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  • Fachbereich Wissenschaftsphilosophie
  • Ort Mannheim, Deutschland
  • Wahljahr 2010

Forschung

Forschungsschwerpunkte: Medizinrecht, Medizinethik, Fortpflanzungsmedizin, Forschung mit Stammzellen, Sterbehilfe, Persönlichkeitsrecht, Patientenverfügungen
Jochen Taupitz ist Jurist und gilt als einer der renommiertesten Experten für Gesundheitsrecht und Medizinethik. Er ist bekannt für seine Interdisziplinarität, sowohl innerhalb der Themenbereiche der Rechtswissenschaft als auch durch das Einbeziehen ethischer, naturwissenschaftlicher und medizinischer Erkenntnisse. Seine Expertise bringt er in die öffentlichen Diskussionen um Sterbehilfe, Präimplantationsdiagnostik (PID), Stammzellforschung und individualisierte Medizin ein.
In der Debatte um Sterbehilfe hat Jochen Taupitz klar Position bezogen und sich für den ärztlich assistierten Suizid ausgesprochen. Zusammen mit Kollegen hat er einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorgelegt und gefordert, dass Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein sollte. Für Ärzte und nahe Verwandte soll die Hilfe zur Selbsttötung straffrei sein. Werbung für eine Beihilfe zum Suizid und aktive Sterbehilfe sollen strikt verboten sein. Jochen Taupitz will vor allem auch Rechtssicherheit für Ärzte und Angehörige.
Taupitz ist in vielen Gremien aktiv und sieht seine Aufgabe darin, „die Vorgaben der Rechtsordnung – und zwar sowohl in ihrer grenzziehenden als auch in ihrer freiheitsgewährenden und -gewährleistenden Dimension – in die Debatte einzubringen.“ Vor diesem Hintergrund beschäftigt er sich mit rechtlichen Folgen und gesellschaftlichen Fragen zu Forschung, Medizin und Therapien.

  • seit 1998 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim
  • 1990-2019 Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Mannheim, Deutschland
  • 1996-2002 Richter im Nebenamt am Oberlandesgericht Karlsruhe
  • 1988-1990 C2-Professur an der Universität Göttingen
  • 1988 Habilitation
  • 1982 Zweite juristische Staatsprüfung
  • 1981 Promotion
  • 1973-1978 Studium der Rechtswissenschaften in Göttingen und Freiburg

  • seit 2023 Mitglied, Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin, Bundesministerium für Gesundheit
  • seit 2015 Vizepräsident der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen e.V.
  • seit 2014 Mitglied im German Biobank Node Scientific Advisory Board
  • seit 2013 Mitglied des Stem Cell Research Overview Committee (SCROC) der Merck KGaA
  • seit 2013 Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der BioMaterialBank Heidelberg (BMBH)
  • seit 2012 Vorsitzender des Ethikbeirats der Nationalen Kohorte
  • seit 2012 Mitglied des Kuratoriums der Deutschen Krebshilfe
  • seit 2011 Vorsitzender der Ethikkommission der Universität Mannheim
  • seit 2011 Mitglied im Bioethics Advisory Panel der Merck KGaA
  • 2011-2016 Mitglied des Nationalen AIDS-Beirats
  • seit 2010 Mitglied im Medical Advisory Board der CompuGroup Medical AG
  • seit 2009 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Gute wissenschaftliche Praxis“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
  • 2009-2018 Vorsitzender des Untersuchungsausschusses „Gute wissenschaftliche Praxis“ der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
  • seit 2008 Vizepräsident der Akademie für Ethik in der Medizin
  • 2008 - 2012 Mitglied und 2012-2016 Stellv. Vorsitzender des Deutschen Ethikrats
  • seit 2007 Sprecher des Beirats Central Research Infrastructure for Molecular Pathology (CRIP) am Fraunhofer Institut für Biomedizinische Technik
  • seit 2006 Vorstandsmitglied des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland
  • 2001-2016 Mitglied des Nationalen Ethikrats
  • 2000-2006 Mitglied der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • 1999-2007 Mitglied des Ausschusses für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der Bundesärztekammer
  • 1999-2005 Mitglied des Erweiterten Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung
  • seit 1999 Mitglied der Ethikkommission für die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg
  • seit 1995 Vorstandsmitglied und seit 2016 Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer
  • Mitherausgeber: Archiv für die civilistische Praxis, Medizinrecht, Journal of International Biotechnology Law, Schriftenreihen Biotechnologie und Recht sowie Medizin-Recht-Wirtschaft

  • 2009-2012 DFG-Projekt „Das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile“
  • 2009-2012 Koordination europäisches Chimbrids-Projekt zur Chimären- und Hybridforschung

  • 2022 Ehrenzeichen der Deutschen Ärzteschaft
  • seit 2022 Ehrenmitglied des Arbeitskreises medizinischer Ethik-Kommissionen
  • seit 2022 Ehrenmitglied des Vereins zur Förderung des Medizinrechts, Gesundheitsrechts und der Bioethik in Heidelberg und Mannheim.
  • 2018 Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
  • seit 2017 Mitglied der Bioethik-Kommission des Landes Rheinland-Pfalz
  • seit 2015 Mitglied der Academia Europaea
  • seit 2010 Mitglied der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina
  • seit 2009 Ehrenmitglied der Türkischen Gesellschaft für Medizinische Ethik und Medizinrecht
  • seit 2007 Mitglied der Europäischen Akademie der Wissenschaften und Künste
  • seit 2005 Korrespondierendes Mitglied der Berliner Wissenschaftlichen Gesellschaft
  • 2003 Deutscher Arzt Recht Preis

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