Grenzen der Wissenschaftsfreiheit

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Die freie Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Fragestellungen ist die Grundlage für einen dynamischen Erkenntnisgewinn und Fortschritt. Um die Grenzen des bisherigen Wissens zu überschreiten, benötigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewisse Freiheiten, in deren Rahmen sie eigenverantwortlich Entscheidungen treffen können. Daher ist die Freiheit von Forschung und Lehre im Grundgesetz geschützt. Doch auch die Wissenschaftsfreiheit hat Grenzen. Sie ergeben sich aus der Notwendigkeit, weitere Güter mit Verfassungsrang – wie die Menschenwürde, Umwelt oder demokratische Grundordnung – zu schützen. Daher sind diese Grenzen immer wieder Teil von Aushandlungsprozessen zwischen dem Interesse wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns und Schutzinteressen.

1938 gelang es erstmals den Chemikern Otto Hahn und Fritz Straßmann einen Atomkern zu spalten. Die Physikerin Lise Meitner und ihr Neffe Otto Robert Frisch lieferten daraufhin die theoretische Beschreibung der Kernspaltung. Die Kernphysik zeigte erstmals ihr enormes Potenzial für die Energiegewinnung – aber auch für Waffen bisher ungeahnten Ausmaßes. Im Zweiten Weltkrieg entstand ein Wettlauf, wer die Forschungsergebnisse der Kernphysik am schnellsten für die Entwicklung einer Atombombe nutzen könnte – Deutschland, die Sowjetunion oder die USA. Am 16. Juli 1945 gelang in New Mexico der erste Atombombentest des Manhattan-Projekts rund um den US-amerikanischen Physiker Robert Oppenheimer. Am 6. und 9. August 1945 setzten die USA zwei Atombomben gegen Japan ein: in Hiroshima und Nagasaki. Durch die Explosion, die Schockwellen und die freigesetzte Strahlung starben über 200.000 Menschen. Wissenschaftliche Erkenntnisse lassen sich nicht aufhalten. Doch Wissenschaftsfreiheit braucht Verantwortung.  

Der Mensch erfand die Atombombe, doch keine Maus der Welt würde eine Mausefalle konstruieren."

Albert Einstein 

Sicherheitsrelevante Forschung 

Freie Forschung beinhaltet immer auch gewisse Risiken. Denn es besteht häufig die Gefahr, dass wissenschaftliche Methoden und Ergebnisse auch missbräuchlich werden können. Forschung, die zunächst neutral angelegt ist, friedlichen Zwecken dienen und der Allgemeinheit nutzen soll, kann also mitunter auch genutzt werden, einzelnen Menschen, Gesellschaften oder der Umwelt in unethischer Weise zu schaden. Besonders durch die Erfahrungen der Nuklearforschung im Zweiten Weltkrieg und des Wettrüstens im Kalten Krieg entwickelte sich ein Bewusstsein für die Sicherheitsrelevanz von Forschungsergebnissen und es wurde der Begriff des Dual-Use eingeführt. 

Frage und Antwort

Nachgefragt

Was ist Dual-Use-Forschung? 

Antwort

Dual-Use bezeichnet im historischen Sinne die Problematik der doppelten Verwendung von Wissen, Technologien und Fertigkeiten. Dual-Use-Forschung hat in seiner ursprünglichen Definition das Potenzial, sowohl für militärische als auch zivile Zwecke genutzt zu werden. Inzwischen werden auch verwerfliche politische oder kriminelle Zwecke darunter gefasst, so dass man eher von einem Multi-Use sprechen könnte. Der Begriff Dual-Use wird auch in der Wirtschaft verwendet, besonders in der Exportkontrolle. Mit dem Wassenaar-Abkommen einigten sich 1995 40 Staaten auf einheitliche Standards der Exportkontrollen bei Gütern und technischem Wissen, die eine militärische Nutzung, etwas Massenvernichtungswaffen, ermöglichen können. Ein Beispiel dafür sind Ultrazentrifugen, die in der Medizin oder Biotechnologie genutzt werden, aber auch der Urananreicherung für nukleare Sprengköpfe dienen können. In der Wissenschaft wird inzwischen häufiger der Begriff „sicherheitsrelevante Forschung“ benutzt, um damit auf die zahlreichen Missbrauchsdimensionen und die besondere Verantwortung Forschender und deren Forschungseinrichtungen für diverse Sicherheitsinteressen hinzuweisen.  

