Neuregelung des assistierten Suizids

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In verschiedenen europäischen Ländern wurden in den vergangenen Jahren Regelungen erlassen, die den assistierten Suizid zulassen. Im Februar vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Die damit einhergehende Freiheit, sich selbstbestimmt das Leben zu nehmen, schließt auch die Freiheit ein, hierfür bei Dritten Hilfe in Anspruch zu nehmen (BVerfGE 153, S. 182-310).

Ist damit der verfassungsrechtliche Rahmen des Themas im Grundsatz geklärt, so werden die theologischen, philosophischen, ethischen und nicht zuletzt medizinischen und politischen Debatten andauern – als Ausdruck einer pluralistischen Gesellschaft und vor dem Hintergrund einer nun anstehenden rechtlichen Ausgestaltung des assistierten Suizids.

Mit Blick auf die anstehende Regelung des assistierten Suizids stellen sich daher zentrale Fragen: Wann ist ein Suizidwunsch ernsthaft, stabil, informiert und freiverantwortlich? Wie lässt sich dies mit hinreichender Gewissheit feststellen? Wie kann sichergestellt werden, dass den Betroffenen alternative Optionen und Behandlungsmöglichkeiten bestmöglich vermittelt werden?

Hiermit befasst sich ein Kreis von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen und Perspektiven. Dieser interdisziplinäre Austausch ist ergebnisoffen und soll in ein Diskussionspapier münden. 

Mitglieder der Arbeitsgruppe

  • Prof. Dr. Katharina Domschke ML, Universitätsklinikum Freiburg, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
  • Prof. Dr. Horst Dreier ML, Universität Würzburg, ehem. Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht
  • Prof. Dr. Michael Hallek ML, Universitätsklinikum Köln, Klinik I für Innere Medizin, Direktor des Centrums für Integrierte Onkologie (CIO) Aachen Bonn Köln Düsseldorf
  • Prof. Dr. Thomas Krieg ML, Universitätsklinikum Köln, Vizepräsident der Leopoldina
  • Prof. Dr. Reinhard Merkel ML, Universität Hamburg, Fakultät für Rechtswissenschaft, Abt. Strafrecht
  • Prof. Dr. Lukas Radbruch ML, Universitätsklinikum Bonn, Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
  • Prof. Dr. Bettina Schöne-Seifert ML, Universität Münster, Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
  • Prof. Dr. Michael Stolberg ML, Universität Würzburg, Institut für Geschichte der Medizin
  • Prof. Dr. Brigitte Tag ML, Universität Zürich, Kompetenzzentrum Medizin Ethik Recht Helevtiae, Rechtswissenschaftliche Fakultät
  • Prof. Dr. Jochen Taupitz ML, Universität Mannheim, Seniorprofessur für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
  • Prof. Dr. Andreas Voßkuhle ML, Universität Freiburg, Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie
  • Prof. Dr. Urban Wiesing ML, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin

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