Der Ökonom Christoph M. Schmidt forscht auf vielfältigen Gebieten der angewandten Ökonometrie, insbesondere der Energie-, Gesundheits- und Arbeitsökonomik, und ist regelmäßig politikberatend tätig. Dabei engagiert er sich für evidenzbasierte Empfehlungen und für Transparenz bei der Kommunikation der empirischen Ergebnisse.
Christoph M. Schmidt schloss das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Mannheim mit dem Diplom ab und wechselte 1987 für ein Promotionsstudium an die Princeton University in New Jersey/USA, das er 1991 mit dem Ph.D. in Economics abschloss. Von 1991 bis 1995 war er als DFG-Habilitationsstipendiat im „Seminar for Labor and Population Economics“ an der Ludwig-Maximilians-Universität München tätig. Dort habilitierte er sich 1995 und wurde auf die Professur für Ökonometrie an der Universität Heidelberg berufen, die er bis 2002 innehatte. Seit 2002 ist er Professor für Wirtschaftspolitik und angewandte Ökonometrie an der Ruhr-Universität Bochum sowie Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen.
Von 2013 bis 2020 war Schmidt Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, von 2020 bis 2022 Co-Vorsitzender des Deutsch-Französischen Rats der Wirtschaftsexperten, und 2020/21 war er Mitglied des Expertenrats Corona der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Seit 2020 ist er Vizepräsident Wissenschaft bei acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und Mitglied der Leopoldina in der Sektion Ökonomik und Empirische Sozialwissenschaften; seit 2024 ist er Mitglied der Expertenkommission Forschung und Innovation — EFI.
Die Leibniz-Gemeinschaft ist eine der vier großen außeruniversitären Forschungsorganisationen Deutschlands. Sie verbindet 96 eigenständige Forschungseinrichtungen, deren Ausrichtung von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften reicht. Der Präsident oder die Präsidentin repräsentiert die Leibniz‐Gemeinschaft nach innen und nach außen. Er oder sie wird von der Mitgliederversammlung der Gemeinschaft für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.