Beispiele für Dual-Use-Forschung 

Sollte man es nicht besser lassen? 

Mit der Veröffentlichung des Sprachmodells ChatGPT Ende 2022 zeigte sich erstmals einer breiten Öffentlichkeit die Leistungsfähigkeit generativer Künstlicher Intelligenz. Bald darauf sprachen sich zahlreiche Tech-Expertinnen und -Experten für ein Moratorium in der KI-Entwicklung aus, um zuerst einen regulatorischen Umgang mit der neuen Technologie zu entwickeln. Umgesetzt wurde das Moratorium aufgrund des internationalen Wettbewerbs um diese umkämpfte Zukunftstechnologie nicht. Die Weiterentwicklung der Künstlichen Intelligenz entfaltet seit Jahren enormes Potenzial in Forschung und Entwicklung.

Wann sind die Risiken von Forschung so groß, dass man sie unterbrechen oder ganz darauf verzichten sollte? Ein eindrückliches Beispiel für diese Abwägung von Nutzen und Risiken ist die Gain-of-Function-Forschung. 

Frage und Antwort

Nachgefragt

Was ist Gain-of-Function?

Antwort

Gain-of-function („Funktionsgewinn“) beschreibt in der Biologie und Genetik eine Veränderung eines Gens oder Proteins in einem Organismus, die dazu führt, dass seine Aktivität erhöht oder erweitert wird. Anders gesagt: Das Molekül bekommt eine neue oder stärkere Funktion, die es vorher nicht hatte. Gain-of-Function findet auch in der Erforschung von Krankheitserregern Anwendung. Viren und Bakterien werden im Labor genetisch so verändert, dass sie neue Fähigkeiten entwickeln, beispielsweise in der Übertragbarkeit, den Ausmaßen der verursachten Krankheit oder biotechnologisch wichtigen Eigenschaften.

Forschungsergebnisse der Gain-of-Function-Forschung haben natürlich auch Missbrauchspotenziale. Die Veränderungen von Krankheitserregern könnten der Herstellung von biologischen Waffen dienen. Doch selbst ohne Missbrauchsabsichten gibt es Sicherheitsbedenken, weil veränderte Erreger bei einem Unfall aus der Laborumgebung entkommen und zum Beispiel eine Pandemie auslösen könnten. Wieso sollten Menschen für wissenschaftliche Erkenntnisse solche Risiken eingehen? 

Doch Gain-of-Function-Forschung an Krankheitserregern ist essenziell, um die Funktionsweise von Krankheitserregern besser zu verstehen und gezielte Schutzmaßnahmen, etwa zur Bekämpfung bestehender oder neuer Pandemien zu entwickeln. Viele Viren im Tierreich sind zunächst nicht in der Lage auf den Menschen überzuspringen. Viren haben natürlicherweise jedoch eine hohe Mutationsrate. Besonders an Orten, an denen Menschen und Tiere eng aufeinandertreffen – beispielsweise in Massentierhaltungen oder auf Tiermärkten – können neue Mutationen, die es dem Virus ermöglichen, auch den Menschen zu befallen, zum Tragen kommen. Indem Gain-of-Function-Forschung die Wildtypen von Viren verändert, können natürliche Mutationen vorweggenommen und erforscht werden. Das erleichtert insbesondere die vorausschauende Impfstoff- und Medikamentenentwicklung.    

