Nachricht Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland

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Assisted reproductive treatment
In Deutschland werden heutzutage über 80.000 künstliche Befruchtungen pro Jahr durchgeführt. Deutsche Paare reisen ins Ausland, um Verfahren wie die Eizellspende und die Leihmutterschaft in Anspruch zu nehmen, die hier zwar verboten sind, aber für die hier aufwachsenden Kinder dennoch ethische und rechtliche Fragen aufwerfen. Eine interdisziplinär besetzte Expertengruppe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlichte dazu das Diskussionspapier „Ein Fortpflanzungsmedizingesetz für Deutschland“.

Die Rechtslage der Fortpflanzungsmedizin ist in Deutschland vom Embryonenschutzgesetz von 1990 geprägt. Dies deckt die wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich der Reproduktionsmedizin nicht mehr ab. Die Expertinnen und Experten kritisieren diese unzureichende Rechtslage, die betroffene Frauen, Paare und Kinder unnötigen gesundheitlichen Risiken aussetzt sowie Gerechtigkeitsprobleme und Rechtsunsicherheit bei allen Betroffenen erzeugt. Die Experten fordern deshalb eine umfassende Regelung dieser Fragen in einem neuen Gesetz. Als besonders reformbedürftig sehen die Autorinnen und Autoren des Papiers die Regelung der medizinischen Praxis der künstlichen Befruchtung an, die die betroffenen Frauen unnötigen Risiken aussetzt. Sie kritisieren zudem eine Ungleichbehandlung von Samenspende (in Deutschland erlaubt) und Eizellspende (in Deutschland verboten). Sie fordern eine Regelung der Embryospende, die in Deutschland zwar zunehmend praktiziert wird, aber vom Embryonenschutzgesetz nicht erfasst wird. Auch die Aufbewahrung, Befruchtung und Übertragung von eingefrorenen Eizellen solle geregelt werden. Als dringend regelungsbedürftig erachten die Experten schließlich auch die rechtliche Elternschaft von in Deutschland aufwachsenden Kindern ausländischer Leihmütter.Nächste Nachricht Zurück

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