaft und Innovation durch Entbürokratisierung stärken
Publikationen zum Thema
Das deutsche Wissenschafts- und Innovationssystem ist mit einer wachsenden Regelungsdichte bei zugleich real schrumpfenden finanziellen Spielräumen konfrontiert. Wo verlässliche Grundmittel nicht ausreichen, wächst die Abhängigkeit von Drittmitteln — und damit der Druck auf die Wissenschaftsfreiheit (siehe Kapitel 3). Immer detailliertere Antrags-, Vertrags-, Kontroll- und Berichtspflichten sowie komplexe Bewilligungs- und Entscheidungsprozesse binden Zeit und Ressourcen. Das schränkt die Autonomie und Eigenverantwortung von Wissenschaftseinrichtungen ein, erschwert Kooperationen und verlangsamt die Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in Innovationen. Damit rückt in den Hintergrund, wozu Regulierung und Verwaltung beitragen sollten: Wissenschaftsfreiheit im Alltag zu sichern, eigenverantwortliches Handeln zu ermöglichen und Wissenschaft wie Innovation zu stärken.
Das Leopoldina-Diskussionspapier „Mehr Freiheit – weniger Regulierung“ setzt bei dieser Problemlage an und formuliert Vorschläge zur Entbürokratisierung des Wissenschaftssystems. Es empfiehlt, dass der Staat die verfassungsrechtlich geschützten Besonderheiten von Wissenschaftseinrichtungen stärker berücksichtigt, wenn er Regeln erlässt, überprüft oder anwendet. Zugleich verweist das Papier auf die Verantwortung der Wissenschaftseinrichtungen selbst: Auch interne Verfahren, Absicherungslogiken und Berichtspflichten können Handlungsspielräume einengen und zusätzliche Bürokratie erzeugen. Wissenschaftseinrichtungen sollten daher bestehende Freiräume besser nutzen, unnötige interne Regeln abbauen und sich wieder stärker auf ihre Kernaufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Selbstverwaltung konzentrieren.
Auch das gemeinsame Thesenpapier „Standort Deutschland: Zukunft durch Forschung und Innovation“ von Leopoldina, Stifterverband und VolkswagenStiftung knüpft an diese Diagnose an. Es fordert einen Aufbruch für ein starkes Innovationssystem und beschreibt den Abbau regulatorischer Hürden als Voraussetzung, um Deutschland wettbewerbsfähiger und zukunftsfester aufzustellen. Regulatorik soll demnach nicht vor allem kontrollieren, sondern Forschung und Innovation ermöglichen — etwa indem sie klare Ziele setzt, Wege offenlässt, Kooperations- und Finanzierungshindernisse abbaut sowie Entscheidungs- und Bewilligungsprozesse beschleunigt. So sollen wissenschaftliche Erkenntnisse rascher in Innovationen für Wirtschaft und Gesellschaft übersetzt werden.
Video Auf dem Weg zur Entbürokratisierung der Wissenschaft? Eine Zwischenbilanz
Karriere und Chancengleichheit
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) regelt, unter welchen Voraussetzungen wissenschaftliches Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen befristet beschäftigt werden kann. Es ermöglicht Befristungen in Qualifizierungsphasen — derzeit grundsätzlich bis zu sechs Jahre vor der Promotion und bis zu sechs Jahre nach der Promotion, in der Medizin bis zu neun Jahre. Damit soll wissenschaftliche Qualifizierung ermöglicht und zugleich sichergestellt werden, dass Stellen regelmäßig für neue Generationen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offenstehen.
In der Praxis führen befristete Beschäftigungsverhältnisse jedoch für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen zu erheblichen Unsicherheiten. Kurzfristige Verträge, wiederholte Stellenwechsel und häufige Ortswechsel erschweren die persönliche und berufliche Planung. Auch Familiengründung, finanzielle Sicherheit und langfristige wissenschaftliche Profilbildung können dadurch belastet werden. Zugleich wird in der wissenschaftspolitischen Debatte darauf hingewiesen, dass eine hohe Fluktuation wissenschaftliche Kontinuität schwächen und damit auch der Innovationsfähigkeit des Wissenschaftssystems entgegenwirken kann. Verlässliche Karrierewege sind deshalb auch eine Voraussetzung dafür, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unabhängig, eigenständig und langfristig arbeiten können.