Um risikoreiche Forschung verantwortungsvoll und sicher durchzuführen, kann die Wissenschaft zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen für Laborsicherheit sowie Arbeits- und Infektionsschutz selbst für Eigenverantwortung, freiwillige Kontrolle und ethische Leitlinien sorgen. In Deutschland setzt sich dafür insbesondere der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung ein. 

Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Der Gemeinsame Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung wurde von der Leopoldina und der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG gegründet, um bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern das Bewusstsein für die eigene Verantwortung beim Umgang mit Missbrauchsrisiken sicherheitsrelevanter Forschung zu stärken. Außerdem werden Forschungsinstitutionen bei der Etablierung geeigneter Rahmenbedingungen unterstützt. Dadurch fördert der Gemeinsame Ausschuss die Selbstregulierung der Wissenschaften. Seine Empfehlungen dienen als Richtschnur für den Umgang mit möglichen Risiken, bieten Hilfestellung bei der Lösung ethischer Fragen und tragen damit zur Standardsetzung sowie Selbstverpflichtung der Wissenschaften im Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung bei.

So rät der Gemeinsame Ausschuss Forschenden, die Chancen der Forschung und deren Risiken für Menschenwürde, Leben und andere wichtige Güter gegeneinander abzuwägen und sich dabei nicht mit den rechtlichen Regeln zu begnügen, sondern auch zusätzliche ethische Grundsätze zu beachten. 

Primäres Ziel der Risikoanalyse ist eine verantwortliche Durchführung und Kommunikation der Forschung. Im Einzelfall kann die verantwortliche Entscheidung Forschender allerdings zur Folge haben, dass – falls keine anderen Schutzmechanismen bestehen – ein hochrisikoreiches Projekt erst nach einem Forschungsmoratorium zu einem späteren Zeitpunkt oder auch gar nicht durchgeführt wird, selbst wenn ihnen kein gesetzliches Verbot entgegensteht."

aus: „Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung: Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ (2022)

 

Der Gemeinsame Ausschuss empfiehlt Forschungsinstitutionen, eigene Ethikregeln zu etablieren. Als zentrales Element zur Durchsetzung der Ethikregeln sollen lokale Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEFs) dienen. Diese können Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei entsprechenden Maßnahmen zur Einhaltung der Regeln beraten. Die inzwischen mehr als 130 deutschlandweit etablierten KEFs setzen sich zudem mit der Vereinbarkeit von Forschung und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie den Leitlinien der jeweiligen Forschungseinrichtung auseinander. Sie beraten u. a. auch zur Datensicherheit, zu konkreten Maßnahmen der Risikominimierung, zu Fragen internationaler bzw. militärischer Kooperationspartnerschaften sowie zu Erkennung von Missbrauchspotenzialen von Forschung. Der Gemeinsame Ausschuss unterstützt Forschungseinrichtungen bei der Einrichtung, Professionalisierung sowie Vernetzung solcher KEFs und fungiert gewissermaßen auch als deren langfristiger Wissensspeicher. 

Wie sich die Risikobewertung ändern kann: das Beispiel Grüne Gentechnik 

Seit mehr als drei Jahrzehnten diskutieren Wissenschaft, Politik und Gesellschaft über Pflanzenzüchtungsmethoden, die die Möglichkeiten der Gentechnik nutzen. Am Ringen um die sogenannte Grüne Gentechnik lässt sich erkennen, dass sich Risikobewertungen auch ändern können. 

In den 1980er Jahren wurden erste Verfahren entwickelt, um Gene gezielt in Pflanzen einzufügen. Durch diese Züchtungsmethoden konnten Nutzpflanzen neue Eigenschaften erhalten und beispielsweise resistenter gegenüber Schädlingen oder Pestiziden werden. Meist wurde ihnen dafür das Gen einer nicht nahe verwandten Art übertragen (transgene Pflanzen). Mitte der 1990er Jahre kamen die ersten gentechnisch veränderten Nutzpflanzen auf den Markt. Parallel wurde intensiv über mögliche Risiken diskutiert: Welche Auswirkungen können solche Pflanzen im freien Feld für die Umwelt haben? Und gibt es Gesundheitsrisiken, wenn Menschen solche Pflanzen essen? In der EU wurde die Grüne Gentechnik vorerst so stark reguliert, dass sie so gut wie nicht zum Einsatz kam.  

Die Risiken von gentechnisch veränderten Pflanzen waren seitdem Gegenstand zahl- und umfangreicher biologischer Sicherheitsstudien. Das Ergebnis: Von gentechnischen Züchtungsmethoden geht grundsätzlich kein höheres Risiko als von konventionellen Züchtungstechniken aus und es kommt auf die veränderten Pflanzeneigenschaften an. 

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Molekularbiologe Ralph Bock zu den Risiken Grüner Gentechnik

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Durch neue genomische Techniken wie der Genschere CRISPR/Cas ist es seit einigen Jahren möglich, Gene ganz gezielt an einer vorgegebenen Stelle im Genom zu verändern. Dadurch lassen sich neue Pflanzeneigenschaften präzise herstellen. Die sogenannten genomedierten Pflanzen sind häufig von Pflanzen, die sich durch natürliche Mutationen oder traditionelle Züchtungen entwickeln, nicht zu unterscheiden. Aus wissenschaftlicher Sicht besteht bei solchen genomedierten Pflanzen daher kein größeres Risiko als bei der klassischen Pflanzenzüchtung.   

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Agrarökonom Matin Qaim zur Bewertung von Risiken

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Weitere Informationen

Trotzdem unterliegen die genomeditierten Pflanzen in der EU den restriktiven Regulierungen zu „genetisch veränderten Organismen“ (GVO). Strenge Vorschriften für die Erforschung, Entwicklung und Zulassung von genetisch veränderten Pflanzen schränken die Wissenschaft in diesem Gebiet stark ein. Um Nutzpflanzen an die Bedingungen des rasanten Klimawandels anzupassen, ist die Forschung an genomedierten Pflanzen jedoch ein wichtiger Ansatz.  

Die Regulierung wird derzeit auf EU-Ebene überarbeitet. Am Beispiel der Grüne Gentechnik lässt sich anschaulich erkennen, wie sich Risikoeinschätzungen durch Sicherheitsstudien und die Möglichkeiten neuer gentechnischer Verfahren verändern können. Die Einschränkungen, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Forschung zur Grünen Gentechnik einhalten müssen, lassen sich aus dem Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Vorsorgeprinzip nicht mehr begründen. Forschende setzen sich deshalb seit Jahren für mehr Freiheit ihrer Forschung ein. Weitere Informationen auf der Themenseite Grüne Gentechnik. 

Ethische Grenzen der Wissenschaftsfreiheit 

Die Wissenschaftsfreiheit unterliegt nicht nur in Bezug auf mögliche Sicherheitsrisiken einem stetigen Aushandlungsprozess. Forschung muss sich auch zu deren ethischen Grenzen immer wieder positionieren bzw. gesellschaftliche, politische und rechtliche Rahmenbedingungen beachten. Ethische Grenzen können sich dabei auch verschieben: weil sich die moralischen Vorstellungen in der Gesellschaft ändern, aber auch weil Fortschritte in der Wissenschaft immer wieder neue ethische Fragen aufwerfen. 

Verschiebung ethischer Grenzen 

 Ethik spielt eine große Rolle in der Bewertung wissenschaftlicher Praxis und technologischer Fortschritte. Im Folgenden werden aktuelle gesellschaftlich stark diskutiere Themen und ihre Auswirkungen auf die Wissenschaft und die Wissenschaftsfreiheit vorgestellt.   