Wissenschaftssysteme anderer Länder zeigen, dass wissenschaftliche Karrieren auch anders strukturiert werden können. Im britischen Hochschulsystem erhalten wissenschaftliche Beschäftigte häufig früher Zugang zu dauerhaften Positionen, etwa auf der Ebene des Lecturer. In den USA ist das Tenure-Track-Modell verbreitet, das nach einer befristeten Bewährungsphase und einer formalen Evaluation den Übergang in eine unbefristete Professur eröffnet. Beide Modelle werden in der hochschulpolitischen Debatte als Beispiele für Karrierewege genannt, die frühere Planbarkeit und klarere Perspektiven bieten.
Der Reformbedarf beim WissZeitVG wird seit Jahren diskutiert. In der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Novellierung angestrebt, um wissenschaftliche Beschäftigungsverhältnisse verlässlicher zu gestalten und Karrierewege besser planbar zu machen; das Gesetzgebungsverfahren kam jedoch nicht mehr zum Abschluss. Die aktuelle Bundesregierung hat das Vorhaben erneut aufgegriffen. Im Juni 2026 ein Referentenentwurf für eine Novelle des WissZeitVG vor.
Die Wissenschaftsorganisationen haben den Reformprozess mit mehreren Stellungnahmen begleitet. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen betonte bereits 2023, dass das WissZeitVG nur einen Teil der Rahmenbedingungen für wissenschaftliche Karrieren regeln kann. Entscheidend seien darüber hinaus verlässliche Finanzierungs- und Personalstrukturen sowie klare Karrierewege innerhalb der Wissenschaftseinrichtungen. Zugleich sprach sich die Allianz dagegen aus, zentrale Befristungsregeln in kleinteilige tarifliche Sonderregelungen zu verlagern, da dies die Mobilität zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen erschweren und die Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigen könne. Für die Phase nach der Promotion plädierte sie für ein „4-Plus-Modell“: Auf eine vierjährige Postdoc-Phase zur Weiterqualifizierung und Profilbildung soll eine weitere Befristung — jenseits von Drittmittelprojekten — nur dann folgen, wenn sie mit einem klar definierten Karriereweg, transparenten Kriterien und der Perspektive auf eine unbefristete Position verbunden ist. In einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Allianz-Organisationen zum Referentenentwurf von 2026 wurde erneut hervorgehoben, dass faire Mindeststandards, verlässliche Qualifizierungswege und institutionelle Verantwortung für Karriereentwicklung zusammengedacht werden müssen.
Frauen in der Wissenschaft
Publikationen zum Thema
Frauen sind im deutschen Wissenschaftssystem – insbesondere in Führungspositionen – nach wie vor unterrepräsentiert. Die Statistiken belegen: Je höher es die akademische Karriereleiter hinaufgeht, desto stärker nimmt der Frauenanteil ab. Während bei Abitur und Studienbeginn der Anteil junger Frauen sogar leicht überwiegt, sinkt er bei Promovierenden auf 46 Prozent, bei Habilitierenden auf 36 Prozent und in der Professorenschaft sogar auf unter 30 Prozent. Das ist nicht nur ungerecht – es gefährdet die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wissenschaft und schadet ihr im internationalen Wettbewerb.
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe der Leopoldina hat sich mit der Unterrepräsentanz von Frauen im deutschen Wissenschaftssystem auseinandergesetzt und 2022 die Stellungnahme „Frauen in der Wissenschaft: Entwicklungen und Empfehlungen“ veröffentlicht. Sie kommt zu dem Ergebnis: Gleichstellung muss zu einer fest verankerten und priorisierten Aufgabe von Organisationsleitungen werden.
Die Stellungnahme spricht konkrete Empfehlungen für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft aus. Die Empfehlungen konzentrieren sich auf die Karrierephase nach der Promotion, in der hochqualifizierte Frauen das System überproportional häufig verlassen. Die im Papier vorgeschlagenen Maßnahmen und Interventionen zielen darauf ab, in absehbarer Zeit für wissenschaftliche Führungspositionen Geschlechterparität herzustellen. Es sollte stets betont werden, dass Investitionen und Maßnahmen, die geschlechtergerechte Strukturen schaffen und fördern, zugleich die Attraktivität des Berufsfeldes „Wissenschaft“ erhöhen und letztlich allen Beschäftigten zugutekommen.