Embryonenforschung 

Die Forschung an frühen menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers dient sowohl der Grundlagenforschung als auch der Erforschung konkreter medizinischer Fragestellungen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewinnen durch die Embryonenforschung Erkenntnisse über die Entstehung des Lebens, die Zellteilung und erste Veränderungen, sogenannte Differenzierungen von Stammzellen, aber auch zur Entwicklung von Krankheiten, Ursachen für Fehlgeburten und von Unfruchtbarkeit. Die Embryonenforschung wirft jedoch rechtliche und ethische Fragen auf: Wo beginnt das menschliche Leben? Hat bereits eine mikroskopisch kleine befruchtete Eizelle einen vollen moralischen Status und damit Schutzanspruch? Verstößt die Forschung an frühen menschlichen Embryonen damit gegen den Schutz der Menschenwürde? Menschen beantworten diese Fragen oft je nach Kenntnisstand, Religion und weiteren Berührungspunkten ganz individuell, daraus allgemeine Regeln abzuleiten ist herausfordernd.  

Zentrale Merkmale liberaler Gesellschaften sind die Tolerierung unterschiedlicher ethischer Auffassungen und die Suche nach politischen Kompromissen. Daher sollte nicht die restriktivste Position den Maßstab rechtlicher Regelungen bilden, sondern es sollte den Betroffenen innerhalb gewisser Grenzen ein Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt werden."

Aus: Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland (2021)

In Deutschland verbietet das 1990 verabschiedete Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Forschung mit frühen menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers. Dasselbe Gesetz untersagt zudem die Gewinnung von Stammzellen aus menschlichen Embryonen (hES-Zellen). Diese sind für die Forschung besonders wertvoll, da sie noch weitgehend undifferenziert sind und sich zu fast allen Zelltypen des Körpers entwickeln können (z. B. Herz- oder Nervenzellen). Für die Forschung in Deutschland, etwa zur Erzeugung von therapeutischem Gewebe oder sogar Ersatzorganen, stellt das Embryonenschutzgesetz dadurch im internationalen Vergleich eine erhebliche Einschränkung dar.  

Frage und Antwort

Nachgefragt

Woher stammen die Embryonen für die Embryonenforschung? 

Antwort

Wenn Paare fortpflanzungsmedizinische Behandlung wie die In-vitro-Fertilisation in Anspruch nehmen, müssen meist mehr Eizellen befruchtet als letztlich benötigt werden. In die Gebärmutter werden nicht alle befruchteten Eizellen eingepflanzt. Die „überzähligen“ befruchteten Eizellen werden eingefroren, um sie unter Umständen für eine weitere spätere Schwangerschaft behandelnden Frau zu nutzen. Wenn die Familienplanung abgeschlossen ist, muss sich das Paar mit der Frage auseinandersetzen, was mit den überzähligen Embryonen geschehen soll. Eine Option wäre, sie für die Embryonenforschung zu spenden. In Ländern wie den USA, Israel, Schweden, Großbritannien, Frankreich oder Japan ist das mit strengen Auflagen und Fristen seit Jahren erlaubt. Alternativ werden Embryonen auch direkt zu Forschungszwecken aus gespendeten Ei- und Samenzellen hergestellt. Auch das ist in manchen Ländern wie Belgien oder Schweden unter strengen Auflagen erlaubt. 

Auch in Deutschland stehen Paare, die eine In-vitro-Fertilisation in Anspruch genommen haben, vor der Frage, was mit den überzähligen Embryonen geschehen soll. Sie können sie für andere Paare mit Kinderwunsch spenden. Alternativ müssten die Embryonen vernichtet werden. Die dritte Option, Embryonen für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen, besteht für Paare in Deutschland derzeit nicht.   

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Prof. Dr. Jochen Taupitz zum Embryonenschutzgesetz

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Eine Anpassung des Embryonenschutzgesetzes wird in Deutschland immer wieder stark diskutiert. Die Forschung an frühen menschlichen Embryonen könnte beispielsweise für hochrangige Forschungsziele erlaubt werden, also für Forschung, die dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn im Rahmen der Grundlagenforschung und der Erweiterung medizinischer Kenntnisse dient. Eine Bundesbehörde könnte etwa zusammen mit einer Ethikkommission überprüfen, ob ein Forschungsprojekt das Kriterium der Hochrangigkeit erfüllt. In diesem Rahmen könnte ebenfalls die Gewinnung humaner embryonaler Stammzellen aus überzähligen Embryonen bewertet und ermöglicht werden. Für die Wissenschaft wären solche Anpassungen ein wichtiger Schritt, um Spitzenforschung in Deutschland auch weiterhin zu gewährleisten. 

Hirnorganoide

Für manche Forschungsfragen kann die Forschung an Organoiden eine Alternative zur Embryonenforschung sein. Organoide sind kleine, dreidimensionale Zellstrukturen, die aus Stammzellen gezüchtet werden. Sie ermöglichen die Entwicklung embryonaler Organoide, die bestimmte Eigenschaften von embryonalem Geweben nachahmen. Mit dieser Technik lassen sich auch Modelle einzelner Organe in der Petrischale züchten. Sie bilden Zelltypen und Grundfunktionen des jeweiligen Organs nach. An solchen Herz-, Leber- oder Darmorganoiden kann die Herausbildung der Organe untersucht, Krankheiten simuliert und direkt am Organoid erforscht werden. Auch neue Medikamente lassen sich an den Organoiden erproben.   

Organoide, die hirngewebetypische Strukturen aus Nerven- und Gliazellen enthalten, werden Hirnorganoide genannt. Sie dienen der Erforschung der Gehirnentwicklung, Hirnerkrankungen und der Entwicklung neuer Medikamente. Doch im Vergleich zu andere Organoiden stellen sich bei den Hirnorganoiden besondere ethische Fragen. Wie sehr unterscheiden sich die Hirnorganoide noch von echten Gehirnen? Können sie denken, fühlen, gar ein Bewusstsein entwickeln?  

Die Beantwortung dieser Fragen hat einen Einfluss darauf, ob die Forschung mit Hirnorganoiden unter strengen Auflagen stattfinden oder ganz untersagt werden sollte. Bisher ergeben sich aus dem tatsächlichen Entwicklungspotenzial der Hirnorganoide aber noch keine regulierungsbedürftigen ethischen oder rechtlichen Fragen. Hirnorganoide weisen nicht die Dichte und Komplexität eines menschlichen Gehirns auf und werden diese auf absehbare Zeit auch nicht erreichen. Das hochkomplexe Zusammenspiel verschiedener Hirnregionen lässt sich mit ihnen nicht modellieren. Auch Sinneseindrücke und Schmerzempfinden sind bei Hirnorganoiden bisher nicht modellierbar.  

Die aktuellen Grenzen des Funktionspotenzials von Hirnorganoiden könnten sich aufgrund der Dynamik des Forschungsfeldes in Zukunft möglicherweise verschieben. Solche Entwicklungsmöglichkeiten und ihre ethische, rechtliche und gesellschaftliche Relevanz müssen kontinuierlich sowie realistisch eingeschätzt und gegebenenfalls frühzeitig reguliert werden."

aus: „Hirnorganoide – Modellsysteme des menschlichen Gehirns“ (2022)

Es ist wichtig, dass Entwicklungen wie die Organoidforschung auch immer wieder auf ethische Grenzen geprüft wird. Wenn sich ethische Bedenken aber nicht bestätigen, gibt es vorerst auch keine Notwendigkeit, Wissenschaftsfreiheit einzuschränken.   

Tierversuche

Die Organoidforschung ist auch ein neuer Ansatz bei einem weiteren ethisch intensiv diskutierten Thema: Tierversuche für die Forschung. Auch dank Organoiden schreitet die Entwicklung und Verfeinerung tierversuchsfreier Methoden zunehmend voran. Sie können bei spezifischen wissenschaftlichen Fragestellungen und in Prüfverfahren bereits jetzt Tierversuche ersetzen. Nichtsdestotrotz: Tierversuche sind nach wie vor erforderlich, um die Funktionsweise komplexer biologischer Systeme zu verstehen. Zudem sind sie eine Grundlage für die ethisch vertretbare Durchführung klinischer Studien an Menschen.  

Ohne Tierversuche wären Erkenntnisse der Grundlagenforschung, aber auch viele Fortschritte in der Medizin und Medikamentenentwicklung nicht möglich gewesen. Ohne Tierversuche gäbe es keine Impfstoffe, keine Krebsmedikamente, kein Penicillin, kein Insulin. Es bleibt aber ein emotional und ethisch stark diskutiertes Thema.  

Frage und Antwort

Nachgefragt

Welche Auflagen gibt es für die Durchführung von Tierversuchen? 

Antwort

Tierversuche sind nur für bestimmte Zwecke erlaubt, beispielsweise für Grundlagenforschung, medizinische und pharmazeutische Forschung sowie für die Prüfung der Sicherheit von Arzneimitteln oder Chemikalien. Dabei braucht jeder Tierversuch eine behördliche Genehmigung. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Tierversuch unbedingt notwendig ist, also keine tierversuchsfreien Alternativen genutzt werden können. Prinzipiell gilt das sogenannte 3R-Konzept: Replace (also das Ersetzen der Tierversuche durch Alternativen, wo möglich), Reduce (also das Verringern der Anzahl der Tiere auf ein absolutes Minimum) und Refine (also die Verbesserung der Lebensbedingungen der Versuchstiere). Zudem muss stets abgewogen werden, ob der erwartete wissenschaftliche Nutzen das Tierleid rechtfertigt. Versuchseinrichtungen werden von den Behörden zudem überwacht und kontrolliert.  

Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen hat eine breit angelegte Informationsinitiative zum Thema Tierversuche in der Forschung ins Leben gerufen. Die Wissenschaftsorganisationen wollen damit die Öffentlichkeit und die Medien umfassend über Inhalte und Rahmenbedingungen aktueller Forschung informieren und zu einer sachlichen Diskussion über Tierversuche beitragen. Dazu stellen Wissenschaftsorganisationen und Fachverbände Daten und Fakten zu Tierversuchen bereit und machen Hintergründe transparent. 

Klinische Studien an vulnerablen Gruppen

Tierversuche allein reichen nicht aus, um neue Medikamente und Therapien einzuführen. In der modernen Medizin müssen auch klinische Studien an Menschen durchgeführt werden, um Nutzen, Wirksamkeit und Risiken neuer medizinischer Verfahren zu testen. Klinische Studien unterliegen dabei hohen Auflagen, die in der „Deklaration von Helsinki“ verankert sind. 

Frage und Antwort

Nachgefragt

Was ist die „Deklaration von Helsinki“?

Antwort

Die Deklaration wurde 1964 erstmals vom Weltärztebund verabschiedet. Sie formuliert ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen. Jede Studie muss einzeln genehmigt werden, sowohl von der zuständigen Behörde (bspw. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) als auch von einer Ethikkommission. Die Sicherheit der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer hat immer Vorrang. Nebenwirkungen müssen streng überwacht werden, notfalls muss die Studie ganz abgebrochen werden. Zudem muss bei jeder Studie eine Risiko-Nutzen-Abwägung vorgenommen werden. Die Studie darf nur stattfinden, wenn der erwartete Nutzen die Risiken rechtfertigt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen der Studie zudem explizit zustimmen und dürfen die Teilnahme jederzeit abbrechen.   

Die „Deklaration von Helsinki“ legt auch einen besonderen Schutz von vulnerablen Gruppen fest, bspw. für Kinder und Jugendliche oder nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Sie sind prinzipiell von klinischen Studien ausgeschlossen.  

Das Konzept der Vulnerabilität soll im positiven Sinne Schutz bieten. Bedeutet es aber weniger oder gar keinen Zugang zu therapeutischen Innovationen, kann es auch ein Nachteil sein."

Kinderonkologe Stefan Pfister 

In manchen Fällen könnten vulnerable Gruppen besonders von der Teilnahme an klinischen Studien profitieren. Kinder und Jugendliche, die unter schweren Erkrankungen wie Krebs leiden, könnten beispielsweise durch die Studienteilnahme vielversprechende, aber noch nicht genehmigte Therapien nutzen. Während des turnusmäßigen Revisionsprozesses der „Deklaration von Helsinki“ wurde 2024 über diesen Widerspruch diskutiert. In der revidierten Deklaration wird der Schutz und die Teilhabe vulnerabler Gruppen nun differenzierter betrachtet. Bei entsprechendem Nutzen-Risiko-Verhältnis kann gleichzeitig mit Forschung an vulnerablen wie auch nicht-vulnerablen Patientinnen und Patienten begonnen werden. Der Schutz vulnerabler Gruppen ist ein eindrückliches Beispiel dafür, wie sich die Wissenschaftsgemeinschaft zwar selbst ethische Grenzen setzt, diese aber immer wieder auf den Prüfstand stellt, um zum Wohle der zu Schützende handlungsfähig zu bleiben.

Leopoldina-Arbeitsgruppe

Zum Umgang mit vulnerablen Gruppen wurde auch eine Leopoldina-Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, ethisch begründete Verbesserungen der Rahmenbedingungen für klinische Studien an vulnerablen Personen, insbesondere an Kindern und Jugendlichen, aufzuzeigen.

Zur Arbeitsgruppe ▸

Ein wichtiger Ansatz zur Aufarbeitung der Verbrechen besteht darin, die individuellen Schicksale der Betroffenen sichtbar zu machen und ihnen damit Namen und Geschichte zurückzugeben. Die Datenbank „Victims of Biomedical Research under National Socialism“ bietet erstmals systematischen Zugang zu Namen und Lebensdaten von Opfern unethischer medizinischer Forschung im Nationalsozialismus. Sie dient damit dem Gedenken, der Forschung und der historischen Reflexion. Die Datenbank wurde im Rahmen des von der Max-Planck-Gesellschaft geförderten Verbundprojekts „Hirnforschung an Instituten der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft im Kontext nationalsozialistischer Unrechtstaten“ aufgebaut. 

Unethische medizinische Forschung im Nationalsozialismus 

Wissenschaftsfreiheit darf niemals losgelöst von der Menschenwürde betrachtet werden. Die verbrecherische medizinische Forschung im Nationalsozialismus ist dafür eine ständige Mahnung. Zwischen 1933 und 1945 wurden zehntausende Menschen Opfer erzwungener medizinischer Forschung. Wissenschaftler profitierten von der Unmenschlichkeit eines totalitären Regimes. So wurden Häftlinge in den Konzentrationslagern für medizinische Experimente missbraucht, beispielsweise für Zwillingsexperimente, Sterilisationsexperimente, Experimente zu Infektionskrankheiten, Medikamenten und Impfungen, aber auch für Kälte-, Hochdruck- und Höhenexperimente.  

Oft wurden Menschen mehrmals Opfer der unethischen medizinischen Forschung: An ihnen wurden zuerst Experimente vorgenommen, nach ihrem Tod wurden ihre Körper dann für weitere Forschung genutzt. So forschten Wissenschaftler der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft an Humanpräparaten wie Hirngewebeproben. Die Hirnschnitte stammten von Opfern der sogenannten „Euthanasie“-Morde, aber auch von anderen verfolgten Personen, darunter Kriegsgefangene, Zivilisten aus den von der Wehrmacht besetzten Gebieten und Opfer der NS-Justiz. Viele dieser Proben wurden auch noch lange nach 1945 für wissenschaftliche Zwecke verwendet.  

Wie die Gesellschaft insgesamt tat sich auch die Wissenschaft schwer mit der Aufarbeitung der eigenen Rolle im Nationalsozialismus. Inzwischen setzen sich viele Institutionen kritisch mit der eigenen Vergangenheit auseinander bzw. mit den Verbrechen und der Verantwortung einzelner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Auch die Leopoldina untersucht die Rolle einzelner Mitglieder in der Zeit des Nationalsozialismus.  

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